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201612 · Antrag

Kaufvertrag Nordfeld

Nummer
201612
Art
Antrag
Veröffentlicht
12.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.08.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201612-1 ST Kaufvertrag Nordfeld

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Text anzeigen (2.489 Zeichen)
Antrag
öffentlich
201612
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
11.08.2020
Kaufvertrag Nordfeld
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Rat missbilligt den von Oberbürgermeister Ashok-Alexander Sridharan
gelesenen, geprüften und nebst Anlagen genehmigten Vertrag* über den
Verkauf der städtischen Grundstücke vor dem Hauptbahnhof (Nordfeld) an
den Investor „Die Developer Projektentwicklung GmbH“ , der laut
Rechnungsprüfungsamt (RPA) nicht nachvollziehbar und inakzeptabel
ist**, weil er keine verbindlichen Vorgaben darüber enthält, wie der Investor
seine Residualkosten abzurechnen hat***.
2. Der Rat stellt fest, dass der Stadt Bonn durch den von
Oberbürgermeister Ashok-Alexander Sridharan genehmigten Vertrag über
den Verkauf der städtischen Grundstücke vor dem Hauptbahnhof an den
Investor des Bauprojekts Urban Soul ein schwerer Schaden entstanden ist.
3. Der Rat rügt neben dem allzu sorglosen Handeln des Oberbürgermeister
bei der Vereinbarung von Vertragsinhalten mit dem Investor „Die
Developer Projektentwicklung GmbH“ zum Nordfeld zudem, dass der
Oberbürgermeister gegenüber dem Investor auf das vom Rat in der
Ausschreibung zum Nordfeld geforderte öffentliche und
behindertengerechte sowie ebenerdig unterzubringende WC im
Gebäudekomplex Post-/Maximilianstraße, verzichtet hat (Vgl. 201102-1 ST
öffentl. Stellungnahme).
*(Vgl. Bericht Bonner General-Anzeiger „Ringen um Millionen-Forderung“ vom
26.März 2020)
**(Vgl. Bericht Bonner General-Anzeiger „Stadt droht mit Millionenklage“ vom
29. April 2020)
***(Vgl. Bericht Bonner General-Anzeiger „Vergleich kostet Bonn 3,3 Millionen“
vom 30. Juli 2020)Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Begründung
Ergibt sich u.a. aus den o.g. Zeitungsartikeln, in denen die Tatsachen zum
Fiasko um den schwindenden Verkaufserlös für die städtischen Grundstücke
vor dem Hauptbahnhof in Folge der städtischen Verhandlungsführung und der
Versäumnisse des Oberbürgermeisters ausführlich, detailliert und zutreffend
zugleich berichtet worden sind.
Von dem ursprünglichen Verkaufspreis in Höhe von 23,5 Millionen Euro sind
auf Grund der hohen Abzüge, die der Investor zwischenzeitlich erfolgreich
gegen die Stadt durchsetzen konnte, bis jetzt nur noch 12,1 Millionen Euro
geblieben. Anders als der Oberbürgermeister durch das Presseamt
zwischenzeitlich behaupten ließ, ist in der Sache ein Schaden in Millionenhöhe
zum Nachteil der Bonner Steuerzahler entstanden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de