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201632-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Aussetzung der Anwohnerparkregelung im Musikerviertel (Endenicher Allee und benachbarte Seitenstraßen)

Nummer
201632-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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  1. 201632 Bürgerantrag: Aussetzung der Anwohnerparkregelung im Musikerviertel (Endenicher Allee und benachbarte Seitenstraßen)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201632-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Aussetzung der
Anwohnerparkregelung im Musikerviertel
(Endenicher Allee und benachbarte Seitenstraßen)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Unterpunkten des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
In den rot dargestellten Bereichen ist ganztägig Bewohnerparken
möglich. Das bedeutet, dass nur Anwohnende, die über einen
entsprechenden Parkausweis verfügen, rund um die Uhr in diesen
Bereichen parken können. In den grün dargestellten Bereichen dürfen
ebenfalls Anwohnende ganztägig parken, jedoch ist das in diesen
Bereichen auch für Nicht-Anwohnende in der Zeit von 8 bis 18 Uhr für
eine Dauer von 2 Stunden möglich. Die Anwohnenden des Quartiers
werden durch diese Regelungen also bevorzugt.
Die geplante Einführung der Bewohnerparkregelung geht auf einen
Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 03.09.2019 zurück (DS-Nr.
1911524). Anwohnende des Quartiers hatten sich insbesondere über die
Vielzahl ortsfremder Dauerparker und den Parksuchverkehr beschwert.
Eine Parkstandserhebung mit einer Analyse der Nutzenden wird im
Rahmen des Parkraumkonzeptes Weststadt/Südstadt durchgeführt. Das
Konzept wird derzeit durch ein externes Büro erarbeitet.
Die bisherigen Rückmeldungen auf den Bürger*innen-Brief bzw. die
Ankündigung sind daher auch zum großen Teil positiv. Die
Wahrscheinlichkeit einen Parkplatz im Quartier zu finden, wird sicherlich
ansteigen. Die jährlichen Kosten von zurzeit 30 Euro sind verglichen mit
sonstigen Parkgebühren oder Stellplatzkosten minimal.
Des Weiteren entspricht die Verteilung der rot bzw. grün
dargestellten Bereiche in etwa einer hälftigen Teilung, wie es für die
Einrichtung einer Bewohnerparkregelung rechtlich erforderlich ist: 50%
der vorhandenen Parkstände sollen für Freies Parken zur Verfügung
gestellt werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Im Übrigen verweist die Verwaltung auf die ergänzende Stellungnahme
zur Mitteilungsvorlage Drucksachennummer 201514-1 ST.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Mit der Beratung ist dem Antragsinhalt ( erneute Befassung der
Bezirksvertretung Bonn mit der Thematik) entsprochen, der
Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gebracht .
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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