← Vorlagen

201606 · Kleine Anfrage

Wohnungsaufsicht in Tannenbusch

Nummer
201606
Art
Kleine Anfrage
Veröffentlicht
11.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201606-1 ST Wohnungsaufsicht in Tannenbusch

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.746 Zeichen)
Kleine Anfrage
öffentlich
201606
Fragesteller/in:
Dipl.-Ing. Angelika Esch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
11.08.2020
Wohnungsaufsicht in Tannenbusch
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten.
Die Fragen beziehen sich alle auf den Ortsteil Tannenbusch und sollen
räumlich nach Alt-Tannenbusch und Neu-Tannenbusch gegliedert werden.
1. Wie viele Wohneinheiten sind vorhanden bzw. derzeit verbindlich geplant
bzw. in Bau? (Ggf. lassen sich hierzu auch Daten aus der
Mietspiegelerhebung heranziehen und extrapolieren.)
a. Aufschlüsselung nach Eigennutzung und Vermietung
b. geeignete Aufschlüsselung nach gemeldeten Personen in der
jeweiligen Wohneinheit je Quadratmeter
c. aufgeschlüsselt nach Anzahl der Wohnräume (ohne Küche
und Bad).
2. Wie viele Wohneinheiten von 1. sind davon geförderter Wohnraum und
wann läuft die Bindungsfrist aus (geeignet zusammengefasst)?
a. geeignete Aufschlüsselung nach gemeldeten Personen in der
Wohnung je Quadratmeter
b. aufgeschlüsselt nach Anzahl der Wohnräume (ohne Küche
und Bad).
3. Wie nimmt die Verwaltung ihre Aufgaben in Tannenbusch nach dem
Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) wahr?
a. kurze allgemeine Beschreibung des Sachverhalts mit
Unterscheidung zwischen gefördertem Wohnraum und nicht
gefördertem WohnraumSeite 1 von 2

Seite 2
b. Wie viele Pflichtverletzungen nach § 5 WAG hat wurden
festgestellt?
c. Wie viele und welche Anhaltspunkte gemäß § 6 Abs. 1 WAG
liegen vor?
d. Wie viele Sachverhaltsaufklärungen gemäß § 6 Abs. 2 WAG
wurden durchgeführt?
e. Wie viele Anordnungen gemäß § 7 Abs. 1 WAG wurden
ausgesprochen?
f. Wie oft musste § 8 WAG angewendet werden?
g. Welcher Erkenntnisse liegen zu Überbelegungen gemäß § 9
WAG vor?
h. Wie viele Bußgelder gemäß § 13 WAG wurden verhängt?
4. Welche weiteren rechtlichen Grundlagen zur Wohnungsaufsicht
existieren? Wie wird diesen rechtlichen Grundlagen nachgekommen?
Begründung
Zunehmend ist festzustellen und auch der medialen Berichterstattung zu
entnehmen, dass einige Vermieter*innen ihrer Verantwortung Mieter*innen
gegenüber nicht nachkommen. Hierzu hat der Gesetzgeber der Gemeinde das
Wohnungsaufsichtsgesetz zur Verfügung gestellt und damit eine rechtliche
Grundlage geschaffen Wohnungsaufsicht zu betreiben, Missstände
festzustellen und dagegen vorzugehen.
In den Medien und aus vielen Erfahrungsberichten der Bürger*innen sind
teilweise erhebliche Mängel bei den Mietwohnungen in Bonn Tannenbusch
bekannt.
Damit die Politik einen Überblick über die Mängel und die diesbezüglichen
Aktivitäten der Stadtverwaltung bekommen kann, ist eine erste
Sachverhaltsaufklärung mit o.g. Fragen notwendig.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de