201612 · Antrag
Kaufvertrag Nordfeld
Kerndaten
- Nummer
- 201612
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 12.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 201612 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 11.08.2020 Kaufvertrag Nordfeld Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Rat missbilligt den von Oberbürgermeister Ashok-Alexander Sridharan gelesenen, geprüften und nebst Anlagen genehmigten Vertrag* über den Verkauf der städtischen Grundstücke vor dem Hauptbahnhof (Nordfeld) an den Investor „Die Developer Projektentwicklung GmbH“ , der laut Rechnungsprüfungsamt (RPA) nicht nachvollziehbar und inakzeptabel ist**, weil er keine verbindlichen Vorgaben darüber enthält, wie der Investor seine Residualkosten abzurechnen hat***. 2. Der Rat stellt fest, dass der Stadt Bonn durch den von Oberbürgermeister Ashok-Alexander Sridharan genehmigten Vertrag über den Verkauf der städtischen Grundstücke vor dem Hauptbahnhof an den Investor des Bauprojekts Urban Soul ein schwerer Schaden entstanden ist. 3. Der Rat rügt neben dem allzu sorglosen Handeln des Oberbürgermeister bei der Vereinbarung von Vertragsinhalten mit dem Investor „Die Developer Projektentwicklung GmbH“ zum Nordfeld zudem, dass der Oberbürgermeister gegenüber dem Investor auf das vom Rat in der Ausschreibung zum Nordfeld geforderte öffentliche und behindertengerechte sowie ebenerdig unterzubringende WC im Gebäudekomplex Post-/Maximilianstraße, verzichtet hat (Vgl. 201102-1 ST öffentl. Stellungnahme). *(Vgl. Bericht Bonner General-Anzeiger „Ringen um Millionen-Forderung“ vom 26.März 2020) **(Vgl. Bericht Bonner General-Anzeiger „Stadt droht mit Millionenklage“ vom 29. April 2020) ***(Vgl. Bericht Bonner General-Anzeiger „Vergleich kostet Bonn 3,3 Millionen“ vom 30. Juli 2020)Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Begründung Ergibt sich u.a. aus den o.g. Zeitungsartikeln, in denen die Tatsachen zum Fiasko um den schwindenden Verkaufserlös für die städtischen Grundstücke vor dem Hauptbahnhof in Folge der städtischen Verhandlungsführung und der Versäumnisse des Oberbürgermeisters ausführlich, detailliert und zutreffend zugleich berichtet worden sind. Von dem ursprünglichen Verkaufspreis in Höhe von 23,5 Millionen Euro sind auf Grund der hohen Abzüge, die der Investor zwischenzeitlich erfolgreich gegen die Stadt durchsetzen konnte, bis jetzt nur noch 12,1 Millionen Euro geblieben. Anders als der Oberbürgermeister durch das Presseamt zwischenzeitlich behaupten ließ, ist in der Sache ein Schaden in Millionenhöhe zum Nachteil der Bonner Steuerzahler entstanden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de