201632-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Aussetzung der Anwohnerparkregelung im Musikerviertel (Endenicher Allee und benachbarte Seitenstraßen)
Kerndaten
- Nummer
- 201632-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201632-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Aussetzung der Anwohnerparkregelung im Musikerviertel (Endenicher Allee und benachbarte Seitenstraßen) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Unterpunkten des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: In den rot dargestellten Bereichen ist ganztägig Bewohnerparken möglich. Das bedeutet, dass nur Anwohnende, die über einen entsprechenden Parkausweis verfügen, rund um die Uhr in diesen Bereichen parken können. In den grün dargestellten Bereichen dürfen ebenfalls Anwohnende ganztägig parken, jedoch ist das in diesen Bereichen auch für Nicht-Anwohnende in der Zeit von 8 bis 18 Uhr für eine Dauer von 2 Stunden möglich. Die Anwohnenden des Quartiers werden durch diese Regelungen also bevorzugt. Die geplante Einführung der Bewohnerparkregelung geht auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 03.09.2019 zurück (DS-Nr. 1911524). Anwohnende des Quartiers hatten sich insbesondere über die Vielzahl ortsfremder Dauerparker und den Parksuchverkehr beschwert. Eine Parkstandserhebung mit einer Analyse der Nutzenden wird im Rahmen des Parkraumkonzeptes Weststadt/Südstadt durchgeführt. Das Konzept wird derzeit durch ein externes Büro erarbeitet. Die bisherigen Rückmeldungen auf den Bürger*innen-Brief bzw. die Ankündigung sind daher auch zum großen Teil positiv. Die Wahrscheinlichkeit einen Parkplatz im Quartier zu finden, wird sicherlich ansteigen. Die jährlichen Kosten von zurzeit 30 Euro sind verglichen mit sonstigen Parkgebühren oder Stellplatzkosten minimal. Des Weiteren entspricht die Verteilung der rot bzw. grün dargestellten Bereiche in etwa einer hälftigen Teilung, wie es für die Einrichtung einer Bewohnerparkregelung rechtlich erforderlich ist: 50% der vorhandenen Parkstände sollen für Freies Parken zur Verfügung gestellt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Im Übrigen verweist die Verwaltung auf die ergänzende Stellungnahme zur Mitteilungsvorlage Drucksachennummer 201514-1 ST. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Mit der Beratung ist dem Antragsinhalt ( erneute Befassung der Bezirksvertretung Bonn mit der Thematik) entsprochen, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht . Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de