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201651 · Dringlichkeitsantrag

Veranstaltungshalle "Alter Schlachthof"

Nummer
201651
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
18.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.08.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201651-1 ST Veranstaltungshalle "Alter Schlachthof"
  2. 201651-2 Veranstaltungshalle "Alter Schlachthof"

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
201651
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Dr. Klaus-Peter Gilles
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Stefan Freitag
Fraktion Freie Demokratische Partei
Achim Schröder
18.08.2020
Veranstaltungshalle "Alter Schlachthof"
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Im Zusammenhang mit dem Auftrag an die Verwaltung, einen notariellen
Vorvertrag mit den Stadtwerken zum Erwerb des Grundstückes "Alter
Schlachthof" abzuschließen und der sich daran anschließenden Entwicklung
des Innovationsdreieckes, ist die Planung einer Veranstaltungshalle (Westwerk)
von Bedeutung. Insofern würde eine spätere Beratung des Antrages bis zum
nächsten Gremienlauf zu Verzögerungen führen, die wirtschaftlich nicht zu
vertreten wären.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
In Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22.6.2020 zu TOP 5.43 wird der
Oberbürgermeister beauftragt, in dem Kaufvorvertrag mit den SWB noch den
Passus aufzunehmen, dass der SWB bei hälftiger Übernahme von
Architektenhonoraren (Leistungsphase 1 und 2 und ggf. teilweise
Leistungsphase 3) in Höhe von bis zu maximal 75.000 €, die für eine
Aktualisierung der Kostenschätzung der Investitionskosten der
Veranstaltungshalle (Westwerk) veranschlagt werden, diese Kosten von der
Bundesstadt Bonn für den Fall erstattet werden, dass die Veranstaltungshalle
(Westwerk) nach dem gemeinsamen Verständnis von Westwerk, SWB und
Bundesstadt Bonn nicht zu für alle Beteiligten wirtschaftlichen Konditionen
betrieben werden kann. Bei der Umsetzung musss sichergestellt werden, dass
die Höhe der Kosten sachlich begründet und nachgewiesen werden.
Begründung
In Abarbeitung des Auftrags des Rates gemäß dem o.g. Beschluss haben
bereits intensive und ausschließliche Gespräche incl. des Austausch von
wirtschaftlichen Eckdaten zwischen SWB und Westwerk stattgefunden. Hierbei
hat sich herausgestellt, dass eine wesentliche Kernfrage für alle Beteiligten die
ist, inwieweit sich die Investitionskosten für die Veranstaltungshalle seriös aufSeite 1 von 2

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einem Kostenniveau von 2020 ff. ermitteln lassen. Die letztendlichen
Investitionskosten bilden wiederum die Basis für den von Westwerk an die
SWB bzw. die spätere Projektgesellschaft zu zahlenden Pachtzins. Der
Pachtzins selbst ist allerdings durch die zu erwartenden Umsätze von
Westwerk determiniert.
Da Westwerk bereits seit 2015 erhebliche Vorlaufkosten getätigt hat und nicht
bereit ist, weitere Planungskosten ohne Kostenbeteiligung durch die
SWB/Bundesstadt zu verausgaben und die SWB aus steuerlichen Gründen
nicht die anteiligen Kosten für den Fall übernehmen dürfen, dass das Projekt
mit Westwerk nicht kommt, ist dieser Beschluss nachträglich erforderlich
geworden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de