201628 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bauliche Entwicklung für das Grundstück Franz-Josef-Strauss-Allee 2
Kerndaten
- Nummer
- 201628
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 13.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201628 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 11.08.2020 Bürgerantrag: Bauliche Entwicklung für das Grundstück Franz-Josef-Strauss-Allee 2 Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich inhaltlich gegen die Beschlussvorlage 201125 (Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für das Grundstück Franz-Josef- Strauß-Allee 2). Diese ist zur Beratung in den Sitzungen Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 vorgesehen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Wegen des gesamtstädtischen Bezuges wird der Bürgerantrag zur Beratung in dem nach der Kommunalwahl zuständigen, neu zu konstituierenden Gremium beraten. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 11.08.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bauliche Entwicklung für das Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 2 Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 66eX6wUX 11.08.20 06:10Seite 2 von 3 Ihr Antrag Die Beschlussvorlage DS.-Nr. 201125 „Zielbeschluss über eine geplante Entwicklung für das Grundstück Franz- Josef-Strauß-Allee 2“ wird zurückgenommen bzw. abgewiesen. Die Verwaltung wird stattdessen beauftragt, dem Antrag der MAG – Marc Asbeck Grundbesitz Bonn auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Realisierung des Bauvorhabens „Twisters“ grundsätzlich zuzustimmen und für das Bauvorhaben Planungsrecht zu schaffen. Zuvor ist die Planung gemeinsam mit dem Investor im Sinne der Maßgaben der „Rahmenplanung Bundesviertel“ weiterzuentwickeln. Begründung: Die MAG – Marc Asbeck Grundbesitz Bonn hat in den vergangenen Jahren verschiedene Immobilienprojekte im Bundesviertel erfolgreich entwickelt. Zu den Mietern in den Objekten gehören erfolgreiche Unternehmen der Privatwirtschaft wie die Deutsche Post DHL, Huawei und Lean IX. Diese Unternehmen legen nicht nur Wert auf eine zeitgemäße, attraktive (Landmark-)Immobilie, sondern auch auf eine repräsentative Lage und eine gute Verkehrsanbindung. Um solche Unternehmen in Bonn zu halten bzw. neu anzusiedeln, den Wirtschaftsstandort zu stärken sowie die Branchendiversität auszubauen, wozu die o.g. Rahmenplanung ein Instrument sein soll, ist es notwendig, marktgerechte Immobilien zu entwickeln. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Gesamtlage. Die vom Investor vorgelegte Planung („Twisters“) passt sich zwar bezüglich der Gebäudelängen und Bebauungshöhen nicht der Struktur des südlich angrenzenden Johanniterviertels an. Sie entspricht darin aber zumindest teilweise der nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee vorhandenen Bebauung, die auch durch Hochhaus- und Riegelbebauung (Deutsche Welle, Post Tower, Tulpenfeld-Komplex etc.) geprägt ist. Städtebaulich ist es zudem wünschenswert, die Franz-Josef-Strauß-Allee als wichtige Ost-West-Achse räumlich zu fassen, ähnlich wie dies entlang der Nord-Süd-Achse Friedrich-Ebert-Allee städtebauliches Ziel war und ist. Auf dem Telekom- Grundstück ist zu diesem Zweck nach der „Rahmenplanung Bundesviertel“ weiterhin ein Hochhaus vorgesehen, dass mit bis zu 120m Höhe das Johanniterviertel wesentlich stärker überformen würde als „Twisters“. In der Rahmenplanung ist zwar kein Hochhaus an diesem Standort ausgewiesen, die darin den Hochhäusern zugewiesene markierende Solitärwirkung (Hochhauskonzept) ist im Plangebiet aufgrund des räumlichen Umfeldes mit den benachbarten, teilweise deutlich höheren Hochhäusern, nicht umsetzbar. Vielmehr würde die Realisierung von „Twisters“ in der fernräumlichen Wirkung dazu beitragen, die massive Baumasse des Post- Towers, die aus südlicher Blickrichtung als Fremdkörper wirkt, in den Stadtraum abzuleiten. Aus nördlicher Blickrichtung übernehmen der Lange Eugen und das Marriott-Hotel wohltuend diese Aufgabe. Dieser Mehrwert ist bei der Beurteilung des Bauvorhabens ebenfalls zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Nutzungs- und Verkehrskonzepts sollte die Planung gemeinsam mit dem Investor weiterentwickelt werden. Herr Asbeck hat im Interview mit dem General-Anzeiger vom April 2019 angeboten, im Plangebiet Wohnraum zu entwickeln (https://ga.de/bonn/stadt-bonn/asbeck-kritisiert-entwurf-fuer-bonner-bundesviertel_aid-44032379). Indem z.B. einer der Türme für Wohnzwecke genutzt würde, könnte allein mit diesem Bauvorhaben eine hohe Zahl an Wohnungen geschaffen und der Bonner Wohnungsmarkt entlastet werden. Die Verwaltung erklärt, dass es bei der Gesamtbetrachtung immer zu berücksichtigen gelte, dass für konkret anstehende Vorhaben die Maßgaben der „Rahmenplanung Bundesviertel“ jeweils Standort- und Projektbezogen zu schärfen und zu überprüfen seien. Ich beantrage, dies bezogen auf das o.g. Bauvorhaben zu tun und mit dem Investor den Dialog zu suchen, um „Twisters“ unter Realisierung eines Wohnanteils und ggfs. einer öffentlichen Nutzung im Erdgeschoss zu realisieren. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de