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201622 · Beschlussvorlage

Baumaßnahme Kreisverkehr Pützchens Chaussee/Oberkasseler Straße Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven Haushalt - Finanzstelle 5660812013202/ Finanzposition 785200

Nummer
201622
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 20.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201622
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Baumaßnahme Kreisverkehr Pützchens
Chaussee/Oberkasseler Straße
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im investiven
Haushalt - Finanzstelle 5660812013202/
Finanzposition 785200
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung wird zur Begleichung der vorliegenden
Schlussrechnung der bauausführenden Firma benötigt. Durch die
Kommunalwahl und der Neukonstituierung der Ratsgremien steht der
Sitzungsturnus für die notwendige Entscheidung noch nicht fest. Der Beschluss
ist daher noch vor der Kommunalwahl erforderlich. Die verwaltungsinterne
Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme Kreisverkehr
Pützchens Chaussee/Oberkasseler Straße in Höhe von 152.100,- EUR wird
zugestimmt.
Finanzstelle: 56600812013202
Bezeichnung: Oberkasseler Str. BE
Finanzposition: 78.5200
Deckung aus:
Finanzstelle: 56600812015013
Bezeichnung: Ausbau S 13 BE
Finanzposition: 78.5200
Begründung
Erhöhte Kosten entstanden durch weitergehende Rodungs- und
Baumfällarbeiten. Diese wurden nach der örtlichen Absteckung der
Baumaßnahme durch die Landesforstbehörde als Eigentümer von Grund und
Boden gefordert. Im Bereich der Erweiterung der Straßenfläche in bisheriges
Waldgebiet mussten zusätzliche Bodenverbesserungen eingebaut werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Folgende Nachträge waren nicht im Vertrag enthalten:
Unter der bituminösen Decke wurden partiell Bereiche von mit PAK belasteten
Teerschichten ausgebaut. Die Entsorgung verursachte Mehrkosten.
Im Bereich der Radwege musste der tieferliegende
Straßenentwässerungsgraben durch Steinstickung und Schutzplanken
gesichert werden.
Die Abrechnungssumme liegt damit über dem verfügbaren Budget. Zur
Abrechnung ist daher die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
erforderlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de