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201656 · Beschlussvorlage

Umwandlung des zweiten Platzes auf der Sportanlage Brüser Berg in einen Kunstrasenplatz

Nummer
201656
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 20.08.2020 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 25.08.2020 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201656
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Umwandlung des zweiten Platzes auf der
Sportanlage Brüser Berg in einen Kunstrasenplatz
Beratungsfolge
Sportausschuss 20.08.2020 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 25.08.2020 Anhörung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für
Städte und Gemeinden 2020/2021 wurde vom Land NRW am 16.07.2020 den
Kommunen bekanntgegeben. Die Vorentwurfsplanung für den zweiten Platz auf
der Sportanlage Brüser Berg konnte erst kurzfristig abgestimmt werden.
Deshalb war eine fristgerechte Vorlage nicht möglich. Das Erfordernis, die
Beratungsfolge dennoch einzuhalten, ergibt sich aus der Frist zur Einreichung
des Förderantrages, wonach bis spätestens zum 30.10.2020 ein Ratsbeschluss
vorliegen muss.
Beschlussvorschlag
1. Der vorliegenden Vorentwurfsplanung zur Umwandlung des zweiten
Platzes auf der Sportanlage Brüser Berg in einen Kunstrasenplatz mit
Korkverfüllung wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme Fördermittel aus
dem Sonderinvestitionsprogramm "Investitionspakt
Sportstättenförderung" zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte
und Gemeinden 2020/2021 des Landes NRW zu beantragen.
Begründung
Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Bonn hatte in seiner Sitzung am 27.
Juni 2019 den Beschluss für den Umbau des zweiten Platzes auf dem Brüser
Berg, Schießstandsweg, in einen Kunstrasenplatz gefasst und die Verwaltung
beauftragt, die Kosten zu ermitteln und den politischen Gremien eine
Entwurfsplanung vorzulegen. Der Verein AFC Bonn Gamecocks e.V. soll nach
dem Umbau Hauptnutzer des Platzes werden. (DS-Nr.1910931).Seite 1 von 4

Seite 2
Die Vorentwurfsplanung ist als Anlage beigefügt. Der ehemalige Tennenplatz
wird zu einem Kunstrasenspielfeld mit Vorrang für American Football umgebaut
und soll den Gamecocks vorrangig als Trainingsplatz für alle Mannschaften zur
Verfügung stehen. Das Spielfeld wird aus diesem Grund mit einem etwas
längeren Kunstrasenbelag ausgestattet und mit Kork verfüllt. Die Footballtore
werden auf dem etwa 105 Meter mal 50 Meter großen Spielfeld fest installiert.
Die Markierung auf dem Spielfeld werden regelgerecht nach den Wünschen
des Vereins sowohl in entsprechender Anzahl als auch in der Ausrichtung in
weiß ausgeführt. Für die gelegentliche Fußballnutzung wird eine entsprechende
Linierung in Gelb ergänzt. Fußballtore werden in mobiler Variante vorgehalten
und können bei Bedarf in Position gebracht werden.
Neben der Beleuchtung werden auch die Ballfanzäune saniert und zum
Konrad–Adenauer-Damm hin auf acht Meter erhöht. Die Entwässerung wird
ebenfalls erneuert und an die Örtlichkeiten angepasst.
Damit erhalten die Gamecocks auf dem Brüser Berg die dringend benötigte und
witterungsunabhängige Trainingsheimstätte für den wachsenden Verein.
Die Schätzkosten für den Planentwurf werden auf 740.000 € netto/880.000 €
brutto zuzüglich Planungskosten (rd. 120.000 €) berechnet. Diese Mittel sind
bei Finanzstelle 5520008019000 (Pauschale Sportstätten) etatisiert und in
ausreichender Höhe vorhanden, wobei auf Ausgabereste des Vorjahres
zurückgegriffen wird.
Für die Maßnahme wird die Verwaltung Fördermittel des Landes NRW aus dem
Sonderinvestitionsprogramm "Investitionspakt Sportstättenförderung" zur
Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020/2021
beantragen. Die mögliche Fördersumme beläuft sich nach dem
Programmaufruf für Tiefbaumaßnahmen auf 750.000 EUR. Ein Förderantrag ist
bis zum 16.10.2020 zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Ber und Betr von Sportstätten 1.08.01.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 1.000.000 € 5520008019000 2020
Einzahlungen 750.000 €
Investiver
Finanzsaldo
250.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /Seite 2 von 4

Seite 3
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Sportplatz Brüser Berg_Platz 2_Vorentwurf (öffentlich)Seite 3 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de