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201631 · Mitteilungsvorlage

Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße

Nummer
201631
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 03.09.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201631
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschleunigung Linie 66 Sankt Augustiner Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
03.09.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Wie in der letzten Gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Planung,
Verkehr und Denkmalschutz mit dem Rhein-Sieg-Kreis informiert die
Verwaltung über die aktuellen Planungen zur Beschleunigung der Linie 66 auf
der Sankt Augustiner Straße:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 Folgendes
beschlossen (DS 190443):
Auf Grundlage der vorgelegten Planung zur verkehrstechnisch notwendigen
Ausgestaltung des Straßenquerschnitts wird die Verwaltung beauftragt,
 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen
Entwurf für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 Baugesetzbuch zu erarbeiten,
 Im Vorlauf der Vorentwurfsplanung ist zudem zu prüfen, ob sich der
geplante Straßenquerschnitt im an den Friedhof angrenzenden
Abschnitt noch reduzieren lässt. Dazu soll der Vorschlag geprüft
werden, ob der geplante, öffentliche Gehweg von 2,50 Meter Breite in
das Friedhofsareal integriert werden kann. Eine entsprechende Planung
soll in Abstimmung mit der Kirchengemeinde St. Josef und Paulus
erfolgen.
 eine konkrete Straßenvorentwurfsplanung einschließlich Gradiente zu
erarbeiten,
 ein Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz
einzuleiten sowie
 freihändige Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen
Grundstückseigentümern aufzunehmen und zu prüfen, ob die mit der
Planung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen
Lebensumstände der in dem Gebiet lebenden und arbeitenden
Menschen im Rahmen eines Sozialplans nach § 180 BauGB vermieden
oder gemindert werden können.Seite 1 von 7

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Der an zweiter Stelle genannte Prüfauftrag befindet sich zurzeit in Abstimmung.
Das Ergebnis soll den zu beteiligenden Gremien nach deren Neukonstituierung
vorgelegt werden.
Informationen zur beabsichtigten Planung:
In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am
22.02.2018 wurde beschlossen den Bebauungsplan Nr. 6722-3 zwischen Sankt
Augustiner Straße (B 56), Combahnstraße und Kreuzstraße einschließlich der
Hausgrundstücke Kreuzstraße 66 und Sankt Augustiner Straße 74 gemäß §§ 2
ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (DS 1810319).
Die bereits von der Stadt Bonn für diesen Straßenabschnitt erarbeiteten
Planungsvarianten haben gezeigt, dass eine nachhaltige Verbesserung der
verkehrlichen Situation, insbesondere die störungsfreie Abwicklung und
Beschleunigung des ÖPNV-Verkehrs auf einem besonderen Bahnkörper, in
diesem Abschnitt letztlich nur durch eine Neuaufteilung bzw. eine Verbreiterung
des Straßenquerschnitts erreicht werden kann. Der heute vorhandene
Straßenquerschnitt bietet nicht den nötigen Raum, um für alle Verkehrsarten
die (regelkonform) notwendigen Verkehrsflächen einzurichten.
Im Anschluss an den o.g. Beschluss wurde eine Verkehrsuntersuchung in
Auftrag gegeben, die darlegen sollte, in welchem Umfang und mit welchen
Maßnahmen eine Verbreiterung des Querschnitts der Sankt Augustiner Straße
erforderlich sein wird. Im Zuge der Untersuchung wurden zunächst
umfangreiche Verkehrserhebungen und Leistungsfähigkeitsberechnungen der
Knotenpunkte durchgeführt. Anschließend wurden zeichnerische
Lösungsvorschläge in Verbindung mit einer Verkehrssimulation erarbeitet.
Verkehrserhebung:
Die Verkehrsmengen wurden auf dem gesamten Streckenabschnitt sehr
umfangreich zu zwei Zeitpunkten im Jahr (März und November 2018) erhoben,
um eine sichere Aussage über die jahreszeitlich bedingten
Verkehrsschwankungen zu erhalten. Die Erhebungen umfassten auch Rad-
und Fußgängerverkehre. Aufgrund der Baustellensituation auf der A565 im
Zeitraum Oktober 2018 – Juni 2019 ergibt sich am Erhebungstag im November
2018 eine deutliche Verkehrsverlagerung auf die Sankt Augustiner Straße/
Kennedybrücke.
