201603-1 · Mitteilungsvorlage
Historisches Kleinpflaster rund um das Baumschulwäldchen
Kerndaten
- Nummer
- 201603-1
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201603-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Historisches Kleinpflaster rund um das Baumschulwäldchen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 25.08.2019 die Verwaltung gebeten, die mündlich zum Dringlichkeitsantrag “Historisches Kleinpflaster rund um das Baumschulwäldchen” (DS-Nr. 201603) abgegebene Stellungnahme, als Mitteilungsvorlage in die nächste Sitzung einzubringen. Die Natursteinpflasterflächen rund um das Baumschulwäldchen im Bereich der Haydnstraße und der Rottenburgstraße wiesen erhebliche Schäden auf. Das Kleinpflaster hatte sich an zahlreichen Stellen gelockert und verkantet und war teilweise vollständig herausgebrochen. Unbefestigte Teilflächen bzw. aufgegebene Baumscheiben und Flickstellen prägten das Bild. Da die Verkehrssicherheit nicht mehr aufrechterhalten werden konnte, wurde zunächst provisorisch eine Asphalttragdeckschicht eingebaut, um das Parken auf den Flächen weiterhin gewährleisten zu können. Alternativ wäre nur eine komplette Sperrung der Flächen möglich gewesen. Das Natursteinpflaster wurde zur weiteren Verwendung auf eine städtische Lagerfläche abgefahren. Das gesamte Ausmaß der Schäden zeigte sich erst mit Beginn der Baumaßnahme, da die Stellplätze meist ausnahmslos belegt waren. Das gelagerte Natursteinpflaster soll vor Ort -vorzugsweise in nicht befahrbaren Flächen- wieder eingebaut werden. Eine vollständige Wiederherstellung mit dem noch vorhandenen Kleinpflaster ist nicht möglich, da hiervon z. B. aufgrund von Fehlstellen und gebrochenem Material, nicht mehr genügend zur Verfügung steht. Um weiterhin das Parken auf den Flächen gewährleisten zu können, ist die Art der Ausführung noch mit den zu beteiligenden Fachdienststellen abzuklären. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt einzustellen und die Maßnahme ist auszuschreiben. Eine kurzfristige Umsetzung ist daher nicht möglich.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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