201599 · Mitteilungsvorlage
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; hier: Aktueller Projektstand und weiteres Vorgehen (Stand: Juli 2020)
Kerndaten
- Nummer
- 201599
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201599 Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; hier: Aktueller Projektstand und weiteres Vorgehen (Stand: Juli 2020) Beratungsfolge Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle 27.08.2020 Kenntnisnahme Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit dem nachfolgenden Bericht informiert die Verwaltung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle über die aktuelle Projektsituation sowie das geplante weitere Vorgehen bei der Projektumsetzung. Der Bericht ist nach den für das Großprojekt wesentlichen Parametern „1) Kosten“, „2) Termine“ und „3) Qualitäten“ aufgegliedert. Die jeweiligen Sachstände werden zur besseren Übersicht und auch zur Arbeitserleichterung in den jeweiligen Kapiteln teilweise stichwortartig aufgeführt. 1. Kosten Anpassung von Einheitspreisen Aufgrund der im Projekt eingetretenen Störungen kommt es zu einer erheblichen Bauzeitverschiebung, die letztlich dazu führt, dass die mit den bauausführenden Firmen ursprünglich vereinbarten Vertragsfristen (Ausführungsbeginn und Ausführungsende) nicht mehr eingehalten werden können. Diese Verzögerungen sind in erster Linie nicht aktuell aufgetreten, sondern haben sich über die Projektlaufzeit aufsummiert. Sie beruhen somit überwiegend auf Sachverhalten, die über die letzten Jahre im Projekt eingetreten sind. Diverse Hochbaugewerke (Natursteinfassade, Malerarbeiten, Trockenbau, Estrich, Tischler, Schlosser usw.) konnten erst mit einem zeitlichen Verzug von z. T. 1 ½ -2 ½ Jahren mit der Ausführung ihrer Leistungen beginnen, weil die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben bzw. Vorleistungen für das jeweilige Gewerk nicht erbracht waren. Andere Firmen (Dacharbeiten, Innenputz, Schreiner usw.) konnten ihre Leistungen zwar schonSeite 1 von 8 Seite 2 in Teilen erbringen. Jedoch trat auch in diesen Fällen aus den vorgenannten Gründen eine nicht unerhebliche Unterbrechung der Arbeiten ein. Ein Annahmeverzug des Bestellers bzw. eine Unterbrechung der Arbeiten von mehr als drei Monaten eröffnet den Firmen grundsätzlich die Möglichkeit einer Kündigung nach Maßgabe von § 6 Abs. 7 VOB/B. Ein Großteil der Hochbaugewerke wäre hierzu berechtigt gewesen. Die Verwaltung sieht sich vor diesem Hintergrund in zahlreichen Fällen mit Forderungen der Firmen nach einer Anpassung der Einheitspreise aus den in 2016/2017 geschlossenen Verträgen konfrontiert. Die seinerzeit vereinbarten Preise sind aus Sicht der Firmen hinfällig, da Materialpreise und Löhne seit dieser Zeit erheblich gestiegen sind. Da seitens der Auftragnehmer keine Bereitschaft besteht, die wirtschaftlichen Folgen der aus dortiger Sicht unverschuldeten Bauzeitverschiebung zu tragen, wird eine Aufnahme bzw. Fortsetzung der Arbeiten von einer Anpassung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise abhängig gemacht. Im Sinne des weiteren Projekterfolges und zur Abwehr berechtigter Kündigungen hat sich die Projektleitung in der Vergangenheit dazu entschieden, in Abstimmung mit den Auftragnehmern und auf Grundlage nachvollziehbarer Parameter entsprechende Anpassungen der Lohn- und Materialkosten vorzunehmen. Dies wird auch aktuell noch so praktiziert, wobei das städtische Rechnungsprüfungsamt sein grundsätzliches Verständnis hinsichtlich dieses Vorgehens signalisiert hat. Die seitens der Stadt vorgenommene Anpassung der Einheitspreise wäre im Zuge der Neuausschreibungen gekündigter Gewerke ohnehin erfolgt, wobei die entsprechenden Ausschreibungsverfahren zu weiteren zeitlichen Verzögerungen und damit zu weiteren Folgekosten geführt