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201645 · Beschlussvorlage

1. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für die Bauunterhaltung des Theaters 2. Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Anschaffung eines LKW

Nummer
201645
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201645
Der Oberbürgermeister
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
1. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für
die Bauunterhaltung des Theaters
2. Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für
die Anschaffung eines LKW
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Zu 1. Die Vorlage konnte nicht fristgerecht eingereicht werden,
da zunächst Abstimmungen innerhalb der Verwaltung durchzuführen waren.
Aufgrund der Urlaubszeit war dies zunächst nicht möglich.
Zu 2. Der Kulturverwaltung ist erst nach Ablauf der Einreichungsfrist bekannt
geworden, dass die Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden müssen,
da bisher angenommen wurde, dass die Zuschüsse des Landes dem Theater
zufließen und daher eine überplanmäßige Mittelbereitstellung hinfällig wird.
Da nicht absehbar ist, wann der Finanzausschuss bzw. der Rat wieder
tagen, sind die Vorlagen dringlich.
Beschlussvorschlag
1. Die notwendigen Mittel zur Begleichung der 1. Quartalsabrechnung des SGB
für Baumaßnahmen am Theater zur Aufrechterhaltung des
Spielbetriebs werden überplanmäßig bereitgestellt:
konsumtive Mittel i.H.v. 370.000,00 € bei Finanzstelle 141900411/72.1000
investive Mittel i.H.v. 40.480,44 € bei Finanzstelle 5419004112000/78.6500
Die konsumtive Deckung erfolgt über Finanzstelle 120101603-
Liquiditätsmanagement-, Finanzpoition 75.1000
Die investive Deckung erfolgt über Finanzstelle 5201001291000-
Gebäudemanagement (SGB)-, Finanzposition 78.6500
2. Die notwendigen Mittel zur Anschaffung eines LKWs für das Theater werden
überplanmäßig bereitgestellt:
investive Mittel i.H.v. 225.000,00 € bei Finanzstelle 5419004111000/78.6500
Die investive Deckung erfolgt ebenfalls über Finanzstelle 5201001291000-
Gebäudemanagement (SGB)-, Finanzposition 78.6500Seite 1 von 3

Seite 2
Begründung
Zu 1. Das SGB führt zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs an den
Spielstätten des Theaters Sanierungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des
Spielbetriebs durch. Die Kosten werden der Kulturverwaltung quartalsweise in
Rechnung gestellt. Da sich der Sanierungsbedarf inzwischen auf weitere
Maßnahmen erstreckt und sich Maßnahmen aufgrund des
Abstimmungsbedarfs und der Ausführung im laufenden Spielbetrieb länger
hinzogen als ursprünglich angenommen, reichen die eingeplanten Mittel nicht
aus. Zur Begleichung der 1. Quartalsabrechnung ist daher eine
überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Zu 2. Das Theater hatte in seinem Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2019/2020
die Anschaffung eines LKWs bereits angekündigt. Die Finanzierung erfolgt über
den Sonderposten für nicht bis zum 31.07.2018 verwendete Zuschüsse der
Bundesstadt Bonn. Da der Sonderposten für nicht verwendete Zuschüsse
lediglich als Buchungsposten vorhanden ist, muss die Entnahme aus dieser
Rücklage in Höhe von 225.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt
werden. Das Land fördert die Anschaffung des LKW mit einem Zuschuss i.H.v.
216.781,11 €. Der Zuschuss ist jedoch keine Einnahme des Theaters,
sondern fließt in den Gesamthaushalt ein.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.11 Theater 1.41.90.04.11 Theater (Zuschuss)
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 40.480,44€
225.000,00€
5419004112000/
78.6500
5419004111000/
78.6500
40.480,44 €
225.000 €
5201001291000/
78.6500
5201001291000/
78.6500
Einzahlungen 0,00€
Investiver
Finanzsaldo
265.480,44€
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
370.000,00 € 141900411/
72.1000
2020 370.000,00 € 120101603/
75.1000
Einzahlungen /
Erträge
0,00€
Haushaltsbelastung 370.000,00 €Seite 2 von 3

Seite 3
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de