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201599 · Mitteilungsvorlage

Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; hier: Aktueller Projektstand und weiteres Vorgehen (Stand: Juli 2020)

Nummer
201599
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle 27.08.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 07.09.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201599
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Denkmalgerechte Instandsetzung und
Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; hier:
Aktueller Projektstand und weiteres Vorgehen
(Stand: Juli 2020)
Beratungsfolge
Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle 27.08.2020 Kenntnisnahme
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit dem nachfolgenden Bericht informiert die Verwaltung vor dem Hintergrund
der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der denkmalgerechten
Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle über die aktuelle
Projektsituation sowie das geplante weitere Vorgehen bei der
Projektumsetzung.
Der Bericht ist nach den für das Großprojekt wesentlichen Parametern „1)
Kosten“, „2) Termine“ und „3) Qualitäten“ aufgegliedert.
Die jeweiligen Sachstände werden zur besseren Übersicht und auch zur
Arbeitserleichterung in den jeweiligen Kapiteln teilweise stichwortartig
aufgeführt.
1. Kosten
Anpassung von Einheitspreisen
Aufgrund der im Projekt eingetretenen Störungen kommt es zu einer
erheblichen Bauzeitverschiebung, die letztlich dazu führt, dass die mit den
bauausführenden Firmen ursprünglich vereinbarten Vertragsfristen
(Ausführungsbeginn und Ausführungsende) nicht mehr eingehalten werden
können. Diese Verzögerungen sind in erster Linie nicht aktuell aufgetreten,
sondern haben sich über die Projektlaufzeit aufsummiert. Sie beruhen somit
überwiegend auf Sachverhalten, die über die letzten Jahre im Projekt
eingetreten sind. Diverse Hochbaugewerke (Natursteinfassade, Malerarbeiten,
Trockenbau, Estrich, Tischler, Schlosser usw.) konnten erst mit einem
zeitlichen Verzug von z. T. 1 ½ -2 ½ Jahren mit der Ausführung ihrer
Leistungen beginnen, weil die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben bzw.
Vorleistungen für das jeweilige Gewerk nicht erbracht waren. Andere Firmen
(Dacharbeiten, Innenputz, Schreiner usw.) konnten ihre Leistungen zwar schonSeite 1 von 8

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in Teilen erbringen. Jedoch trat auch in diesen Fällen aus den vorgenannten
Gründen eine nicht unerhebliche Unterbrechung der Arbeiten ein.
Ein Annahmeverzug des Bestellers bzw. eine Unterbrechung der Arbeiten von
mehr als drei Monaten eröffnet den Firmen grundsätzlich die Möglichkeit einer
Kündigung nach Maßgabe von § 6 Abs. 7 VOB/B. Ein Großteil der
Hochbaugewerke wäre hierzu berechtigt gewesen. Die Verwaltung sieht sich
vor diesem Hintergrund in zahlreichen Fällen mit Forderungen der Firmen nach
einer Anpassung der Einheitspreise aus den in 2016/2017 geschlossenen
Verträgen konfrontiert. Die seinerzeit vereinbarten Preise sind aus Sicht der
Firmen hinfällig, da Materialpreise und Löhne seit dieser Zeit erheblich
gestiegen sind. Da seitens der Auftragnehmer keine Bereitschaft besteht, die
wirtschaftlichen Folgen der aus dortiger Sicht unverschuldeten
Bauzeitverschiebung zu tragen, wird eine Aufnahme bzw. Fortsetzung der
Arbeiten von einer Anpassung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise
abhängig gemacht. Im Sinne des weiteren Projekterfolges und zur Abwehr
berechtigter Kündigungen hat sich die Projektleitung in der Vergangenheit dazu
entschieden, in Abstimmung mit den Auftragnehmern und auf Grundlage
nachvollziehbarer Parameter entsprechende Anpassungen der Lohn- und
Materialkosten vorzunehmen. Dies wird auch aktuell noch so praktiziert, wobei
das städtische Rechnungsprüfungsamt sein grundsätzliches Verständnis
hinsichtlich dieses Vorgehens signalisiert hat.
Die seitens der Stadt vorgenommene Anpassung der Einheitspreise wäre im
Zuge der Neuausschreibungen gekündigter Gewerke ohnehin erfolgt, wobei die
entsprechenden Ausschreibungsverfahren zu weiteren zeitlichen
Verzögerungen und damit zu weiteren Folgekosten geführt hätten. Die
Verwaltung geht insoweit davon aus, dass sie mit dem vorstehend dargestellten
Vorgehen zur Schadensreduzierung beiträgt. Zur Ermittlung der
Baupreissteigerung bedient sich die Verwaltung eines baubetrieblichen
Sachverständigenbüros, welches anhand des Baupreisindex des Statistischen
Bundesamtes die als realistisch und angemessen anzunehmende
Baupreissteigerung für das jeweilige Gewerk über den Zeitraum „Baubeginn
soll“ zu „Baubeginn ist“ ermittelt. Die so ermittelte prozentuale
Einheitspreiserhöhung wird unter der Auflage der Anerkennung von neuen
Vertragsfristen sowie dem Ausschluss von weiteren Forderungen gegen die
Stadt, bezogen auf den zurückliegenden Zeitraum der
Bauausführungsverschiebung, mit den im Projekt tätigen Unternehmen
vereinbart. Über diesen Weg können Firmen im Projekt gehalten, weitere
Störungen vermieden und Kosten aus der eingetretenen Bauzeitverschiebung
begrenzt werden.
Die Gesamtprognose wurde im Juli 2020 durch D&S, in enger Abstimmung mit
dem SGB, fortgeschrieben. Dies erfolgte mit dem Ziel, alle Unwägbarkeiten bis
zur Fertigstellung der Beethovenhalle zu berücksichtigen:
 Für bereits beauftragte Vergabeeinheiten, die noch nicht tätig sind,
wurden Zuschläge für die Baupreissteigerungen innerhalb der
Vergabeeinheiten getätigt.
 In Vergabeeinheiten, die bislang keine bauzeitlichen Forderungen
geltend gemacht haben, bei denen jedoch die ursprünglichenSeite 2 von 8

