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201611 · Antrag

Ratsbürgerentscheid zur Melbbad-Randbebauung

Nummer
201611
Art
Antrag
Veröffentlicht
12.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.08.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201611-1 ST Ratsbürgerentscheid zur Melbbad-Randbebauung

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Antrag
öffentlich
201611
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Dr. Klaus-Peter Gilles
MdL Guido Déus
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Annette Standop
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dipl.-Ing. Angelika Esch
11.08.2020
Ratsbürgerentscheid zur Melbbad-Randbebauung
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Rat beschließt, dass ein Ratsbürgerentscheid gem. § 26 Abs. 1 GO NRW
mit folgender Fragestellung stattfindet:
"Sollen im Rahmen des unstrittigen Erhalts des Melbbades an seinem Rand
über den neu zu errichtenden Umkleidekabinen und Sanitäranlagen auch
preisgünstige Wohnungen für Pflegekräfte, Auszubildende und andere
Menschen mit geringem Einkommen entstehen?"
Begründung
Am Rande des Melbbads sollen Wohnungen vorrangig für Pflegekräfte und
Pflegeschülerinnen und -schüler entstehen, die in der Coronakrise eine enorme
Leistung für die Allgemeinheit erbringen und dafür von uns allen Applaus
erhalten. Wir wollen es nicht bei unverbindlichem Applaus belassen, sondern
diesem Personenkreis den dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung
stellen. Im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids wollen die Antragsteller von
den Bürgerinnen und Bürgern erfahren, ob sie einer Nutzungserweiterung des
Melbbadgeländes für genau diesen Zweck zustimmen. Der Weiterbetrieb des
Melbbades als Freibad und Naherholungsort ist dadurch nicht gefährdet. Es
bleibt auf Dauer erhalten und wird in jedem Fall mit neuen Anlagen
ausgestattet.
Solange aber unklar ist, ob die dringend erneuerungsbedürftigen Umkleiden
und Sanitäranlagen eigenständig erneuert oder in das neue Wohngebäude
integriert werden, wird am Melbbad nichts weiter unternommen. Es steht zu
befürchten, dass insbesondere die Sanitäranlagen in der kommenden Saison
nicht mehr nutzbar sind. Ein Ratsbürgerentscheid bietet sich deshalb zusätzlich
an, weil damit im Vergleich zum derzeit laufenden Bürgerbegehren die
Zeitspanne bis hin zu einer endgültigen Entscheidung der Bürgerinnen und
Bürger spürbar verkürzt werden kann.
Das Kaltluftgutachten, dessen Plausibilität durch den Deutschen Wetterdienst
bestätigt wurde stellt fest, dass „ …aufgrund der geringen Einwirktiefe des
Planvorhabens eine signifikante Minderung des Kaltluftstroms aus dem
Melbtal … ausgeschlossen werden (kann).“Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de