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201632 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Aussetzung der Anwohnerparkregelung im Musikerviertel (Endenicher Allee und benachbarte Seitenstraßen)

Nummer
201632
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
18.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.08.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.10.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201632-1 ST Bürgerantrag: Aussetzung der Anwohnerparkregelung im Musikerviertel (Endenicher Allee und benachbarte Seitenstraßen)

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201632
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
11.08.2020
Bürgerantrag: Aussetzung der
Anwohnerparkregelung im Musikerviertel
(Endenicher Allee und benachbarte Seitenstraßen)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf die Aussetzung der Anwohnerparkregelung im Musikerviertel
(Endenicher Allee und benachbarte Seitenstraßen) gerichtet.
Einzelheiten zu Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4

Bonn, 11.08.2020
Bezirksvertretung Bonn
z. Hd. Frau Bezirksbürgermeisterin Brigitta Poppe-Reiners
oder Vertreter im Amt
Bürgerantrag
Hiermit beantrage ich als Bewohner der Händelstraße die Anwohnerparkregelung für
den Bereich nochmals auf die Tagesordnung zu setzen.
Begründung:
Seit 1997 wohne ich in der Händelstraße. Natürlich hat der PKW-Verkehr seit dieser
Zeit stark zugenommen, was sich auch am Parkverhalten bemerkbar macht. Zu der
von ihnen angedachten Anwohnerparkregelung gibt es aber folgendes anzumerken.
Zunächst ist mir aus dem Bürgerbrief nicht genau ersichtlich, wann denn
Anwohnerparken gilt. Ist für die roten Bereiche 24 Stunden und für die grünen
Bereiche von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr reines Anwohnerparken vorgesehen, oder gilt
das Anwohnerparken nur zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr?
Ich gehe mal davon aus, dass sich die Parkregelung auf den gesamten 24-Stunden-
Tag bezieht.
Ich habe in meiner langjährigen Zeit als Bewohner tagsüber eher selten feststellen
müssen, dass der Parkdruck so enorm groß ist, dass man längere Suchzeiten hätte
in Kauf nehmen müssen. Aus meiner Erfahrung ist der Parkraum dann knapp, wenn
man abends spät nach Hause kommt, was mich als im Schichtdienst tätigen öftersSeite 2 von 4

tangiert. Und selbst dann habe ich im Umkreis von Max. 200 Metern immer noch
einen Parkplatz gefunden. Das bedeutet für mich aber im Umkehrschluss, dass
gerade nicht die fremden Dauerparker den Parkraum knapp machen, sondern die
Anwohner selber. Was soll da also eine Anwohnerparkregelung bewirken, da ja zum
größten Teil die Parkplätze von Anwohnern genutzt werden.
Oder haben sie andere Erhebungen, wonach die Parkplätze belegt werden durch
dauernde Fremdparker. Ich kenne mittlerweile eigentlich alle Fahrzeuge, die ständig
im Bereich abgestellt sind. Dabei handelt es sich immer wieder um die gleichen
Fahrzeuge.
Weiter beantrage ich, vor einer weiteren Entscheidung, doch einmal zu erheben, wie
sich die parkenden Fahrzeuge zusammensetzen.
Auch wäre es wünschenswert die Belange der Anwohner einmal zu erheben, bevor
über deren Köpfe hinweg Entscheidungen getroffen werden. Immerhin sind sie eine
Bezirksvertretung, sollten also die Belange der Bürger vertreten. Hier finde ich mich
bei der jetzt vorgesehenen Regelung nicht wieder.
Sollte eine Erhebung ergeben, dass eine Mehrzahl der Bewohner diese Regelung
bevorzugt, werde ich dies natürlich im Rahmen der Demokratie akzeptieren.
Dann ergeben sich aber weitere Schwierigkeiten.
Wie ist es mir dann möglich am Abend oder über einen längeren Zeitraum (mehr als
2 Stunden) Besuch zu empfangen, der nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln
anreisen kann?
Des Weiteren ist die Aufteilung der roten und grünen Bereiche zu bemängeln. Die
Händelstraße ist ein komplett grüner Bereich, während die Haydnstraße komplett
roter Bereich ist. Das würde ja wiederum bedeuten, dass die Besucher der
Haydnstraße sich vermehrt Parkplätze in der Händelstraße suchen müssten.
Das wiederum wird zur Folge haben, zumindest wenn man von einer großen Anzahl
Fremdparker im Viertel ausgeht, dass tagsüber in der Händelstraße vermutlich
keinerlei Parkplätze mehr zur Verfügung stehen.
Warum kann man dann nicht eine Seite der Händelstraße als roten Bereich und dafür
einen Teil der Haydnstraße als grünen Bereich ausweisen?
Somit wäre die Last der kurzfristigen Femdparker auf alle Straßen gleichmäßiger
verteilt.Seite 3 von 4

Des Weiteren bemängele ich die Gebührenordnung für das Anwohnerparken.
Inwieweit ist für die Ausstellung eines einmaligen Ausweises eine jährliche Gebühr in
Höhe von 30,- € gerechtfertigt. Ich halte eine einmalige Gebühr in Höhe von 5,- € pro
Ausweis für angemessen. Durch eine jährliche Gebühr werden den Anwohnern
Parkgebühren auferlegt, welche Fremdparker nicht bezahlen müssen.
Abschließend beantrage ich nochmals in der nächsten Sitzung am 25.08.2020 die
Anwohnerparkregelung zumindest vorrübergehend auszusetzen, bis es eine den
oben genannten Anträgen gemäße Erhebung der Parkplatznutzer und
Anwohnerwünsche gibt.
Gerne stehe ich für weitere Fragen persönlich zur Verfügung. Hierzu können sie mich
gerne per Mail oder telefonisch kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
PS: Ein ähnliches Schreiben habe ich bereits im März an die SPD-Endenich-
Weststadt gesandt, mit der Bitte die Anwohnerparkregelung nochmals zu
überdenken. Leider erfolgte von dieser Seite keinerlei Reaktion auf mein Schreiben.
Schade, wenn die für einen Bereich zuständigen Gremien sich nicht für die Belange
der Bürger interessieren.Seite 4 von 4

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