201655 · Beschlussvorlage
Anlage eines Teiches im Landschaftsschutzgebiet auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 65, Flurstück 133, Güßgasse/Hangstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201655
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201655 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Anlage eines Teiches im Landschaftsschutzgebiet auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 65, Flurstück 133, Güßgasse/Hangstraße Beratungsfolge Naturschutzbeirat 25.08.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Anlage des Teiches ist für August/September geplant. Da sich der Naturschutzbeirat nach der Kommunalwahl neu konstituiert und die Mitglieder des Naturschutzbeirates vom Rat bestimmt werden, findet die nächste Sitzung deutlich später statt. Die Beschlussvorlage sollte daher als Nachtrag beraten werden. Beschlussvorschlag Der Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung zur Errichtung eines Teiches auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 65, Flurstück 133, Güßgasse/Hangstraße, wird zugestimmt. Begründung Das Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 65, Flurstück 133, liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Ennert und im Landschaftsschutzgebiet "Hangbereiche südwestlich der A 59 und B 42n Küdinghoven / Oberkassel". Im Landschaftsschutzgebiet ist es nach den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes Ennert verboten, - Aufschüttungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzunehmen oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern - fließende oder stehende Gewässer anzulegen oder zu verändern. Die Antragstellerin hat den Bau eines Teiches auf ihrem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 65, Flurstück 133, im Landschaftsschutzgebiet beantragt. Es ist vorgesehen, den Teich möglichst naturnah zu gestalten undSeite 1 von 4 Seite 2 zwischen vorhandenen Einzelpflanzungen von Jungbäumen anzulegen. Die Gestaltung soll ab dem Uferrand in ca. 2 m Breite mit einer reichhaltigen Bepflanzung beginnen und innerhalb des Teiches komplett mit Natursteinen und Kies erfolgen, sodass keine Folienabdichtung mehr zu sehen ist. Das Volumen wird unter 100 qbm bleiben und voraussichtlich 80 qbm betragen. In der Mitte des Teiches ist eine Tiefe von 2 m vorgesehen. Über einen Steg oder ein Holzdeck soll es möglich sein, sich im Sommer in der Teichmitte bei Bedarf abkühlen zu können. Neben dem Teich soll ein Sitzplatz aus Stein oder Holz - siehe Skizze - errichtet werden. Die Antragstellerin möchte ihren Garten durch die Anlage des Teiches ökologisch aufwerten. Auf der Fläche befindet sich derzeit neben Einzelbäumen ausschließlich Rasen. Bezüglich der ökologischen Gestaltung des Teiches ist die Antragstellerin offen für Anregungen. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die landschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen, da die Anlage eines naturnah gestalteten Teiches als ein ökologische Aufwertung der Fläche betrachtet wird. Folgende Auflage würde als Teil der Befreiung gestellt werden: - Eine Überdachtung des Teiches darf nicht vorgenommen werden. Der Naturschutzbeirat wird um Zustimmung gebeten. Anlage/n 1 Skizze_Teich (öffentlich) 3 Lageplan (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de