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201667 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Fortführung der vorübergehenden Abweichung von den "Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn - Maßnahmen und Anschaffungen"

Nummer
201667
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
31.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.03.2021 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201667
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Fortführung der vorübergehenden Abweichung von
den "Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in
Bonn - Maßnahmen und Anschaffungen"
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
aufgrund der Kommunalwahlen voraussichtlich erst nach den Herbstferien tagt
und die Träger von Freizeit- und Bildungsaktivitäten in den Herbstferien
entsprechende Kalkulations- und Planungssicherheit benötigen, ist eine
Beschlussfassung durch den Rat am 01.09.2020 erforderlich.
Eine frühere Einbringung in die politischen Gremien war aufgrund der noch
nicht abzusehenden Corona-Entwicklungen nicht angezeigt.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Verwaltung wird in Fortführung des Beschlusses (DS-Nr. 200934) aus der
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie ermächtigt, weiterhin
– längstens bis zum Ende der Corona-Pandemie, im notwendigen Umfang von
den „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn – Maßnahmen und
Anschaffungen“ abzuweichen.
Begründung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien hat in seiner Sitzung am
26.05.2020 zur Schaffung einer „Sommerferienbetreuung 2020“ die Verwaltung
ermächtigt, in notwendigem Umfang flexibel von den „Richtlinien zur Förderung
der Jugendarbeit in Bonn – Maßnahmen und Anschaffungen“ abzuweichen.Seite 1 von 2

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Hintergrund dieser Entscheidung war das Bestreben, für die Sommerferien
2020 – auch unter den Vorgaben der Coronaschutzverordnung – ein möglichst
großes und breit gefächertes Angebot an Ferienaktivitäten für Kinder und
Jugendliche in Bonn kurzfristig und möglichst unbürokratisch zu initiieren.
Im Rahmen der vorübergehenden Flexibilisierung der o.g. Richtlinien wurden
die Träger von Angeboten per E-Mail und über die Homepage der Bundesstadt
Bonn über die möglichen Abweichungen informiert. Die Erleichterungen wurden
von den Trägern sehr gut angenommen, so dass auch kurzfristig noch
zahlreiche Angebote in Bonn geschaffen wurden.
Zwischenzeitlich gingen mehrere Anfragen bezüglich der Gestaltung von
Angeboten für die Zeit nach den Sommerferien und die Herbstferien ein. Auch
hier ergeben sich besondere Bedarfe bei der Ausgestaltung von Freizeit- und
Bildungsmaßnahmen, die mit dem coronabedingten Mehraufwand
zusammenhängen.
Zur Unterstützung dieser, für die Kinder und Jugendlichen in Bonn sehr
wichtigen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung soll der flexible Umgang mit
notwendigen Abweichungen von den o.g. Richtlinien bis zum Ende der Corona-
Pandemie beibehalten werden.
Da die Zahl der Anträge im Jahr 2020 aufgrund diverser Absagen von
geplanten Maßnahmen rückläufig ist, kann der Mehraufwand, der
gegebenenfalls durch die Abweichungen entsteht, im Rahmen der für die
Richtlinien zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgewickelt werden.
26.08.2020 /
31.08.2020
gez. Sridharan gez. Gold
Datum Oberbürgermeister Ausschussvorsitzender
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de