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201629 · Mitteilungsvorlage

Klimaschutzbeirat: Stellungnahme zu den weiterqualifizierten Maßnahmen (August 2020) aus Beschluss DS 200016

Nummer
201629
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 132,5 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201629
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Klimaschutzbeirat: Stellungnahme zu den
weiterqualifizierten Maßnahmen (August 2020) aus
Beschluss DS 200016
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Mitteilung:
Der Klimaschutzbeirat hat zu folgenden fünf Beschlussvorlagen der
Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet:
 201339 Ausbauinitiative Solares Bonn
 201342 Förderprogramm Photovoltaik
 201344 Solarverpflichtung im Neubau
 201373 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035
 201243 Beratungs- und Förderprogramm Begrünung
Die als externes Dokument beigefügte Stellungnahme wurde am 13. August
2020 mit 18 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen vom Klimaschutzbeirat
verabschiedet.
Anlage/n
1 KSB_Stellungnahme_Maßnahmenvorschlaege_Verwaltung (öffentlich)Seite 1 von 3

Stellungnahme des Klimaschutzbeirates zu den
Maßnahmenvorschlägen der Verwaltung im August 2020
Der Klimaschutzbeirat begrüßt die Maßnahmenvorschläge der Verwaltung aus dem
Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen” (200016) vom Juli / August
2020. Der Klimaschutzbeirat hält die vorgeschlagenen Maßnahmen in weiten Teilen für
empfehlenswert, sieht aber gleichzeitig an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf.
Dazu gehört bei allen Maßnahmen ein fester Zeitplan mit Zwischenzielen, ein begleitender
Monitoring-Prozess (wie er etwa bei Maßnahme 1 vorgesehen ist) und eine regelmäßige
Berichterstattung, um eine nachvollziehbare Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich des
Einsparpotentials von CO2 zu ermöglichen.
Maßnahme 1: „Ausbauinitiative Solares Bonn”
Der Klimaschutzbeirat empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme unter Berücksichtigung der
folgenden Ergänzungen:
● Spezifizierung der Maßnahme hinsichtlich Zielsetzung (Beratungs- und
Einsparungspotenziale) und des zeitlichen Rahmens (zeitlich differenzierte
Ausbauziele).
● Im Rahmen der Sensibilisierungskampagne geplanten Ausbaus der
Beratungsaktivitäten sollten zunächst bestehende Beratungsangebote soweit
möglich weiter gebündelt und erweitert und im zweiten Schritt durch neue ergänzt
werden.
● Dem stadteigenen Konzern SWB finanzielle Spielräume geben im
Tochterunternehmen BonnNetz den Personalbestand so zu erhöhen, dass
Anmeldeverfahren zur Inbetriebnahme neuer PV-Anlagen verkürzt werden können.
● Schaffung eines Direktvermarktungsangebot für Kleine PV-Anlagen bis 10 kWp, die
aus der Förderung durch das EEG fallen, das deren Betreibern ermöglicht, diese
auch danach noch wirtschaftlich weiterzubetreiben.
● Informationskampagnen zu den Themen Mieterstrom und Alt-Anlagen, die aus der
EEG-Förderung gefallen sind.
● Einrichtung eines professionell moderierten “Runden Tisches Solares Bonn” mit
Industrie, Gewerbe, Handel sowie anderen Institutionen mit großem
Dachflächenpotential (z.B. Kirchengemeinden, Wohngenossenschaften) und
Nichtregierungsorganisationen zur Förderung eines umfassenden Ausbaus von PV
und Solarthermie auf deren Gebäuden.
● Stärkere Betonung des Ausbaus von Solar auf städtischen Gebäuden in städtischer
Verantwortung oder über Verpachtung städtischer Dachflächen (z.B. an
Energiegenossenschaften). Bereits bestehende Zusagen sollten dabei prioritär
behandelt werden.Seite 2 von 3

Maßnahme 2: Förderprogramm Photovoltaik (ehem. „1.000 Dächer
Programm")
Der Klimaschutzbeirat begrüßt den hier enthaltenen Vorstoß für ein breit gefächertes
Beratungs- und Unterstützungsangebot und empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme
unter dem Vorbehalt, binnen einer Frist von drei Monaten die erwähnte Spezifizierung zu
entwickeln, um einer Förderung nach dem “Gießkannenprinzip” Einhalt zu gebieten und die
bereitstehenden finanziellen Ressourcen so effizient wie möglich zu nutzen. Der KSB erklärt
sich bereit, sich erneut mit der Spezifizierung zu befassen, sobald diese vorliegt und
daraufhin eine entsprechende Empfehlung auszusprechen. Neben einer differenzierteren
Förderung sollte der Fokus auf der Beseitigung von Hemmnissen zum Ausbau von
PV-Anlagen liegen:
● Die Untere Denkmalbehörde sollte bei Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen den
eigenen Ermessensspielraum zugunsten der Genehmigung dieser Anlagen nutzen.
● Die Förderhöhe entsprechend der Anlagengröße anzupassen z.B. für PV-Anlagen
mit einer Leistung von 10 kWp die Förderung auf 200 € je kWp zu erhöhen. Anlagen
mit einer Leistung zwischen >10 kWp und 20 kWp mit 150 €/kWp zu fördern. Die
Förderung von Anlagen mit einer Leistung von >20 kWp ist auf 100 € / kWp
festzulegen.
● Umbauzuschuss für kleine Anlagen bis 10 kWp, die aus der Förderung nach EEG
fallen, in Höhe von bis zu 500 €, um den Betreiber:innen auch den Weiterbetrieb als
Eigenverbrauchsanlagen zu ermöglichen.
Maßnahme 3: „Verpflichtung zum Bau von PV-Anlagen bei Neubauten“
Der Klimaschutzbeirat empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme. Der Ausnahmenkatalog
sollte jedoch reduziert werden. Bei Neubauten privater Bauherren sollte das bereits
bestehende Contracting-Modell der SWB optional Anwendung finden können. Das örtliche
Handwerk, (etwa vertreten durch die Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg) sollte dabei
informell eingebunden werden. Handwerksbetriebe sind in einem PV-Contracting-Modell der
SWB als Montagepartner mit zu berücksichtigen. Der KSB unterstreicht ferner die
Bedeutsamkeit des erwähnten einheitlichen Berechnungsmoduls sowie einer verlässlichen
Datengrundlage.
Maßnahme 4: „Klimaneutraler Konzern Stadt Bonn 2035”
Der Klimaschutzbeirat empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme. Der Plan zur Erstellung
eines Konzepts wird befürwortet - vor allem auch in Hinblick auf die Vorbildfunktion für die
Bürger:innen der Stadt und die Strahlkraft der Maßnahme für Bonn als Sitz des
Klimasekretariats der Vereinten Nationen.
Maßnahme 5: „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung”
Der Klimaschutzbeirat empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme.Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de