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201603-1 · Mitteilungsvorlage

Historisches Kleinpflaster rund um das Baumschulwäldchen

Nummer
201603-1
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201603 Historisches Kleinpflaster rund um das Baumschulwäldchen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201603-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Historisches Kleinpflaster rund um das
Baumschulwäldchen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am
25.08.2019 die Verwaltung gebeten, die mündlich zum
Dringlichkeitsantrag “Historisches Kleinpflaster rund um
das Baumschulwäldchen” (DS-Nr. 201603) abgegebene
Stellungnahme, als Mitteilungsvorlage in die nächste
Sitzung einzubringen.
Die Natursteinpflasterflächen rund um das Baumschulwäldchen im Bereich der
Haydnstraße und der Rottenburgstraße wiesen erhebliche Schäden auf. Das
Kleinpflaster hatte sich an zahlreichen Stellen gelockert und verkantet und war
teilweise vollständig herausgebrochen. Unbefestigte Teilflächen bzw.
aufgegebene Baumscheiben und Flickstellen prägten das Bild. Da die
Verkehrssicherheit nicht mehr aufrechterhalten werden konnte, wurde zunächst
provisorisch eine Asphalttragdeckschicht eingebaut, um das Parken auf den
Flächen weiterhin gewährleisten zu können.
Alternativ wäre nur eine komplette Sperrung der Flächen möglich gewesen.
Das Natursteinpflaster wurde zur weiteren Verwendung auf eine städtische
Lagerfläche abgefahren. Das gesamte Ausmaß der Schäden zeigte sich erst
mit Beginn der Baumaßnahme, da die Stellplätze meist ausnahmslos belegt
waren.
Das gelagerte Natursteinpflaster soll vor Ort -vorzugsweise in nicht befahrbaren
Flächen- wieder eingebaut werden. Eine vollständige Wiederherstellung mit
dem noch vorhandenen Kleinpflaster ist nicht möglich, da hiervon z. B.
aufgrund von Fehlstellen und gebrochenem Material, nicht mehr genügend zur
Verfügung steht. Um weiterhin das Parken auf den Flächen gewährleisten zu
können, ist die Art der Ausführung noch mit den zu beteiligenden
Fachdienststellen abzuklären.
Entsprechende Mittel sind in den Haushalt einzustellen und die Maßnahme ist
auszuschreiben. Eine kurzfristige Umsetzung ist daher nicht möglich.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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