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Vertragstermine keinen Bestand mehr haben, wird ein Zuschlag i. H. v.
5 % der ursprünglichen Auftragssumme gebildet.
 In allen Kostengruppen wurden bei Vergabeeinheiten, die noch nicht in
Ausführung sind oder die noch keinen weit fortgeschrittenen
Ausführungsstand haben, Zuschläge in Höhe von 10-20 % getätigt
(Grund: Ausschreibung auf Basis alter Ausführungspläne,
Nachtragsrisiko Bauen im Bestand)
 Bei noch nicht ausgeschriebenen Leistungen wird eine Preissteigerung
gemäß Prognose von 2019 von bis zu 22,5% auf die Kostenberechnung
von 2017 berücksichtigt.
Die o.g. Sachverhalte führten dazu, dass aus dem Topf „Unvorhergesehenes“
ca. 10,8 Mio. € auf die jeweiligen Kostengruppen verteilt wurden. Die aktuell
prognostizierte Bausumme beträgt somit netto EUR 158,7 Mio.
(Haushaltsbelastung brutto: EUR 160,2 Mio.).
Kostenfortschreibung
Gewerke
Budget
(netto)
Entwurfs-
planung
Ist Kosten
netto
Prognose 30.
KW 2020 netto
Abweichung
zum
Beschluss
100 Grundstück 0 € 0 € 0 € 0 €
200 Herrichten und Erschließen 1.432.338 € 1.894.635 € 3.017.976 €* 1.585.638 €
300 Bauwerk, Baukonstruktion 25.983.106 € 28.947.636
€ 57.537.843 €* 31.554.737 €
400 Bauwerk, Techn. Anlagen 18.480.978 € 7.736.760 € 42.333.788 €* 23.852.810 €
500 Außenanlagen 2.078.208 € 92.331 € 4.823.166 €* 2.744.958 €
600 Ausstattung, Kunstwerke 374.122 € 116.521 € 3.170.058 €* 2.795.936 €
700 Baunebenkosten 12.087.188 € 19.891.793
€ 41.629.897 €* 29.542.709 €
Baupreissteigerungen /
Bauzeit 0 € 0 € 250.000 €* 250.000 €
Neuausschreibungen /
Vergabe 0 € 0 € 0 €* 0 €
Planungsänderungen 0 € 0 € 3.728.421 €* 3.728.421 €
sonstige realistische
Risiken 0 € 0 € 2.235.763 €* 2.235.763 €
Summe aktuelle Prognose 60.435.940 €
58.679.676
€ 158.726.910 € 98.290.970 €
Budget
"Unvorhergesehenes" 0 € 0 € 5.928.315 €* 5.928.315 €
Summe Worst-Case-Szenario: 0 € 0 € 164.655.225 € 104.219.285
€
zu zahlende MwSt. 5%
von 19% 0 € 0 € 1.564.225 € 0 €Seite 3 von 8

