201610-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Abschluss eines Bonn-Vertrages mit der Bundesregierung
Kerndaten
- Nummer
- 201610-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201610-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: Geschäftsstelle Bonn/Berlin Dezernat: Dez. OB 11.08.2020 Abschluss eines Bonn-Vertrages mit der Bundesregierung Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Grundlage für einen „Bonn-Vertrag“ ist der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien vom 12.03.2018, in dem es heißt: „Wir stehen zum Berlin/Bonn-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum. Der Bund wird mit der Region sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung (Bonn-Vertrag) schließen.“ Daraufhin hat die Region (Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler und Landkreis Neuwied) gemeinsam mit den Ländern NRW und RLP am 17.06.2019 ein Leitbild „Bundestadt Bonn – Kompetenzzentrum für Deutschland“ verabschiedet und dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zugeleitet. Der Bundesinnenminister hat die Prüfung der regionalen Vorschläge zugesagt und dazu um Zeit gebeten. Die wesentliche Eckpunkte des Leitbildes der Region sind: Verbleib von Bundesministerien mit den ministeriellen Arbeitsplätzen, Ansiedlung neuer Bundesbehörden, weitere Ansiedlung internationaler Organisationen, Ausbau des internationalen Konferenzzentrums WCCB für Vertragsstaatenkonferenzen der UN, Ausbau des internationalen Wissenschaftsstandortes und des Standortes für Cyber-Security und Datensicherheit, Sicherung des Kulturangebotes für internationale Gäste sowie die Verbesserung der Mobilitätsfähigkeit der Region. Eine erste Verhandlungsrunde der Region mit der zuständigen Staatssekretärin im BMI musste im Februar 2020 aus Krankheitsgründen abgesagt werden. Seitdem war es infolge der Corona-Pandemie nicht mehr möglich, einen neuen Termin zu vereinbaren, weil sowohl der Bund, als auch die Länder und die Region vorrangig andere Aufgaben zu erledigen hatten. Auf der Grundlage des Leitbildes hat der Oberbürgermeister unterdessen Gespräche mit den Leitungen (Minister/innen und/oder Staatssekretär/innen) des Bundeskanzleramtes, des Bundesinnenministeriums, des Bundesumweltministeriums, desSeite 1 von 2 Seite 2 Bundeslandwirtschaftsministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesverteidigungsministeriums, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geführt. Obwohl Eckpunkte für einen Bonn-Vertrag bisher nicht vorliegen, sind folgende Punkte festzuhalten: Das BMU hat eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des WCCB in Auftrag gegeben, in der dargelegt werden soll, unter welchen Voraussetzungen in Bonn große Vertragsstaatenkonferenzen (COP) der UN durchgeführt werden können. Die Ergebnisse der Studie liegen noch nicht vor. In Abstimmung mit dem BMI hat sich das zuständige BMVI inzwischen mit dem Standort Bonn um die Ansiedlung der Niederlassung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersagen (EZMW) beworben. Im Falle einer Ansiedlung würde der Bund in Bonn die notwendigen Neubauten für das EZMW (zunächst rd. 320 MA) einschl. Kindergarten in der Nähe des Bonner BMU-Standortes an der Ludwig-Erhard-Allee errichten. Mit einer Entscheidung der EZMW-Gremien wird derzeit im Dezember 2020 gerechnet. Seit Beginn des Regierungsumzuges vor rd. 20 Jahren ist die Anzahl der ministeriellen Arbeitsplätze in Bonn erstmals wieder leicht auf 6.739 Stellen angestiegen – gegenüber dem Tiefstand Ende 2017 mit rd. 6.500 Stellen. Dabei beläuft sich der prozentuale Anteil der ministeriellen Arbeitsplätze in Bonn unverändert auf rd. 30 %. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de