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201634-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Straße "Auf dem Hügel" in Bonn-Endenich

Nummer
201634-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201634 Bürgerantrag: Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Straße "Auf dem Hügel" in Bonn-Endenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201634-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Installation einer stationären
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der
Straße "Auf dem Hügel" in Bonn-Endenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bundesstadt Bonn führt in der Straße „Auf dem Hügel“ regelmäßig
Geschwindigkeitskontrollen zwischen ca. 6:30 Uhr und 20:00 Uhr durch. Diese
Kontrollen wurden nicht nur zu Beginn der Einführung der
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h durchgeführt, sondern wurden
beibehalten. Seit dem 10.03.2020 wurde insgesamt 38 Mal mit mobilen
Messgeräten die Geschwindigkeit kontrolliert. Weitere
Geschwindigkeitskontrollen sind vorgesehen.
Zurzeit sind stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen in diesem Bereich nicht
geplant. Solche Messgeräte führen auch lediglich zu einer sehr punktuellen
Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten und sind für eine
Temporeduzierung in einem längeren Streckenabschnitt ungeeignet. Die
Lärmbelastung wird hinter und vor den Standorten eher ansteigen, da die
Fahrzeuge, sobald die Messorte bekannt sind, vor den Anlagen bremsen
und dahinter wieder beschleunigen. Die Verwaltung prüft zurzeit, ob der
Einsatz einer semistationären Messanlage (Blitzanhänger) in der Straße „Auf
dem Hügel“ möglich ist. Somit könnte dann auch eine Messung in den
Nachtstunden erfolgen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem
Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de