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201610-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Abschluss eines Bonn-Vertrages mit der Bundesregierung

Nummer
201610-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201610 Abschluss eines Bonn-Vertrages mit der Bundesregierung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201610-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Geschäftsstelle Bonn/Berlin
Dezernat:
Dez. OB
11.08.2020
Abschluss eines Bonn-Vertrages mit der
Bundesregierung
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Grundlage für einen „Bonn-Vertrag“ ist der Koalitionsvertrag der die
Bundesregierung tragenden Parteien vom 12.03.2018, in dem es heißt:
„Wir stehen zum Berlin/Bonn-Gesetz. Bonn bleibt das zweite
bundespolitische Zentrum. Der Bund wird mit der Region sowie den
Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine
vertragliche Zusatzvereinbarung (Bonn-Vertrag) schließen.“
Daraufhin hat die Region (Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler
und Landkreis Neuwied) gemeinsam mit den Ländern NRW und RLP am
17.06.2019 ein Leitbild „Bundestadt Bonn – Kompetenzzentrum für
Deutschland“ verabschiedet und dem Bundesminister des Innern, für
Bau und Heimat (BMI) zugeleitet. Der Bundesinnenminister hat die
Prüfung der regionalen Vorschläge zugesagt und dazu um Zeit gebeten.
Die wesentliche Eckpunkte des Leitbildes der Region sind: Verbleib von
Bundesministerien mit den ministeriellen Arbeitsplätzen, Ansiedlung
neuer Bundesbehörden, weitere Ansiedlung internationaler
Organisationen, Ausbau des internationalen Konferenzzentrums WCCB
für Vertragsstaatenkonferenzen der UN, Ausbau des internationalen
Wissenschaftsstandortes und des Standortes für Cyber-Security und
Datensicherheit, Sicherung des Kulturangebotes für internationale Gäste
sowie die Verbesserung der Mobilitätsfähigkeit der Region.
Eine erste Verhandlungsrunde der Region mit der zuständigen
Staatssekretärin im BMI musste im Februar 2020 aus Krankheitsgründen
abgesagt werden. Seitdem war es infolge der Corona-Pandemie nicht
mehr möglich, einen neuen Termin zu vereinbaren, weil sowohl der
Bund, als auch die Länder und die Region vorrangig andere Aufgaben zu
erledigen hatten.
Auf der Grundlage des Leitbildes hat der Oberbürgermeister
unterdessen Gespräche mit den Leitungen (Minister/innen und/oder
Staatssekretär/innen) des Bundeskanzleramtes, des
Bundesinnenministeriums, des Bundesumweltministeriums, desSeite 1 von 2

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Bundeslandwirtschaftsministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums,
des Bundesverteidigungsministeriums, des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung geführt.
Obwohl Eckpunkte für einen Bonn-Vertrag bisher nicht vorliegen, sind
folgende Punkte festzuhalten:
 Das BMU hat eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des
WCCB in Auftrag gegeben, in der dargelegt werden soll, unter
welchen Voraussetzungen in Bonn große
Vertragsstaatenkonferenzen (COP) der UN durchgeführt werden
können. Die Ergebnisse der Studie liegen noch nicht vor.
 In Abstimmung mit dem BMI hat sich das zuständige BMVI
inzwischen mit dem Standort Bonn um die Ansiedlung der
Niederlassung des Europäischen Zentrums für mittelfristige
Wettervorhersagen (EZMW) beworben. Im Falle einer Ansiedlung
würde der Bund in Bonn die notwendigen Neubauten für das
EZMW (zunächst rd. 320 MA) einschl. Kindergarten in der Nähe
des Bonner BMU-Standortes an der Ludwig-Erhard-Allee
errichten. Mit einer Entscheidung der EZMW-Gremien wird derzeit
im Dezember 2020 gerechnet.
 Seit Beginn des Regierungsumzuges vor rd. 20 Jahren ist die
Anzahl der ministeriellen Arbeitsplätze in Bonn erstmals wieder
leicht auf 6.739 Stellen angestiegen – gegenüber dem Tiefstand
Ende 2017 mit rd. 6.500 Stellen. Dabei beläuft sich der
prozentuale Anteil der ministeriellen Arbeitsplätze in Bonn
unverändert auf rd. 30 %.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de