201667 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Fortführung der vorübergehenden Abweichung von den "Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn - Maßnahmen und Anschaffungen"
Kerndaten
- Nummer
- 201667
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 31.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 201667 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Fortführung der vorübergehenden Abweichung von den "Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn - Maßnahmen und Anschaffungen" Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aufgrund der Kommunalwahlen voraussichtlich erst nach den Herbstferien tagt und die Träger von Freizeit- und Bildungsaktivitäten in den Herbstferien entsprechende Kalkulations- und Planungssicherheit benötigen, ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 01.09.2020 erforderlich. Eine frühere Einbringung in die politischen Gremien war aufgrund der noch nicht abzusehenden Corona-Entwicklungen nicht angezeigt. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Verwaltung wird in Fortführung des Beschlusses (DS-Nr. 200934) aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie ermächtigt, weiterhin – längstens bis zum Ende der Corona-Pandemie, im notwendigen Umfang von den „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn – Maßnahmen und Anschaffungen“ abzuweichen. Begründung Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 zur Schaffung einer „Sommerferienbetreuung 2020“ die Verwaltung ermächtigt, in notwendigem Umfang flexibel von den „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn – Maßnahmen und Anschaffungen“ abzuweichen.Seite 1 von 2 Seite 2 Hintergrund dieser Entscheidung war das Bestreben, für die Sommerferien 2020 – auch unter den Vorgaben der Coronaschutzverordnung – ein möglichst großes und breit gefächertes Angebot an Ferienaktivitäten für Kinder und Jugendliche in Bonn kurzfristig und möglichst unbürokratisch zu initiieren. Im Rahmen der vorübergehenden Flexibilisierung der o.g. Richtlinien wurden die Träger von Angeboten per E-Mail und über die Homepage der Bundesstadt Bonn über die möglichen Abweichungen informiert. Die Erleichterungen wurden von den Trägern sehr gut angenommen, so dass auch kurzfristig noch zahlreiche Angebote in Bonn geschaffen wurden. Zwischenzeitlich gingen mehrere Anfragen bezüglich der Gestaltung von Angeboten für die Zeit nach den Sommerferien und die Herbstferien ein. Auch hier ergeben sich besondere Bedarfe bei der Ausgestaltung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, die mit dem coronabedingten Mehraufwand zusammenhängen. Zur Unterstützung dieser, für die Kinder und Jugendlichen in Bonn sehr wichtigen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung soll der flexible Umgang mit notwendigen Abweichungen von den o.g. Richtlinien bis zum Ende der Corona- Pandemie beibehalten werden. Da die Zahl der Anträge im Jahr 2020 aufgrund diverser Absagen von geplanten Maßnahmen rückläufig ist, kann der Mehraufwand, der gegebenenfalls durch die Abweichungen entsteht, im Rahmen der für die Richtlinien zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgewickelt werden. 26.08.2020 / 31.08.2020 gez. Sridharan gez. Gold Datum Oberbürgermeister Ausschussvorsitzender Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de