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201655 · Beschlussvorlage

Anlage eines Teiches im Landschaftsschutzgebiet auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 65, Flurstück 133, Güßgasse/Hangstraße

Nummer
201655
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 25.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201655
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Anlage eines Teiches im Landschaftsschutzgebiet
auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 65,
Flurstück 133, Güßgasse/Hangstraße
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 25.08.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Anlage des Teiches ist für August/September geplant.
Da sich der Naturschutzbeirat nach der Kommunalwahl neu konstituiert und die
Mitglieder des Naturschutzbeirates vom Rat bestimmt werden, findet die
nächste Sitzung deutlich später statt.
Die Beschlussvorlage sollte daher als Nachtrag beraten werden.
Beschlussvorschlag
Der Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung zur Errichtung eines
Teiches auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 65, Flurstück 133,
Güßgasse/Hangstraße, wird zugestimmt.
Begründung
Das Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 65, Flurstück 133, liegt im
Geltungsbereich des Landschaftsplanes Ennert und im
Landschaftsschutzgebiet "Hangbereiche südwestlich der A 59 und B 42n
Küdinghoven / Oberkassel".
Im Landschaftsschutzgebiet ist es nach den textlichen Festsetzungen des
Landschaftsplanes Ennert verboten,
- Aufschüttungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzunehmen oder die
Bodengestalt auf andere Weise zu verändern
- fließende oder stehende Gewässer anzulegen oder zu verändern.
Die Antragstellerin hat den Bau eines Teiches auf ihrem Grundstück
Gemarkung Beuel, Flur 65, Flurstück 133, im Landschaftsschutzgebiet
beantragt. Es ist vorgesehen, den Teich möglichst naturnah zu gestalten undSeite 1 von 4

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zwischen vorhandenen Einzelpflanzungen von Jungbäumen anzulegen. Die
Gestaltung soll ab dem Uferrand in ca. 2 m Breite mit einer reichhaltigen
Bepflanzung beginnen und innerhalb des Teiches komplett mit Natursteinen
und Kies erfolgen, sodass keine Folienabdichtung mehr zu sehen ist. Das
Volumen wird unter 100 qbm bleiben und voraussichtlich 80 qbm betragen. In
der Mitte des Teiches ist eine Tiefe von 2 m vorgesehen. Über einen Steg oder
ein Holzdeck soll es möglich sein, sich im Sommer in der Teichmitte bei Bedarf
abkühlen zu können. Neben dem Teich soll ein Sitzplatz aus Stein oder Holz -
siehe Skizze - errichtet werden. Die Antragstellerin möchte ihren Garten durch
die Anlage des Teiches ökologisch aufwerten. Auf der Fläche befindet sich
derzeit neben Einzelbäumen ausschließlich Rasen. Bezüglich der ökologischen
Gestaltung des Teiches ist die Antragstellerin offen für Anregungen.
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die landschaftsrechtliche
Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen, da die
Anlage eines naturnah gestalteten Teiches als ein ökologische Aufwertung der
Fläche betrachtet wird.
Folgende Auflage würde als Teil der Befreiung gestellt werden:
- Eine Überdachtung des Teiches darf nicht vorgenommen werden.
Der Naturschutzbeirat wird um Zustimmung gebeten.
Anlage/n
1 Skizze_Teich (öffentlich)
3 Lageplan (öffentlich)Seite 2 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de