201608-01 DA · Dringlichkeitsantrag
Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 201608
Kerndaten
- Nummer
- 201608-01 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 07.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 201608-01 DA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 31.05.2021 Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 201608 Beratungsfolge Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Behandlung duldet keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung, da die Einsätze von Polizei und Ordnungsamt am Pfingstwochenende sowie dem vergangenen Wochenende befürchten lassen, dass wie bereits in 2020 bei entsprechendem Wetter jede Woche mit Verstößen gegen die Corona-Regeln und die Straßenordnung zu rechnen ist. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Oberbürgermeisterin legt dem Stadtrat – sofern mit herrschendem Recht vereinbar - in seiner Sitzung am 24.06.2021 einen Beschlussvorschlag für ein täglich von 22 bis 5 Uhr geltendes Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbot insbesondere für folgende Bereiche vor: - Rheinufer (Theaterstraße bis Schaumburg-Lippe-Str. / Verlängerung Wolfsgasse bis Verlängerung Rosenweg, Stegemann-Ufer und angrenzender Park sowie Rheinaustraße) - Hofgartenwiese begrenzt durch Straßen Am Hofgarten, Adenauer-Allee, Regina-Pacis-Weg - Grünflächen zwischen Am Neutor, Kaiserplatz, Poppelsdorfer Allee und Botanischen Gärten - Friedensplatz (außer auf Anschluss wartende Fahrgäste des ÖPNV) Dies gilt auch für angrenzende Rad- und Fußwege, es sei denn, diese werden ausschließlich zur Fortbewegung genutzt. 2. Die Regelung ist zunächst als Testphase bis zum 31.08.2021 zu befristen. 3. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat unabhängig von den Ziffern 1-2 eine Ordnungsbehördliche Verordnung über ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Flächen nach dem Vorbild der Stadt Köln zur Beschlussfassung vor.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Stadt Bonn sollte ihren Teil dazu beitragen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht länger durch Personen gefährdet wird, die anscheinend Probleme mit der Anerkennung des deutschen Rechtsstaates und seinen Autoritäten haben. Die beantragte Maßnahme dient vorliegend auch der Eindämmung des Infektionsgeschehens. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de