201611 · Antrag
Ratsbürgerentscheid zur Melbbad-Randbebauung
Kerndaten
- Nummer
- 201611
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 12.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 201611 Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion Dr. Klaus-Peter Gilles MdL Guido Déus Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Annette Standop SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dipl.-Ing. Angelika Esch 11.08.2020 Ratsbürgerentscheid zur Melbbad-Randbebauung Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Der Rat beschließt, dass ein Ratsbürgerentscheid gem. § 26 Abs. 1 GO NRW mit folgender Fragestellung stattfindet: "Sollen im Rahmen des unstrittigen Erhalts des Melbbades an seinem Rand über den neu zu errichtenden Umkleidekabinen und Sanitäranlagen auch preisgünstige Wohnungen für Pflegekräfte, Auszubildende und andere Menschen mit geringem Einkommen entstehen?" Begründung Am Rande des Melbbads sollen Wohnungen vorrangig für Pflegekräfte und Pflegeschülerinnen und -schüler entstehen, die in der Coronakrise eine enorme Leistung für die Allgemeinheit erbringen und dafür von uns allen Applaus erhalten. Wir wollen es nicht bei unverbindlichem Applaus belassen, sondern diesem Personenkreis den dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung stellen. Im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids wollen die Antragsteller von den Bürgerinnen und Bürgern erfahren, ob sie einer Nutzungserweiterung des Melbbadgeländes für genau diesen Zweck zustimmen. Der Weiterbetrieb des Melbbades als Freibad und Naherholungsort ist dadurch nicht gefährdet. Es bleibt auf Dauer erhalten und wird in jedem Fall mit neuen Anlagen ausgestattet. Solange aber unklar ist, ob die dringend erneuerungsbedürftigen Umkleiden und Sanitäranlagen eigenständig erneuert oder in das neue Wohngebäude integriert werden, wird am Melbbad nichts weiter unternommen. Es steht zu befürchten, dass insbesondere die Sanitäranlagen in der kommenden Saison nicht mehr nutzbar sind. Ein Ratsbürgerentscheid bietet sich deshalb zusätzlich an, weil damit im Vergleich zum derzeit laufenden Bürgerbegehren die Zeitspanne bis hin zu einer endgültigen Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger spürbar verkürzt werden kann. Das Kaltluftgutachten, dessen Plausibilität durch den Deutschen Wetterdienst bestätigt wurde stellt fest, dass „ …aufgrund der geringen Einwirktiefe des Planvorhabens eine signifikante Minderung des Kaltluftstroms aus dem Melbtal … ausgeschlossen werden (kann).“Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de