201637-01 AA · Änderungsantrag
Straßen- und Wegekonzept Antrag zur Vorlage 201637
Kerndaten
- Nummer
- 201637-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 28.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201637-01 AA Antragsteller/in: Hartwig Lohmeyer Brigitta Poppe-Reiners 27.01.2021 gez. Reeh-Schall Straßen- und Wegekonzept Antrag zur Vorlage 201637 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Anhörung Rat 04.02.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, durch welche Maßnahmen der Baustellenabwicklung für das Masterplanprojekt Bornheimer Straße der Baubeginn in 2022 entsprechend dem Ratsbeschluss vom 01.09.2020 und dem gestellten Städtebauförderantrag eingehalten werden kann. Dabei wird insbesondere eine abschnittsweise Realisierung mit Baubeginn des von der Fertigstellung der Rampe an der Viktoriabrücke unabhängigen Abschnitts der Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Hochstadenring geprüft. Begründung Die Anwohner der Bornheimer Straße im Abschnitt zwischen Ellerstraße und Hochstadenring warten seit nunmehr fast 10 Jahren auf die Umsetzung der im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für das Tenten-Carrè gemachten Versprechungen eines verkehrsberuhigten Umbaus. Laut Verwaltungsvorlage Drucksachennummer 201300 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag auf Städtebauförderung 2021 - 2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Masterplan 2.0 soll mit dem verkehrsberuhigten Umbau der Bornheimer Straße in 2022 begonnen werden. Die Verwaltungsvorlage zum Straßen- und Wegekonzept weicht von dem Ratsbeschluss ab und nennt die Jahre 2023/ 2024 als Realisierungszeitraum für den verkehrsberuhigten Umbau der Bornheimer Straße, ohne eine Begründung für die Abweichung vom Ratsbeschluss zu nennen. Wie dem Generalanzeiger zu entnehmen war, wird sich die Fertigstellung der Rampe an der Viktoriabrücke um ein Jahr verzögern, weil die Verwaltung unzureichende Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln eingereicht hatte. Dieser Fehler sollte nicht zulasten der AnwohnerInnen einfach hingenommen werden. Die Verwaltung ist in der Pflicht alles zu tun, um die versprochenen Verbesserungen des WohnumfeldsSeite 1 von 2 Seite 2 möglichst schnell umzusetzen und entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie für gesunde Wohnverhältnisse zu sorgen. Die Rampe dient der Entlastung des Abschnitts der Bornheimer Straße zwischen Am Alten Friedhof und Hochstadenring von den der B 56 folgenden Verkehren. Die Fertigstellung hat keine direkten Entlastungswirkungen für den Abschnitt zwischen Hochstadenring und Ellerstraße. Bereits im ersten Förderantrag zum Masterplan Innere Stadt war eine Realisierung des Städtebauförderprojekts Bornheimer Straße in zwei Abschnitten vorgesehen, beginnend mit dem Abschnitt zwischen Ellerstraße und Hochstadenring. Insofern könnte mit der Realisierung des ersten Bauabschnitts bereits in 2022 begonnen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de