Im Rahmen der Zählungen wurde darüber hinaus deutlich, dass die Bedeutung
der Strecke für den Radverkehr mangels sinnvoller Alternativen hoch ist. Im
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bonn wird die Verbindung als
„Radhauptverbindung“ geführt. Die wichtige Bedeutung des Radverkehrs wird
auch dadurch deutlich, dass die Verkehrsmengen in Richtung Kennedybrücke
auf deutlich über 1.500 Radfahrer pro Tag steigen. Zu berücksichtigen ist
darüber hinaus, dass die Radverkehrsmenge bei trockener Witterung deutlich
steigerungsfähig ist.
Videoerfassung:
Ergänzend wurden aus den Videoerfassungen charakteristische Situationen im
Verkehrsverhalten und in der Verkehrssituation ausgewertet. Dabei zeigen sich,
neben starken Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs, erhebliche Konflikte für
den Rad- und Fußgängerverkehr. Neben den eingeschränkten
Platzverhältnissen auf den Gehwegen sind hier besonders die mangelhaften
Radverkehrsanlagen bzw. deren Führung zu nennen. Die Barrierefreiheit der
Überwege ist ebenfalls nicht gegeben, taktile Elemente fehlen.Seite 2 von 7

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Die Knotenpunkte des MIVs weisen vor allem in den morgendlichen und
nachmittäglichen Spitzenstunden teilweise Überstauungen auf. Die
durchgehende zweistreifige Befahrbarkeit für den MIV wird nur in
Ausnahmefällen genutzt.
Die Stadtbahnen der Linien 66 und 67 weisen im Untersuchungsabschnitt am
Knoten Konrad-Adenauer-Platz die längsten Verweilzeiten auf. Stadtauswärts
bestehen Konflikte für die Stadtbahnen durch Überstauungen des
Linksabbiegefahrstreifens in die Niederkasseler Straße. Die Stadtbahn ist
teilweise gezwungen hinter den wartenden Fahrzeugen abzuwarten.
Verkehrsprognose:
Die Verkehrsprognose mit Prognosehorizont 2030 für die Sankt Augustiner
Straße weist trotz weiterer städtebaulicher Entwicklungen im östlichen Bereich
Bonns einen leichten Rückgang bzw. eine Stagnation der Verkehrsmengen auf
heutigem Niveau auf. Grund dafür ist der leistungsgerechte Ausbau der
parallelen Autobahn- und Verbindungsabschnitte. Zudem ist zu erwarten, dass
die Motorisierung bzw. Fahrtenhäufigkeit im MIV durch erhöhten Anteil des
ÖPNV und des Radverkehrs bei der Verkehrsmittelwahl zurückgehen wird.
Demgegenüber wird erwartet, dass sich die Anteile von Radverkehr und ÖPNV
durch den beabsichtigen Ausbau des besonderen Bahnkörpers der
Stadtbahnstrecke steigern werden und die Zuverlässigkeit des Fahrplans
erhöht wird.
Trotz des zu erwartenden Rückgangs der Fahrten im MIV, wurde in der
mikroskopischen Verkehrsflusssimulation eine Steigerung (3%) der
Fahrtenhäufigkeit im MIV angenommen, um eine sichere Aussage über die
Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte zu erhalten.
Plankonzept:
Ziel des Plankonzeptes ist es, aufgrund der notwendigen Eingriffe in die
Friedhofsfläche und die Privatgrundstücke, sicherzustellen, dass ein minimal
erforderlicher Flächenbedarf für einen geordneten Stadtbahnbetrieb, d.h. ein
besonderer Bahnkörper mit entsprechender Signalisierung, ermöglicht wird und
dabei maximale Verbesserungen für Rad- und Fußverkehre erzielt werden.
