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201660 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Einleitung des Vergabeverfahrens für die Lieferung von Kanalgussartikeln für das Stadtgebiet Bonn

Nummer
201660
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
28.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Genehmigung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.03.2021 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201660
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Lieferung
von Kanalgussartikeln für das Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Austausch von Kanalgussartikeln muss durchgängig gewährleistet sein.
Die Lagervorhaltung reicht nicht bis zu einer Ausschreibung nach der ersten
Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses in der nächsten Legislaturperiode
aus. Die Entscheidung ist daher dringlich
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.4 der Vergabeordnung
der Bundesstadt Bonn für die Lieferung von Kanalgussartikeln an die
Kanaldepots des Tiefbauamtes wird zugestimmt.
Begründung
Ausgeschrieben wird der geschätzte Jahresbedarf für die Unterhaltung der
Straßeneinläufe und Kanäle, z. B. Aufsätze für Sinkkästen,
Schachtabdeckungen, Schmutzfänger, Schlammeimer im gesamten
Stadtgebiet.
24.08.2020 /
28.08.2020
gez. Sridharan gez. Freitag
Datum Oberbürgermeister AusschussvorsitzenderSeite 1 von 2

Seite 2
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB x UVgO bzw.
VgV
Oktober 2020 67.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
521130 663110
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de