hätten. Die Verwaltung geht insoweit davon aus, dass sie mit dem vorstehend dargestellten Vorgehen zur Schadensreduzierung beiträgt. Zur Ermittlung der Baupreissteigerung bedient sich die Verwaltung eines baubetrieblichen Sachverständigenbüros, welches anhand des Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes die als realistisch und angemessen anzunehmende Baupreissteigerung für das jeweilige Gewerk über den Zeitraum „Baubeginn soll“ zu „Baubeginn ist“ ermittelt. Die so ermittelte prozentuale Einheitspreiserhöhung wird unter der Auflage der Anerkennung von neuen Vertragsfristen sowie dem Ausschluss von weiteren Forderungen gegen die Stadt, bezogen auf den zurückliegenden Zeitraum der Bauausführungsverschiebung, mit den im Projekt tätigen Unternehmen vereinbart. Über diesen Weg können Firmen im Projekt gehalten, weitere Störungen vermieden und Kosten aus der eingetretenen Bauzeitverschiebung begrenzt werden. Die Gesamtprognose wurde im Juli 2020 durch D&S, in enger Abstimmung mit dem SGB, fortgeschrieben. Dies erfolgte mit dem Ziel, alle Unwägbarkeiten bis zur Fertigstellung der Beethovenhalle zu berücksichtigen: Für bereits beauftragte Vergabeeinheiten, die noch nicht tätig sind, wurden Zuschläge für die Baupreissteigerungen innerhalb der Vergabeeinheiten getätigt. In Vergabeeinheiten, die bislang keine bauzeitlichen Forderungen geltend gemacht haben, bei denen jedoch die ursprünglichenSeite 2 von 8 Seite 3 Vertragstermine keinen Bestand mehr haben, wird ein Zuschlag i. H. v. 5 % der ursprünglichen Auftragssumme gebildet. In allen Kostengruppen wurden bei Vergabeeinheiten, die noch nicht in Ausführung sind oder die noch keinen weit fortgeschrittenen Ausführungsstand haben, Zuschläge in Höhe von 10-20 % getätigt (Grund: Ausschreibung auf Basis alter Ausführungspläne, Nachtragsrisiko Bauen im Bestand) Bei noch nicht ausgeschriebenen Leistungen wird eine Preissteigerung gemäß Prognose von 2019 von bis zu 22,5% auf die Kostenberechnung von 2017 berücksichtigt. Die o.g. Sachverhalte führten dazu, dass aus dem Topf „Unvorhergesehenes“ ca. 10,8 Mio. € auf die jeweiligen Kostengruppen verteilt wurden. Die aktuell prognostizierte Bausumme beträgt somit netto EUR 158,7 Mio. (Haushaltsbelastung brutto: EUR 160,2 Mio.). Kostenfortschreibung Gewerke Budget (netto) Entwurfs- planung Ist Kosten netto Prognose 30. KW 2020 netto Abweichung zum Beschluss 100 Grundstück 0 € 0 € 0 € 0 € 200 Herrichten und Erschließen 1.432.338 € 1.894.635 € 3.017.976 €* 1.585.638 € 300 Bauwerk, Baukonstruktion 25.983.106 € 28.947.636 € 57.537.843 €* 31.554.737 € 400 Bauwerk, Techn. Anlagen 18.480.978 € 7.736.760 € 42.333.788 €* 23.852.810 € 500 Außenanlagen 2.078.208 € 92.331 € 4.823.166 €* 2.744.958 € 600 Ausstattung, Kunstwerke 374.122 € 116.521 € 3.170.058 €* 2.795.936 € 700 Baunebenkosten 12.087.188 € 19.891.793 € 41.629.897 €* 29.542.709 € Baupreissteigerungen / Bauzeit 0 € 0 € 250.000 €* 250.000 € Neuausschreibungen / Vergabe 0 € 0 € 0 €* 0 € Planungsänderungen 0 € 0 € 3.728.421 €* 3.728.421 € sonstige realistische Risiken 0 € 0 € 2.235.763 €* 2.235.763 € Summe aktuelle Prognose 60.435.940 € 58.679.676 € 158.726.910 € 98.290.970 € Budget "Unvorhergesehenes" 0 € 0 € 5.928.315 €* 5.928.315 € Summe Worst-Case-Szenario: 0 € 0 € 164.655.225 € 104.219.285 € zu zahlende MwSt. 5% von 19% 0 € 0 € 1.564.225 € 0 €Seite 3 von 8 Seite 4 Haushaltsbelastung Stadt 0 € 0 € 166.219.450 € 0 € Eine Kostenübersicht aller Gewerke liegt als Anlage 1 im nichtöffentlichen Teil bei. Vergaben: Die Gewerke „Putzarbeiten – konservatorisch“ (VE 15) und „Tischlerarbeiten – Studio“ (VE 23.2) werden derzeit ausgewertet und sollen in Kürze vergeben werden. Die Gewerke „Parkettarbeiten – konservatorisch“ (VE 25.2), „Parkettarbeiten – neu“ (VE25.3) sowie „Metallbauarbeiten“ (VE 28.1) befinden sich aktuell in der Ausschreibung. 