201629 · Mitteilungsvorlage
Klimaschutzbeirat: Stellungnahme zu den weiterqualifizierten Maßnahmen (August 2020) aus Beschluss DS 200016
Kerndaten
- Nummer
- 201629
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201629 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Klimaschutzbeirat: Stellungnahme zu den weiterqualifizierten Maßnahmen (August 2020) aus Beschluss DS 200016 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Aktuelle Informationen der Verwaltung Mitteilung: Der Klimaschutzbeirat hat zu folgenden fünf Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet: 201339 Ausbauinitiative Solares Bonn 201342 Förderprogramm Photovoltaik 201344 Solarverpflichtung im Neubau 201373 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 201243 Beratungs- und Förderprogramm Begrünung Die als externes Dokument beigefügte Stellungnahme wurde am 13. August 2020 mit 18 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen vom Klimaschutzbeirat verabschiedet. Anlage/n 1 KSB_Stellungnahme_Maßnahmenvorschlaege_Verwaltung (öffentlich)Seite 1 von 3 Stellungnahme des Klimaschutzbeirates zu den Maßnahmenvorschlägen der Verwaltung im August 2020 Der Klimaschutzbeirat begrüßt die Maßnahmenvorschläge der Verwaltung aus dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen” (200016) vom Juli / August 2020. Der Klimaschutzbeirat hält die vorgeschlagenen Maßnahmen in weiten Teilen für empfehlenswert, sieht aber gleichzeitig an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. Dazu gehört bei allen Maßnahmen ein fester Zeitplan mit Zwischenzielen, ein begleitender Monitoring-Prozess (wie er etwa bei Maßnahme 1 vorgesehen ist) und eine regelmäßige Berichterstattung, um eine nachvollziehbare Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich des Einsparpotentials von CO2 zu ermöglichen. Maßnahme 1: „Ausbauinitiative Solares Bonn” Der Klimaschutzbeirat empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme unter Berücksichtigung der folgenden Ergänzungen: ● Spezifizierung der Maßnahme hinsichtlich Zielsetzung (Beratungs- und Einsparungspotenziale) und des zeitlichen Rahmens (zeitlich differenzierte Ausbauziele). ● Im Rahmen der Sensibilisierungskampagne geplanten Ausbaus der Beratungsaktivitäten sollten zunächst bestehende Beratungsangebote soweit möglich weiter gebündelt und erweitert und im zweiten Schritt durch neue ergänzt werden. ● Dem stadteigenen Konzern SWB finanzielle Spielräume geben im Tochterunternehmen BonnNetz den Personalbestand so zu erhöhen, dass Anmeldeverfahren zur Inbetriebnahme neuer PV-Anlagen verkürzt werden können. ● Schaffung eines Direktvermarktungsangebot für Kleine PV-Anlagen bis 10 kWp, die aus der Förderung durch das EEG fallen, das deren Betreibern ermöglicht, diese auch danach noch wirtschaftlich weiterzubetreiben. ● Informationskampagnen zu den Themen Mieterstrom und Alt-Anlagen, die aus der EEG-Förderung gefallen sind. ● Einrichtung eines professionell moderierten “Runden Tisches Solares Bonn” mit Industrie, Gewerbe, Handel sowie anderen Institutionen mit großem Dachflächenpotential (z.B. Kirchengemeinden, Wohngenossenschaften) und Nichtregierungsorganisationen zur Förderung eines umfassenden Ausbaus von PV und Solarthermie auf deren Gebäuden. ● Stärkere Betonung des Ausbaus von Solar auf städtischen Gebäuden in städtischer Verantwortung oder über Verpachtung städtischer Dachflächen (z.B. an Energiegenossenschaften). Bereits bestehende Zusagen sollten dabei prioritär behandelt werden.Seite 2 von 3 Maßnahme 2: Förderprogramm Photovoltaik (ehem. „1.000 Dächer Programm") Der Klimaschutzbeirat begrüßt den hier enthaltenen Vorstoß für ein breit gefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot und empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme unter dem Vorbehalt, binnen einer Frist von drei Monaten die erwähnte Spezifizierung zu entwickeln, um einer Förderung nach dem “Gießkannenprinzip” Einhalt zu gebieten und die bereitstehenden finanziellen Ressourcen so effizient wie möglich zu nutzen. Der KSB erklärt sich bereit, sich erneut mit der Spezifizierung zu befassen, sobald diese vorliegt und daraufhin eine entsprechende Empfehlung auszusprechen. Neben einer differenzierteren Förderung sollte der Fokus auf der Beseitigung von Hemmnissen zum Ausbau von PV-Anlagen liegen: ● Die Untere Denkmalbehörde sollte bei Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen den eigenen Ermessensspielraum zugunsten der Genehmigung dieser Anlagen nutzen. ● Die Förderhöhe entsprechend der Anlagengröße anzupassen z.B. für PV-Anlagen mit einer Leistung von 10 kWp die Förderung auf 200 € je kWp zu erhöhen. Anlagen mit einer Leistung zwischen >10 kWp und 20 kWp mit 150 €/kWp zu fördern. Die Förderung von Anlagen mit einer Leistung von >20 kWp ist auf 100 € / kWp festzulegen. ● Umbauzuschuss für kleine Anlagen bis 10 kWp, die aus der Förderung nach EEG fallen, in Höhe von bis zu 500 €, um den Betreiber:innen auch den Weiterbetrieb als Eigenverbrauchsanlagen zu ermöglichen. Maßnahme 3: „Verpflichtung zum Bau von PV-Anlagen bei Neubauten“ Der Klimaschutzbeirat empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme. Der Ausnahmenkatalog sollte jedoch reduziert werden. Bei Neubauten privater Bauherren sollte das bereits bestehende Contracting-Modell der SWB optional Anwendung finden können. Das örtliche Handwerk, (etwa vertreten durch die Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg) sollte dabei informell eingebunden werden. Handwerksbetriebe sind in einem PV-Contracting-Modell der SWB als Montagepartner mit zu berücksichtigen. Der KSB unterstreicht ferner die Bedeutsamkeit des erwähnten einheitlichen Berechnungsmoduls sowie einer verlässlichen Datengrundlage. Maßnahme 4: „Klimaneutraler Konzern Stadt Bonn 2035” Der Klimaschutzbeirat empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme. Der Plan zur Erstellung eines Konzepts wird befürwortet - vor allem auch in Hinblick auf die Vorbildfunktion für die Bürger:innen der Stadt und die Strahlkraft der Maßnahme für Bonn als Sitz des Klimasekretariats der Vereinten Nationen. Maßnahme 5: „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung” Der Klimaschutzbeirat empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de