201651 · Dringlichkeitsantrag
Veranstaltungshalle "Alter Schlachthof"
Kerndaten
- Nummer
- 201651
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 18.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 201651 Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion Dr. Klaus-Peter Gilles Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Stefan Freitag Fraktion Freie Demokratische Partei Achim Schröder 18.08.2020 Veranstaltungshalle "Alter Schlachthof" Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Im Zusammenhang mit dem Auftrag an die Verwaltung, einen notariellen Vorvertrag mit den Stadtwerken zum Erwerb des Grundstückes "Alter Schlachthof" abzuschließen und der sich daran anschließenden Entwicklung des Innovationsdreieckes, ist die Planung einer Veranstaltungshalle (Westwerk) von Bedeutung. Insofern würde eine spätere Beratung des Antrages bis zum nächsten Gremienlauf zu Verzögerungen führen, die wirtschaftlich nicht zu vertreten wären. Inhalt des Dringlichkeitsantrags In Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22.6.2020 zu TOP 5.43 wird der Oberbürgermeister beauftragt, in dem Kaufvorvertrag mit den SWB noch den Passus aufzunehmen, dass der SWB bei hälftiger Übernahme von Architektenhonoraren (Leistungsphase 1 und 2 und ggf. teilweise Leistungsphase 3) in Höhe von bis zu maximal 75.000 €, die für eine Aktualisierung der Kostenschätzung der Investitionskosten der Veranstaltungshalle (Westwerk) veranschlagt werden, diese Kosten von der Bundesstadt Bonn für den Fall erstattet werden, dass die Veranstaltungshalle (Westwerk) nach dem gemeinsamen Verständnis von Westwerk, SWB und Bundesstadt Bonn nicht zu für alle Beteiligten wirtschaftlichen Konditionen betrieben werden kann. Bei der Umsetzung musss sichergestellt werden, dass die Höhe der Kosten sachlich begründet und nachgewiesen werden. Begründung In Abarbeitung des Auftrags des Rates gemäß dem o.g. Beschluss haben bereits intensive und ausschließliche Gespräche incl. des Austausch von wirtschaftlichen Eckdaten zwischen SWB und Westwerk stattgefunden. Hierbei hat sich herausgestellt, dass eine wesentliche Kernfrage für alle Beteiligten die ist, inwieweit sich die Investitionskosten für die Veranstaltungshalle seriös aufSeite 1 von 2 Seite 2 einem Kostenniveau von 2020 ff. ermitteln lassen. Die letztendlichen Investitionskosten bilden wiederum die Basis für den von Westwerk an die SWB bzw. die spätere Projektgesellschaft zu zahlenden Pachtzins. Der Pachtzins selbst ist allerdings durch die zu erwartenden Umsätze von Westwerk determiniert. Da Westwerk bereits seit 2015 erhebliche Vorlaufkosten getätigt hat und nicht bereit ist, weitere Planungskosten ohne Kostenbeteiligung durch die SWB/Bundesstadt zu verausgaben und die SWB aus steuerlichen Gründen nicht die anteiligen Kosten für den Fall übernehmen dürfen, dass das Projekt mit Westwerk nicht kommt, ist dieser Beschluss nachträglich erforderlich geworden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de