← Vorlagen

201670 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen Siebengebirgsstr.

Nummer
201670
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
30.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.09.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 90,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201670-1 ST Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen Siebengebirgsstr. - Stellungnahme der Verwaltung

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.776 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201670
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
15.08.2020
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen
Siebengebirgsstr.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert eine Erweiterung der 30 Km/h Zone in der
Siebengebirgsstraße.
Einzelheiten zu dem in Frage kommenden Streckenabschnitt und zu den
maßgeblichen Gründen ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bürgerantrag Online
Datum
15.08.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Verkehrsberuhigung Siebengebirgsstrasse
Ihr Antrag
Sehr geehrter Herr Sridharan,
vor einem Jahr sind wir in die in Heidebergen gezogen. Wir fühlen uns hier sehr wohl, lieben
die Nähe zum Wald auf der einen Seite und schätzen die gute Verkehrsanbindung auf der anderen Seite.
In dieser Zeit hatten wir nun ausreichend Gelegenheit, die Verkehrssituation auf der Siebengebirgsstrasse zu
beobachten. Unser Haus liegt genau zwischen einer . Sowohl der
Sportplatz als auch die Doppelkurve sind ausgewiesene 30km/h-Zonen. Das bedeutet sowohl für den Verkehr,
der der den Berg hinauf als auch für den, der ihn hinabfährt, eine kurzwegige Gelegenheit, das Tempo auf
mindestens! 50 km/h zu beschleunigen. Leider bleibt es häufig nicht bei dem erlaubten innerstädtischen Limit,
das gerne auch von den 3 Buslinien (608, 609 und 516) überschritten wird.
Da die meisten eingesetzten Busse (seltenst ausgelastete) Gelenkbusse sind, die hier durch ein reines
Wohngebiet fahren - uns gegenüber liegt außerdem die , die häufig von Älteren und
Gehbehinderten aufgesucht wird - kommt es zu Lärmbelästigungen und Erschütterungen der Häuser, die sich an
den immer wieder neu bildenden Rissen dokumentieren lassen. Würden sich die Verkehrsteilnehmer an ein Limit
von 30 km/h halten, das tatsächlich versehentlich von dem ein oder anderen gefahren wird, denn auf unserem
Teilstück sind ja 50 km/h erlaubt, wären sowohl Lärm als auch Erschütterungen auf ein Mindestmaß reduzierbar.
Es sollte noch gesagt werden, dass diese 50er-Zone gerade einmal 300 m misst.
Nun endlich mein Anliegen:
Ich bitte um Erweiterung der 30 km/h-Zone in der Weise, dass diese mit der Doppelkurve beginnt und nach dem
Sportplatz endet, damit die wirklich kurze Strecke dazwischen nicht mehr als ‚Beschleunigungsstreifen‘
missbraucht wird. Gerne können Sie sich auf unserem Grundstück ein eigenes Bild von der Situation machen.
Mit freundlichen Grüßen
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
WLGYVL78
15.08.20 21:20Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de