201624-2 · Mitteilungsvorlage
Förderung von kulturellen Projekten im 1. Halbjahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 201624-2
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201624-2 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Förderung von kulturellen Projekten im 1. Halbjahr 2021 Beratungsfolge Kulturausschuss Kenntnisnahme Mitteilung: Mit den beigefügten Anlagen informiert die Kulturverwaltung darüber, welche Projekte aus den Bereichen Musik, Tanz, Theater, Literatur, Bildende Kunst, Film, Kulturelle Bildung sowie Rock-und Popkultur im Rahmen der Projektförderung im 1. Halbjahr 2021 gefördert werden und welche Projekte nicht berücksichtigt werden konnten. Die Kulturverwaltung hat den kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen die beabsichtigten Projektförderungen bereits in einem Gespräch am 12.08.2020 vorgestellt. Für die Projektförderung sind im Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von 100.500 EUR veranschlagt (Produktgruppe 1.04.02 – Kulturförderung freie Träger, Sachkonto 531800 – Aufwendungen Zuschüsse übrige Bereiche – 4102188 Projektförderung). Die Mittel für die Projektförderung im 1. Halbjahr 2021 werden aus Mitteln des Haushaltsjahres 2020 finanziert und – sofern sie nicht von den Antragstellern bis zum 31.12.2020 abgerufen wurden – in das Haushaltsjahr 2021 übertragen. Für den Förderzeitraum 1. Halbjahr 2021 sind 20 Anträge mit einem Fördervolumen von rd. 90.300 EUR fristgerecht eingegangen. In den Anlagen sind diese Projekte aufgeführt und kurz beschrieben. Zur Förderung werden von der Verwaltung 14 Projekte vorgesehen, wovon 1 Projekt aus dem Bereich Rock- und Popkultur stammt. 6 Projekte können aus Sicht der Kulturverwaltung nicht berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Bewilligungen und Ablehnungen wurden mit den kulturpolitischen Sprecher*innen am 12.08.2020 abgestimmt. Da die zukünftigen Gremiensitzungen aufgrund der anstehenden Kommunalwahl noch nicht feststanden, hat die Kulturverwaltung für diesen Förderlauf entschieden, die Antragssteller*innen bereits nach dem Abstimmungsgespräch durch entsprechende Bescheide über Förderungen und Ablehnungen zu informieren, um ihnen die notwendige Planungssicherheit zu geben. Da die Zuschüsse nicht in 2020 abgerufenSeite 1 von 2 Seite 2 wurden, wird die Kulturverwaltung einen Antrag auf Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2021 bei der Stadtkämmerei stellen. Bei positiver Entscheidung stehen die Mittel im HH-Jahr 2021 zur Verfügung. Aus Datenschutzgründen wurden die personenbezogenen Daten in der beigefügten Anlage geschwärzt. Eine Fassung, die alle Daten beinhaltet, ist im nichtöffentlichen Teil der Einladung abgedruckt. (siehe DS-Nr. 201624-1) Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.04.02 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Kulturförderung freie Träger 1.41.00.04.02.01 Zuschüsse an Einrichtungen der freien Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 50.250 141000402/ 73.1000 2020 0 Einzahlungen / Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 50.250 Anlage/n 1 Liste ProFö-Anträge-2021 I-final_Bewilligungen_öffentlich (öffentlich) 2 Liste ProFö-Anträge-2021 I-final_Ablehnungen_öffentlich (öffentlich)Seite 2 von 2
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