2. Termine Stand der Terminplanung Der Terminplan mit Stand 27.05.2020 ist mit allen Planungs-beteiligten Architekten und Fachplanern abgestimmt. Er wurde als Basisterminplan (= Solltermine) zur Steuerung und Koordination der Planungs- und Bautätigkeiten festgeschrieben. Auf dieser Grundlage werden sukzessive neue Vertragstermine mit den Fachfirmen vereinbart, um im Ergebnis einen für alle Beteiligten verbindlichen Terminplan vorliegen zu haben. Eine entsprechende Prioritätenliste zur Aufnahme von Gesprächen zur Neuvereinbarung von Vertragsterminen ist erstellt. Der Basisterminplan vom 27.05.20 wird im Rahmen einer Terminplanungsrunde jeweils zum Monatsende einem Soll/Ist-Vergleich unterzogen und entsprechend aktualisiert. Auftretende Verschiebungen werden über vorhandene „Puffer“ innerhalb des Gesamtfertigstellungstermins aufgefangen. Dennoch ist zu beachten, dass verschiedene Terminrisiken bekannt sind, die den kritischen Weg und den Endtermin gefährden könnten (Beispielsweise: Die Erstellung der Bauantragstektur, die bisher noch nicht final abgestimmte Einbringung der Lüftungsgeräte in das Kuppeldach über dem Großen Saal, etc.). Die Fertigstellung/Betriebsbereitschaft der Beethovenhalle ist weiterhin für Mitte 2024 geplant. Stand der Abstimmung neuer Vertragstermine Die Abstimmungen über die grundsätzliche Realisierbarkeit des neuen Terminplanes sind zwischen den Objektüberwachungen und den vertraglich gebundenen Gewerken bereits im Rahmen der Aufstellung des neuen Terminplanes erfolgt. Die Vereinbarung neuer Vertragstermine ist jedoch in derSeite 4 von 8 Seite 5 Regel auch verbunden mit Baupreisanpassungen aufgrund der gegenüber den Kalkulationsgrundlagen eingetretenen Bauzeitverschiebungen. Die von den vertraglich gebundenen Unternehmen zu liefernden Aufstellungen werden durch ein Sachverständigenbüro geprüft und bewertet. Regelmäßig wird ein Vorschlag auf Grundlage des gewerkespezifischen Baupreisindexes des Bundesamtes für Statistik und des gegenüber den dem Bauvertrag zugrundeliegenden Ausführungszeiträumen ausgearbeitet. Diese Vorgehensweise ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt (s. auch oben „Anpassung von Einheitspreisen“). Die Vereinbarung neuer Termine erfolgt auf Grundlage einer zwischen SGB und Projektsteuerung aufgestellten Prioritätenliste, die sich an den Kriterien Auftragsvolumen, terminliche Priorität und eines eventuellen Alleinstellungsmerkmal orientiert. Derzeit in Bearbeitung sind die Gewerke Dach, Fassade, Trockenbau sowie Bühnentechnik. 3. Qualitäten Stand der Baustelle und Ausblick Beton- und Stahlbetonarbeiten Fertigstellung der Lärmschutzwand an der Wachsbleiche bis Ende August Anschließend Errichtung der Kleinkältezentrale unter der Terrasse des Restaurants Einbau der Fertigteildecke über dem Studio von Mitte August bis Anfang September. Stahlbauarbeiten Das Dachtragwerk des Studios wurde gefertigt und eingebaut. Im Anschluss erfolgt die Errichtung des Stahltragwerkes für die Außenluftansaugung. Tuffsteinfassade Die Arbeiten verlaufen planmäßig und haben nach Ausführung der Süd- und Ostseite derzeit die Nordseite der Saalfassade erreicht. Danach erfolgt die Montage an der Westseite sowie die Komplettierung der Sockelbereiche. Flachdachabdichtungen und Dachrandausbildung Die Arbeiten erfolgen auf Grundlage des mit der Firma abgestimmten Terminplanes derzeit im Bereich Bauteil C und D sowie über dem Küchen- und Restaurantbereich. Kuppeldach Großer Saal Die Mängelbeseitigungsmaßnahmen (Dachdämmung) sind mittlerweile abschließend beplant, statisch berechnet und zur Bestellung der erforderlichenSeite 5 von 8 Seite 6 Befestigungsmittel freigegeben. Die Mängelbeseitigung erfolgt noch in diesem Monat. Leichtmetall-Fassadenarbeiten