201671-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Ausbau des Gehweges der Limpericher Straße im Bereich Auf dem Grendt bis Küdinghovener Straße
Kerndaten
- Nummer
- 201671-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.882 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201671-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Ausbau des Gehweges der Limpericher Straße im Bereich Auf dem Grendt bis Küdinghovener Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung befürwortet den Ausbau des Gehweges Limpericher Straße von der Straße Auf dem Grendt bis Küdinghovener Straße und schlägt vor, eine Planung zu erstellen und der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Erschließungsanlage Limpericher Straße zwischen Auf dem Grendt bis Küdinghovener Straße ist bislang noch unfertig, da besagter Gehweg fehlt. Sollte dem Ausbauwunsch nachgekommen werden, liegen alle Herstellungsmerkmale gemäß § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bonn vor. Folglich gilt die Straße dann als endgültig hergestellt. Damit löst der Ausbau des Gehweges Beitragspflichten nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) aus. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke müssten somit Erschließungsbeiträge bezahlen. Eine Aussage hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Erschließungsbeiträge kann derzeit noch nicht getätigt werden. Grundsätzlich sind 90% der beitragsfähigen Kosten von den Eigentümern und Erbbauberichtigen der angrenzenden Grundstücke zu zahlen. Zurzeit stehen für den Ausbau des Gehweges keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Bei einem entsprechenden Beschluss müssen die Haushaltsmittel in den zukünftigen Haushaltsjahren eingeplant werden. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird entsprechend dem in der Stellungnahme der Verwaltung dargestellten Umfang befürwortet. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de