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201624-2 · Mitteilungsvorlage

Förderung von kulturellen Projekten im 1. Halbjahr 2021

Nummer
201624-2
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 15.04.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201624 Förderung von kulturellen Projekten im 1. Halbjahr 2021

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201624-2
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Förderung von kulturellen Projekten im 1. Halbjahr
2021
Beratungsfolge
Kulturausschuss Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit den beigefügten Anlagen informiert die Kulturverwaltung darüber,
welche Projekte aus den Bereichen Musik, Tanz, Theater, Literatur,
Bildende Kunst, Film, Kulturelle Bildung sowie Rock-und Popkultur im
Rahmen der Projektförderung im 1. Halbjahr 2021 gefördert werden und
welche Projekte nicht berücksichtigt werden konnten.
Die Kulturverwaltung hat den kulturpolitischen Sprecherinnen und
Sprechern der Fraktionen die beabsichtigten Projektförderungen bereits in
einem Gespräch am 12.08.2020 vorgestellt.
Für die Projektförderung sind im Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von
100.500 EUR veranschlagt (Produktgruppe 1.04.02 – Kulturförderung freie
Träger, Sachkonto 531800 – Aufwendungen Zuschüsse übrige Bereiche –
4102188 Projektförderung).
Die Mittel für die Projektförderung im 1. Halbjahr 2021 werden aus Mitteln
des Haushaltsjahres 2020 finanziert und – sofern sie nicht von den
Antragstellern bis zum 31.12.2020 abgerufen wurden – in das
Haushaltsjahr 2021 übertragen.
Für den Förderzeitraum 1. Halbjahr 2021 sind 20 Anträge mit einem
Fördervolumen von rd. 90.300 EUR fristgerecht eingegangen. In den
Anlagen sind diese Projekte aufgeführt und kurz beschrieben. Zur
Förderung werden von der Verwaltung 14 Projekte vorgesehen, wovon 1
Projekt aus dem Bereich Rock- und Popkultur stammt.
6 Projekte können aus Sicht der Kulturverwaltung nicht berücksichtigt
werden.
Die vorgesehenen Bewilligungen und Ablehnungen wurden mit den
kulturpolitischen Sprecher*innen am 12.08.2020 abgestimmt. Da die
zukünftigen Gremiensitzungen aufgrund der anstehenden Kommunalwahl
noch nicht feststanden, hat die Kulturverwaltung für diesen Förderlauf
entschieden, die Antragssteller*innen bereits nach dem
Abstimmungsgespräch durch entsprechende Bescheide über Förderungen
und Ablehnungen zu informieren, um ihnen die notwendige
Planungssicherheit zu geben. Da die Zuschüsse nicht in 2020 abgerufenSeite 1 von 2

Seite 2
wurden, wird die Kulturverwaltung einen Antrag auf
Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2021 bei der Stadtkämmerei stellen.
Bei positiver Entscheidung stehen die Mittel im HH-Jahr 2021 zur
Verfügung.
Aus Datenschutzgründen wurden die personenbezogenen Daten in der
beigefügten Anlage geschwärzt. Eine Fassung, die alle Daten beinhaltet,
ist im nichtöffentlichen Teil der Einladung abgedruckt. (siehe DS-Nr.
201624-1)
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.02
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Kulturförderung freie Träger 1.41.00.04.02.01 Zuschüsse an Einrichtungen der freien
Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
50.250 141000402/
73.1000
2020 0
Einzahlungen /
Erträge
0
Haushaltsbelastung
jährlich
50.250
Anlage/n
1 Liste ProFö-Anträge-2021 I-final_Bewilligungen_öffentlich (öffentlich)
2 Liste ProFö-Anträge-2021 I-final_Ablehnungen_öffentlich (öffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de