201661 · Beschlussvorlage
Melbbad - Stichfrage für Ratsbürgerentscheid (Drs. 201611) und Bürgerentscheid (Drs. 201657)
Kerndaten
- Nummer
- 201661
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201661 Der Oberbürgermeister Federführung: 30 Amt für Recht und Versicherungen Dezernat: Dez. II Melbbad - Stichfrage für Ratsbürgerentscheid (Drs. 201611) und Bürgerentscheid (Drs. 201657) Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Wenn in der Sitzung am 01.09.2020 der Antrag auf Durchführung eines Ratsbürgerentscheids der Fraktionen CDU, SPD und Grüne (Drs. 201611) mit der notwendigen Mehrheit beschlossen wird und auch das Bürgerbegehren „Rettet das Melbbad“ für zulässig erklärt wird, ihm aber nicht entsprochen wird (Drs. 201657) und es deshalb zu einem Bürgerentscheid kommt, ist es zwingend notwendig, auch am 01.09.2020 über die dann notwendige Stichfrage zu entscheiden. Beschlussvorschlag Für den Fall, dass 1. der Antrag der Ratsfraktionen von CDU, SPD und Grünen vom 11.08.2020 –Drs. Nr. 201611 - mit der notwendigen 2/3 Mehrheit beschlossen wird und es zu einem Ratsbürgerentscheid kommt und 2. das Bürgerbegehren „Rettet das Melbbad“ - Drs. Nr. 201657- für zulässig erklärt wird, der Rat sich dem Bürgerbegehren aber nicht anschließt und es deshalb zu einem Bürgerentscheid kommt und 3. die vorstehend genannten, konkurrierenden Bürgerentscheide gleichzeitig zur Abstimmung gestellt werden undSeite 1 von 3 Seite 2 4. die in den genannten Bürgerentscheiden gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden beschließt der Rat folgende "Stichfrage Werden die bei dem Ratsbürgerentscheid mit der Frage "Sollen im Rahmen des unstrittigen Erhalts des Melbbades an seinem Rand über den neu zu errichtenden Umkleidekabinen und Sanitäranlagen auch preisgünstige Wohnungen für Pflegekräfte, Auszubildende und andere Menschen mit geringem Einkommen entstehen?" und dem Bürgerentscheid „Rettet das Melbbad“ mit der Frage „Soll das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben?“ jeweils zur Abstimmung gestellten vorgenannten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet: Welchem Bürgerentscheid stimmen Sie dann zu? (Sie haben hier eine Stimme.) O Ratsbürgerentscheid (Melbbad mit Wohnbebauung) O Bürgerentscheid „Rettet das Melbbad“ (Melbbad ohne Wohnbebauung)“ Begründung In der Sitzung des Rates am 01.09.2020 stehen der Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheides (Drs. 201611) mit der Fragestellung "Sollen im Rahmen des unstrittigen Erhalts des Melbbades an seinem Rand über den neu zu errichtenden Umkleidekabinen und Sanitäranlagen auch preisgünstige Wohnungen für Pflegekräfte, Auszubildende und andere Menschen mit geringem Einkommen entstehen?" sowie die Zulässigkeits- und Sachentscheidung zu dem Bürgerbegehren „Rettet das Melbbad“ (Drs. 201657) mit der Fragestellung „Soll das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben?“ zur Entscheidung an. Sollte der Antrag auf Durchführung eines Ratsbürgerentscheides mit der notwendigen Mehrheit beschlossen werden und sollte das Bürgerbegehren fürSeite 2 von 3 Seite 3 zulässig erklärt, ihm in der Sache aber nicht entsprochen werden, so kommt es zu konkurrierenden Bürgerentscheiden. Diese sollen gleichzeitig stattfinden. Dabei kann es zu dem Ergebnis kommen, dass beide gestellten Fragen das notwendige Quorum erreichen, jedoch in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet werden. Damit auch für diesen Fall eine für die Gemeinde bindende Entscheidung herbeigeführt werden kann, ist die Stichfrage notwendig. Es gilt dann derjenige Bürgerentscheid, der in der Stichfrage die höchste Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit im Stichentscheid gilt der Bürgerentscheid, dessen Frage mit der höchsten Stimmenzahl mehrheitlich beantwortet worden ist, § 26 Abs. 7 Sätze 5-7 GO NRW. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de