Zunächst wurden unter Abwägung verschiedener Varianten Regelschnitte
entwickelt, die aus verkehrlicher Sicht machbare bzw. zu verwerfende
Varianten zeigen. Hierbei hat sich folgender Querschnitt als Vorzugsvariante
herauskristallisiert:
Der Regelquerschnitt der Vorzugsvariante setzt sich zusammen aus
beidseitigen 2,50 m breiten Gehwegen, 1,85 m breiten Radfahrstreifen und
3,25 m breiten Fahrstreifen. Außerdem angelegt wird ein besonderer
Bahnkörper mit einer Breite von 7,40 m. Es ergibt sich somit ein
Gesamtstraßenquerschnitt von 22,60 m. Dadurch ist ein Eingriff in den Friedhof
und die privaten Flächen von ca. 7,70 m erforderlich. Die Vorzugsvariante
müsste, wollte man den Querschnitt auf ganzer Strecke annehmen, auch in
Höhe Kreuzstraße 66 / Sankt Augustiner Straße 74 Privatflächen in einer Tiefe
von rund 0,85 m in Anspruch nehmen. Diese Engstelle wird aber aufgrund der
Kürze des Straßenabschnitts als unbedenklich eingestuft und durch eine
entsprechende Verkehrsführung berücksichtigt. Aufgrund der geringfügigen
Reduzierung des Regelquerschnitts auf diesem vergleichsweise kurzen
Abschnitt ist keine negative Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und der
Verkehrssicherheit zu erwarten. Vor dem Hintergrund der Eigentumsinteressen
der betroffenen Grundstückseigentümer (Abriss eines Hauses für einenSeite 3 von 7

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benötigten Flächengewinn von 0,85 m) sollte daher diese Engstelle beibehalten
werden.
Knotenpunkt Niederkasseler Straße / Sankt Augustiner Straße / Königswinterer
Straße
Die Verkehrsführung an diesem Knotenpunkt bleibt, aus Osten und aus Norden
kommend, unverändert. In der Sankt Augustiner Straße wird ein
Verflechtungsbereich für ein zweistreifiges Abbiegen in die Niederkasseler
Straße geschaffen. Damit wird den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen der
Verkehrsströme Rechnung getragen.
Zur Sicherung des Stadtbahnverkehrs werden die Abbiegemöglichkeiten in die
Seitenstraßen konsequent signalisiert. Dies erfordert einen Aufstellbereich, der
ausreichend breit ist, sodass der geradeausfahrende Verkehr die Kreuzung
ungehindert passieren kann.
Auch der eventuelle Ausbau einer weiteren Stadtbahntrasse in Richtung
Niederkassel wurde in der Planung berücksichtigt. So wären zwar weitere
Umbauten am Knoten nötig, das Ursprungskonzept würde dabei aber nicht
verändert und die Lage der Gleise bliebe bestehen. Auch die Leistungsfähigkeit
ist, aufgrund des erheblichen Kapazitätsausbaus der Beförderungsleistungen
der Stadtbahn, vergleichbar mit der Vorzugsvariante.
Knotenpunkt Combahnstraße-/ Sankt Augustiner Straße
An diesem Knotenpunkt wird die Fußgängerführung aus Kapazitätsgründen
verändert und auf die südwestliche Seite der Kreuzung verlegt. Der Radverkehr
fährt fahrbahnintegriert und erhält vorgezogene Aufstellbereiche.
Knotenpunkt Konrad-Adenauer-Platz
Um den Busverkehr zu beschleunigen, wird die rechte Spur der Friedrich-
Breuer-Straße zur Bus-/Radspur mit Vorlauf bei der Freigabe der LSA. Ein
Rechtsabbiegen für den MIV soll weiterhin möglich sein.
Grunderwerb:
Eine Verbreiterung des Straßenraums ist nur östlich der Sankt Augustiner
Straße auf dem Abschnitt zwischen Combahnstraße und Herbert-Rabius-
Straße möglich, da aufgrund der Anzahl und des Erhaltungszustandes der in
diesem Bereich vorhandenen Gebäude mit den geringsten Eingriffen in die
bestehende Bausubstanz oder in das Grundeigentum Dritter zu rechnen ist.
