201645 · Beschlussvorlage
1. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für die Bauunterhaltung des Theaters 2. Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Anschaffung eines LKW
Kerndaten
- Nummer
- 201645
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201645 Der Oberbürgermeister Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV 1. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für die Bauunterhaltung des Theaters 2. Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Anschaffung eines LKW Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Zu 1. Die Vorlage konnte nicht fristgerecht eingereicht werden, da zunächst Abstimmungen innerhalb der Verwaltung durchzuführen waren. Aufgrund der Urlaubszeit war dies zunächst nicht möglich. Zu 2. Der Kulturverwaltung ist erst nach Ablauf der Einreichungsfrist bekannt geworden, dass die Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden müssen, da bisher angenommen wurde, dass die Zuschüsse des Landes dem Theater zufließen und daher eine überplanmäßige Mittelbereitstellung hinfällig wird. Da nicht absehbar ist, wann der Finanzausschuss bzw. der Rat wieder tagen, sind die Vorlagen dringlich. Beschlussvorschlag 1. Die notwendigen Mittel zur Begleichung der 1. Quartalsabrechnung des SGB für Baumaßnahmen am Theater zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs werden überplanmäßig bereitgestellt: konsumtive Mittel i.H.v. 370.000,00 € bei Finanzstelle 141900411/72.1000 investive Mittel i.H.v. 40.480,44 € bei Finanzstelle 5419004112000/78.6500 Die konsumtive Deckung erfolgt über Finanzstelle 120101603- Liquiditätsmanagement-, Finanzpoition 75.1000 Die investive Deckung erfolgt über Finanzstelle 5201001291000- Gebäudemanagement (SGB)-, Finanzposition 78.6500 2. Die notwendigen Mittel zur Anschaffung eines LKWs für das Theater werden überplanmäßig bereitgestellt: investive Mittel i.H.v. 225.000,00 € bei Finanzstelle 5419004111000/78.6500 Die investive Deckung erfolgt ebenfalls über Finanzstelle 5201001291000- Gebäudemanagement (SGB)-, Finanzposition 78.6500Seite 1 von 3 Seite 2 Begründung Zu 1. Das SGB führt zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs an den Spielstätten des Theaters Sanierungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs durch. Die Kosten werden der Kulturverwaltung quartalsweise in Rechnung gestellt. Da sich der Sanierungsbedarf inzwischen auf weitere Maßnahmen erstreckt und sich Maßnahmen aufgrund des Abstimmungsbedarfs und der Ausführung im laufenden Spielbetrieb länger hinzogen als ursprünglich angenommen, reichen die eingeplanten Mittel nicht aus. Zur Begleichung der 1. Quartalsabrechnung ist daher eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Zu 2. Das Theater hatte in seinem Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2019/2020 die Anschaffung eines LKWs bereits angekündigt. Die Finanzierung erfolgt über den Sonderposten für nicht bis zum 31.07.2018 verwendete Zuschüsse der Bundesstadt Bonn. Da der Sonderposten für nicht verwendete Zuschüsse lediglich als Buchungsposten vorhanden ist, muss die Entnahme aus dieser Rücklage in Höhe von 225.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Das Land fördert die Anschaffung des LKW mit einem Zuschuss i.H.v. 216.781,11 €. Der Zuschuss ist jedoch keine Einnahme des Theaters, sondern fließt in den Gesamthaushalt ein. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04.11 Theater 1.41.90.04.11 Theater (Zuschuss) Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 40.480,44€ 225.000,00€ 5419004112000/ 78.6500 5419004111000/ 78.6500 40.480,44 € 225.000 € 5201001291000/ 78.6500 5201001291000/ 78.6500 Einzahlungen 0,00€ Investiver Finanzsaldo 265.480,44€ Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 370.000,00 € 141900411/ 72.1000 2020 370.000,00 € 120101603/ 75.1000 Einzahlungen / Erträge 0,00€ Haushaltsbelastung 370.000,00 €Seite 2 von 3 Seite 3 jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de