201606 · Kleine Anfrage
Wohnungsaufsicht in Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 201606
- Art
- Kleine Anfrage
- Veröffentlicht
- 11.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Kleine Anfrage öffentlich 201606 Fragesteller/in: Dipl.-Ing. Angelika Esch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 11.08.2020 Wohnungsaufsicht in Tannenbusch Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten. Die Fragen beziehen sich alle auf den Ortsteil Tannenbusch und sollen räumlich nach Alt-Tannenbusch und Neu-Tannenbusch gegliedert werden. 1. Wie viele Wohneinheiten sind vorhanden bzw. derzeit verbindlich geplant bzw. in Bau? (Ggf. lassen sich hierzu auch Daten aus der Mietspiegelerhebung heranziehen und extrapolieren.) a. Aufschlüsselung nach Eigennutzung und Vermietung b. geeignete Aufschlüsselung nach gemeldeten Personen in der jeweiligen Wohneinheit je Quadratmeter c. aufgeschlüsselt nach Anzahl der Wohnräume (ohne Küche und Bad). 2. Wie viele Wohneinheiten von 1. sind davon geförderter Wohnraum und wann läuft die Bindungsfrist aus (geeignet zusammengefasst)? a. geeignete Aufschlüsselung nach gemeldeten Personen in der Wohnung je Quadratmeter b. aufgeschlüsselt nach Anzahl der Wohnräume (ohne Küche und Bad). 3. Wie nimmt die Verwaltung ihre Aufgaben in Tannenbusch nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) wahr? a. kurze allgemeine Beschreibung des Sachverhalts mit Unterscheidung zwischen gefördertem Wohnraum und nicht gefördertem WohnraumSeite 1 von 2 Seite 2 b. Wie viele Pflichtverletzungen nach § 5 WAG hat wurden festgestellt? c. Wie viele und welche Anhaltspunkte gemäß § 6 Abs. 1 WAG liegen vor? d. Wie viele Sachverhaltsaufklärungen gemäß § 6 Abs. 2 WAG wurden durchgeführt? e. Wie viele Anordnungen gemäß § 7 Abs. 1 WAG wurden ausgesprochen? f. Wie oft musste § 8 WAG angewendet werden? g. Welcher Erkenntnisse liegen zu Überbelegungen gemäß § 9 WAG vor? h. Wie viele Bußgelder gemäß § 13 WAG wurden verhängt? 4. Welche weiteren rechtlichen Grundlagen zur Wohnungsaufsicht existieren? Wie wird diesen rechtlichen Grundlagen nachgekommen? Begründung Zunehmend ist festzustellen und auch der medialen Berichterstattung zu entnehmen, dass einige Vermieter*innen ihrer Verantwortung Mieter*innen gegenüber nicht nachkommen. Hierzu hat der Gesetzgeber der Gemeinde das Wohnungsaufsichtsgesetz zur Verfügung gestellt und damit eine rechtliche Grundlage geschaffen Wohnungsaufsicht zu betreiben, Missstände festzustellen und dagegen vorzugehen. In den Medien und aus vielen Erfahrungsberichten der Bürger*innen sind teilweise erhebliche Mängel bei den Mietwohnungen in Bonn Tannenbusch bekannt. Damit die Politik einen Überblick über die Mängel und die diesbezüglichen Aktivitäten der Stadtverwaltung bekommen kann, ist eine erste Sachverhaltsaufklärung mit o.g. Fragen notwendig. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de