201647-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Situation im Bereich der Unterführung Kaiserplatz
Kerndaten
- Nummer
- 201647-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201647-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Situation im Bereich der Unterführung Kaiserplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Die Wohnungslosigkeit und damit verbundene Folgen stellen auch in Bonn ein ernst zu nehmendes Thema dar. Ursachen, die hierzu führen, sind persönliche Krisen und Umbruchsituationen. Zu den Auslösern gehören insbesondere der Verlust des Arbeitsplatzes, die Trennung vom Partner oder der Partnerin, Migration, psychische Erkrankungen, Überschuldung oder Haftentlassung. Die Stadt Bonn bietet Angebote zur Unterstützung des betroffenen Personenkreises. Hierzu gehören u.a. Notschlafstellen, Straßensozialarbeit und ambulante Betreuungen. Ziel ist es, den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und die persönliche Notlage zu überwinden. Die Verteilung von Lebensmitteln an Bedürftige an zugewiesenen Orten aus caritativen Gründen durch Privatpersonen als persönliche Unterstützung Bedürftiger wird in diesem Zusammenhang begrüßt. Einschränkungen hinsichtlich des Aufenthaltes von Personen im öffentlichen Raum bestehen grundsätzlich keine. Die Aufstellung eines Urinals am Rande des Kaiserplatzes führt dazu, dass wildes Urinieren innerhalb von Grünflächen, insbesondere in unmittelbarer Nähe der Bebauung, möglichst unterbleibt und das Umfeld dadurch eine Aufwertung erhält. Zur aktuellen Situation am Kaiserplatz ist festzustellen, dass die Fläche am Brunnen zunehmend auch von Menschen, genutzt wird, die dort gerne verweilen und eindeutig nicht der "Szene" angehören. Auch durch fahrbare Verkaufsstände ist hier ein gemischteres Bild der Nutzung entstanden. Dem Betreiber des Food-Trucks wurde eine Erlaubnis zur Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche (Sondernutzungserlaubnis) zwecks Abgabe von kostenlosem Essen an Obdachlose erteilt. Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen erfolgt unter der Berücksichtigung verkehrlicher Gesichtspunkte, Nachbarschaftsrechte und einem gewünschten Städtebild. Nachdem der Truck zunächst auf der Unterführungsseite Prinz-Albert-Str. / Ecke Poppelsdorfer Allee stand, erfolgte zur Wahrung eines gewünschten Städtebildes (Stichwort „Sichtachse Poppelsdorfer Schloß“) einSeite 1 von 2 Seite 2 Standortwechsel hin zur Fußgängerunterführung Poppelsdorfer Allee / Ecke Busbahnhof. Da gegen den genehmigten Standort des Food-Trucks weder verkehrliche Bedenken bestehen noch Nachbarschaftsrechte verletzt werden, war die Sondernutzungserlaubnis antragsgemäß zu erteilen Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgerantrag abzulehnen. Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen dieser Stellungnahme über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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