Nach Demontage der Bestandsfassade werden die Fensterlaibungen / Sockel / Sturzbereiche ertüchtigt und vorbereitet für die Montage der neuen Elemente. Der Beginn dieser Montagen ist für Anfang September vorgesehen. Estricharbeiten Die terminkritischen Estricharbeiten sind samt Beschichtungen ausgeführt. Nach erfolgtem Abschluss der Überprüfung der Festigkeiten der restlichen Bestandsrohböden und Festlegung der qualitativ erforderlichen Maßnahmen können diese nunmehr abschließend fertig gestellt werden. Putzarbeiten Bis auf Restbereiche sind die Putzarbeiten weitestgehend fertiggestellt. Trockenbauarbeiten Die Materialanlieferung hat begonnen. Montagebeginn ist noch im August. Überarbeitung Saaldecke Die technisch erforderlichen Rohrdurchführungen für die Bühnentechnik wurden hinsichtlich Optimierungen im Hinblick auf Arbeitssicherheit planerisch überarbeitet und können im September montiert werden. Heizung / Kälte Die Arbeiten in der neuen Zentrale im Bauteil F (unter dem Anlieferhof) inklusive Rohrleitungsbau und Isolierungen sind abgeschlossen. Es folgen die Montagen in der Heizzentrale Bauteil A. Lüftung Die Lüftungszentrale in Bauteil A ist weitgehend montiert und installiert. Ab Oktober erfolgt die Montage im Bereich der Saalkuppel. Elektro Die Trassenmontage in den Untergeschossen wurde begonnen und wird fortgesetzt. Die Lieferung der Netzersatzanlage inklusive Einbau ist ab September eingeplant. Infrastruktur Die Fertigstellung des zweiten Einlaufbauwerkes in den „Sammelkanal Wachsbleiche“ wird noch im August abgeschlossen.Seite 6 von 8 Seite 7 Brandschutz: Stand Klärung der Entrauchung des großen Saals Da sich die Parameter der brandschutztechnisch erforderlichen Entrauchung des Großen Saals durch die Fortschreibung der Planung geändert haben, musste die Entrauchung neu beplant werden. Eine alleinige Entrauchung durch bereits vorhandene Schlitze und Öffnungen ist nicht möglich. Es wurde mittlerweile eine technische Lösung für die Entrauchung des Großen Saals entwickelt: In der Mitte des Saals wird eine größere Öffnung vorgesehen. Für diese technische Lösung gibt es mehrere Varianten, wie die Öffnung im Großen Saal gestalterisch ausgeführt werden könnte. Alle Varianten wurden zur Entscheidung bei der Unteren Denkmalbehörde eingereicht. Diese hat sich mittlerweile für eine Variante entschieden. Auf Grundlage dieser wird nun die diesbezügliche Planung mit den Fachplanern abgestimmt und finalisiert. Baugenehmigung: Stand Tektur Die Tektur (= Änderung des Bauantrages) befindet sich weiterhin in Bearbeitung. Nach Abschluss der Planung bezüglich der Entrauchung (siehe oben) kann die Tektur eingereicht werden. Objektplanung Nieto Sobejano Arquitectos (NSA) Die mit dem Architekturbüro Nieto Sobejano Arquitectos GmbH (NSA) im Rahmen des Architektenvertrages in 2014 vereinbarten Honorarparameter sollen wie folgt modifiziert werden: Erhöhung der Honorarzone Anpassung der anrechenbaren Kosten Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Anpassung der Stundensätze Die entsprechende Vorlage wird im nichtöffentlichen Teil näher erörtert und zum Beschluss vorgelegt. Projektsteuerung Drees & Sommer (Dreso) Die Drees & Sommer GmbH erbringt die erforderliche Leistung zurzeit zufriedenstellend. Eine Budgetanpassung für die Honorarkosten für die von Dreso bis zum Projektende zu erbringenden Leistungen ist erforderlich. Diese wird im nichtöffentlichen Teil näher erörtert und zum Beschluss vorgelegt.Seite 7 von 8 Seite 8 Fachplanung TGA Fa. Kofler Energies Die Nachträge NA Nr. 51 und NA Nr. 53 wurden zwischenzeitlich geprüft und werden in gleicher Sitzungsfolge mit gesonderter Vorlage vorgelegt. Anlage/n 1 Anlage 1_Übersicht Kostenverfolgung_KG200-600 (nichtöffentlich)Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de