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201671-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Ausbau des Gehweges der Limpericher Straße im Bereich Auf dem Grendt bis Küdinghovener Straße

Nummer
201671-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201671 Bürgerantrag: Ausbau des Gehweges der Limpericher Straße im Bereich Auf dem Grendt bis Küdinghovener Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201671-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Ausbau des Gehweges der
Limpericher Straße im Bereich Auf dem Grendt bis
Küdinghovener Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung befürwortet den Ausbau des Gehweges Limpericher Straße von
der Straße Auf dem Grendt bis Küdinghovener Straße und schlägt vor, eine
Planung zu erstellen und der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die Erschließungsanlage Limpericher Straße zwischen Auf dem Grendt bis
Küdinghovener Straße ist bislang noch unfertig, da besagter Gehweg fehlt.
Sollte dem Ausbauwunsch nachgekommen werden, liegen alle
Herstellungsmerkmale gemäß § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Bonn vor. Folglich gilt die Straße dann als endgültig hergestellt. Damit löst der
Ausbau des Gehweges Beitragspflichten nach §§ 127 ff Baugesetzbuch
(BauGB) aus. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden
Grundstücke müssten somit Erschließungsbeiträge bezahlen. Eine Aussage
hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Erschließungsbeiträge kann derzeit
noch nicht getätigt werden. Grundsätzlich sind 90% der beitragsfähigen Kosten
von den Eigentümern und Erbbauberichtigen der angrenzenden Grundstücke
zu zahlen.
Zurzeit stehen für den Ausbau des Gehweges keine Haushaltsmittel zur
Verfügung. Bei einem entsprechenden Beschluss müssen die Haushaltsmittel
in den zukünftigen Haushaltsjahren eingeplant werden.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird entsprechend dem in der Stellungnahme der Verwaltung
dargestellten Umfang befürwortet. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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