201670 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen Siebengebirgsstr.
Kerndaten
- Nummer
- 201670
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 30.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201670 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 15.08.2020 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen Siebengebirgsstr. Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert eine Erweiterung der 30 Km/h Zone in der Siebengebirgsstraße. Einzelheiten zu dem in Frage kommenden Streckenabschnitt und zu den maßgeblichen Gründen ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 15.08.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Verkehrsberuhigung Siebengebirgsstrasse Ihr Antrag Sehr geehrter Herr Sridharan, vor einem Jahr sind wir in die in Heidebergen gezogen. Wir fühlen uns hier sehr wohl, lieben die Nähe zum Wald auf der einen Seite und schätzen die gute Verkehrsanbindung auf der anderen Seite. In dieser Zeit hatten wir nun ausreichend Gelegenheit, die Verkehrssituation auf der Siebengebirgsstrasse zu beobachten. Unser Haus liegt genau zwischen einer . Sowohl der Sportplatz als auch die Doppelkurve sind ausgewiesene 30km/h-Zonen. Das bedeutet sowohl für den Verkehr, der der den Berg hinauf als auch für den, der ihn hinabfährt, eine kurzwegige Gelegenheit, das Tempo auf mindestens! 50 km/h zu beschleunigen. Leider bleibt es häufig nicht bei dem erlaubten innerstädtischen Limit, das gerne auch von den 3 Buslinien (608, 609 und 516) überschritten wird. Da die meisten eingesetzten Busse (seltenst ausgelastete) Gelenkbusse sind, die hier durch ein reines Wohngebiet fahren - uns gegenüber liegt außerdem die , die häufig von Älteren und Gehbehinderten aufgesucht wird - kommt es zu Lärmbelästigungen und Erschütterungen der Häuser, die sich an den immer wieder neu bildenden Rissen dokumentieren lassen. Würden sich die Verkehrsteilnehmer an ein Limit von 30 km/h halten, das tatsächlich versehentlich von dem ein oder anderen gefahren wird, denn auf unserem Teilstück sind ja 50 km/h erlaubt, wären sowohl Lärm als auch Erschütterungen auf ein Mindestmaß reduzierbar. Es sollte noch gesagt werden, dass diese 50er-Zone gerade einmal 300 m misst. Nun endlich mein Anliegen: Ich bitte um Erweiterung der 30 km/h-Zone in der Weise, dass diese mit der Doppelkurve beginnt und nach dem Sportplatz endet, damit die wirklich kurze Strecke dazwischen nicht mehr als ‚Beschleunigungsstreifen‘ missbraucht wird. Gerne können Sie sich auf unserem Grundstück ein eigenes Bild von der Situation machen. Mit freundlichen Grüßen Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 WLGYVL78 15.08.20 21:20Seite 2 von 2
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