Aus einem Gespräch mit dem Kirchenvorstand vom Mai 2017 geht hervor, dass
für den Friedhof eine Neugestaltung angedacht ist und somit langfristig eine
Flächenabgabe für die Straßenverbreiterung vorstellbar ist, wenn verlorene
Friedhofsflächen am Standort ausgeglichen werden können.
Somit ist unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Empfehlung zur
Beibehaltung der Engstelle im Bereich der Häuser Kreuzstraße 66 und Sankt
Augustiner Straße Nr. 74, für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen
Grunderwerb im Abschnitt zwischen Combahnstraße und Kreuzstraße in Höhe
des Friedhofs und der nachfolgenden Bebauung auf der Südseite erforderlich.
Es handelt sich hauptsächlich um Wohngebäude, die im Denkmalpflegeplan
Beuel als ortsbildprägende Gebäude beschrieben sind.
Leistungsfähigkeit:
Zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit wurde ein mikroskopisches
Verkehrsmodell aufgebaut. Die Berechnung mit Hilfe eines mikroskopischen
Verkehrsmodells wird immer dann erforderlich, wenn starke temporäreSeite 4 von 7

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Einflüsse, wie eine Vorrangschaltung für den ÖPNV, oder ein deutlicher
Einfluss durch benachbarte Knotenpunkte vorliegen. Beide Bedingungen sind
im untersuchten Netzabschnitt gegeben. Im Rahmen des Verkehrsmodells
werden auch die Anforderungen des „Handbuches für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen HBS 2015“ berücksichtigt. An allen Knotenpunkten
muss somit mindestens die Qualitätsstufe D erreicht werden. Qualitätsstufe D
liegt in der Simulation für jede Kreuzung vor. Hierbei zeigt es sich außerdem,
dass die verkehrliche Spitzenstunde 7:00 – 8:00 Uhr als kritisch einzustufen ist.
Eine Rückstaubildung kann in diesem Zeitraum zwar temporär auftreten, in den
restlichen Tagesstunden bewegen sich die Verkehrsmengen trotz einstreifiger
Führung im verkehrlich stabilen Bereich.
Weiteres Vorgehen:
Auf der Grundlage der vorliegenden Beschlussfassung zur verkehrstechnisch
notwendigen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts ist das bereits eingeleitete
Bebauungsplanverfahren mit hoher Priorität durchzuführen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes zielt primär auf eine nachhaltige
Verbesserung der verkehrlichen Situation sowie die Erarbeitung einer
standortangepassten städtebaulichen Konzeption der unmittelbar
angrenzenden Bereiche ab und soll als Maßnahme der Innenentwicklung
gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren erfolgen. Zur
Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen ist parallel zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB eine
Straßenvorentwurfsplanung einschließlich Gradiente zu erstellen und ein
Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz einzuleiten.
Angesichts der nicht unerheblichen Inanspruchnahme privater
Grundstücksflächen sowie zur Vermeidung von Enteignungsverfahren sind auf
der Grundlage einer aktuellen Verkehrswertermittlung darüber hinaus
Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern zu führen. Basis
dieser Gespräche wird ein städtebaulicher Testentwurf sein, der von der
Überlegung ausgeht, den verhandenen Geäbudebestand entlang der
Kreuzstraße komplett zu erhalten und nicht in die Grundstücke in diesem
Bereich einzugreifen. Den Eigentümern der Grundstücke an der Sankt
Augustiner Straße sollen hierdurch einen Eindruck erhalten, inwieweit auf den
für die Verkehrsbaumaßnahme nicht benötigten Flächen noch eine neue
Bebauung möglich ist. Im Rahmen der freihändigen
Grunderwerbsverhandlungen ist auch zu prüfen, ob städtische Liegenschaften
ggf. als Tauschflächen angeboten werden können und wie die mit der Planung
verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände
der in diesem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen im Rahmen eines
Sozialplans nach § 180 BauGB vermieden oder gemindert werden können.
Anlage/n
1 Lageplan Betrachtungsraum (öffentlich)
2 Lageplan Planfeststellung (öffentlich)Seite 5 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 17:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de