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201669-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssituation Jagdweg Poppelsdorf

Nummer
201669-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201669 Bürgerantrag: Verkehrssituation Jagdweg Poppelsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201669-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrssituation Jagdweg
Poppelsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung darf gemäß § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes
NRW (OBG NRW) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften
als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen
Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Demnach bestehen
solche Gefahrenstellen unter anderem in Bereichen, in deren
unmittelbarer Nähe sich schutzwürdige Einrichtungen (z.B. Schule,
Kindergarten, Seniorenheim, ausgewiesener Schulweg mittels
Verkehrszeichen) befinden und/oder in denen überdurchschnittlich
häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen (Quote > 15,0% der
Verkehrsteilnehmer) festzustellen sind.
Mit der Johannes-Schule in der Rehfuesstr. 38 ist eine schutzwürdige
Einrichtung in der unmittelbaren Umgebung des Jagdwegs vorhanden,
sodass die Verwaltung Geschwindigkeitskontrollen im Jagdweg
durchführen kann.
Eine solche erfolgte zuletzt am 05.10.2020. Im Rahmen der mobilen
Kontrolle wurden in der Zeit von 6:58 Uhr bis 8:02 Uhr in Höhe der Haus-
Nr. 16 a in Fahrtrichtung Sternenburgstr. insgesamt 270 Fahrzeuge
gemessen, von denen lediglich mit vier Fahrzeugen die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in dem Maße überschritten wurde, dass sie unter
Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und der abzuziehenden
Messtoleranzen geblitzt wurden.
Eine weitere mobile Kontrolle am 05.10.2020 von 8:19 Uhr bis 12:09 Uhr
in Höhe der Haus-Nr. 20 in Fahrtrichtung Sternenburgstr. ergab 15
festzustellende Geschwindigkeitsüberschreitungen unter insgesamt
1.074 gemessenen Fahrzeugen.
Diese Überschreitungsquoten von 1,48 % und 1,40 % sind
unterdurchschnittlich niedrig, sodass im Jagdweg nicht von einerSeite 1 von 2

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erhöhten Unfallgefahrgefahr auszugehen ist, die auf zu schnelles Fahren
zurückzuführen ist.
Dies wurde im Ergebnis durch eine Verkehrszählung mit einem SDR-
Gerät bestätigt, die die Verwaltung bereits früher in der Zeit vom 23.03. –
28.03.2017 im Jagdweg durchgeführt hat. In diesem Zeitraum
überschritten 8,2 % aller gemessenen Fahrzeuge die zulässige
Höchstgeschwindigkeit. Diese Quote (<15%) begründet ebenfalls nicht,
von einer Gefahrenstelle auszugehen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit
aller Fahrzeuge lag bei 30 km/h. Eine Unfallhäufungsstelle besteht im
Jagdweg ebenfalls nicht.
Da keine erhöhte Unfallgefahr durch Nichteinhaltung der
Geschwindigkeit vorliegt, kann die Verwaltung einer Prüfung von
Asphaltkissen nicht nachgehen. Ebenso hat sich die Verwaltung vor Ort
nochmals vergewissert, dass die Beschilderung eindeutig und gut
sichtbar ist. Weitere Verkehrszeichen und Hinweise sind nicht
vorgesehen. Aus dem gleichen Grund hält es die Verwaltung nicht für
erforderlich und damit für nicht verhältnismäßig, eine stationäre
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Jagdweg zu errichten.
Stattdessen werden weiterhin mobile Geschwindigkeitskontrollen in
unregelmäßigen Abständen zur Schulwegsicherung durchgeführt, die
auch ausreichend sind.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgerantrag abzulehnen.
Anlage/n
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