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Haushaltsbelastung Stadt 0 € 0 € 166.219.450 € 0 €
Eine Kostenübersicht aller Gewerke liegt als Anlage 1 im nichtöffentlichen Teil
bei.
Vergaben:
Die Gewerke „Putzarbeiten – konservatorisch“ (VE 15) und „Tischlerarbeiten –
Studio“ (VE 23.2) werden derzeit ausgewertet und sollen in Kürze vergeben
werden.
Die Gewerke „Parkettarbeiten – konservatorisch“ (VE 25.2), „Parkettarbeiten –
neu“ (VE25.3) sowie „Metallbauarbeiten“ (VE 28.1) befinden sich aktuell in der
Ausschreibung.
2. Termine
Stand der Terminplanung
Der Terminplan mit Stand 27.05.2020 ist mit allen Planungs-beteiligten
Architekten und Fachplanern abgestimmt.
Er wurde als Basisterminplan (= Solltermine) zur Steuerung und Koordination
der Planungs- und Bautätigkeiten festgeschrieben. Auf dieser Grundlage
werden sukzessive neue Vertragstermine mit den Fachfirmen vereinbart, um im
Ergebnis einen für alle Beteiligten verbindlichen Terminplan vorliegen zu
haben. Eine entsprechende Prioritätenliste zur Aufnahme von Gesprächen zur
Neuvereinbarung von Vertragsterminen ist erstellt.
Der Basisterminplan vom 27.05.20 wird im Rahmen einer
Terminplanungsrunde jeweils zum Monatsende einem Soll/Ist-Vergleich
unterzogen und entsprechend aktualisiert. Auftretende Verschiebungen werden
über vorhandene „Puffer“ innerhalb des Gesamtfertigstellungstermins
aufgefangen. Dennoch ist zu beachten, dass verschiedene Terminrisiken
bekannt sind, die den kritischen Weg und den Endtermin gefährden könnten
(Beispielsweise: Die Erstellung der Bauantragstektur, die bisher noch nicht final
abgestimmte Einbringung der Lüftungsgeräte in das Kuppeldach über dem
Großen Saal, etc.).
Die Fertigstellung/Betriebsbereitschaft der Beethovenhalle ist weiterhin für Mitte
2024 geplant.
Stand der Abstimmung neuer Vertragstermine
Die Abstimmungen über die grundsätzliche Realisierbarkeit des neuen
Terminplanes sind zwischen den Objektüberwachungen und den vertraglich
gebundenen Gewerken bereits im Rahmen der Aufstellung des neuen
Terminplanes erfolgt. Die Vereinbarung neuer Vertragstermine ist jedoch in derSeite 4 von 8

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Regel auch verbunden mit Baupreisanpassungen aufgrund der gegenüber den
Kalkulationsgrundlagen eingetretenen Bauzeitverschiebungen. Die von den
vertraglich gebundenen Unternehmen zu liefernden Aufstellungen werden
durch ein Sachverständigenbüro geprüft und bewertet. Regelmäßig wird ein
Vorschlag auf Grundlage des gewerkespezifischen Baupreisindexes des
Bundesamtes für Statistik und des gegenüber den dem Bauvertrag
zugrundeliegenden Ausführungszeiträumen ausgearbeitet. Diese
Vorgehensweise ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt (s. auch oben
„Anpassung von Einheitspreisen“).
Die Vereinbarung neuer Termine erfolgt auf Grundlage einer zwischen SGB
und Projektsteuerung aufgestellten Prioritätenliste, die sich an den Kriterien
Auftragsvolumen, terminliche Priorität und eines eventuellen
Alleinstellungsmerkmal orientiert.
Derzeit in Bearbeitung sind die Gewerke Dach, Fassade, Trockenbau sowie
Bühnentechnik.
3. Qualitäten
Stand der Baustelle und Ausblick
Beton- und Stahlbetonarbeiten
 Fertigstellung der Lärmschutzwand an der Wachsbleiche bis Ende
August
 Anschließend Errichtung der Kleinkältezentrale unter der Terrasse des
Restaurants
 Einbau der Fertigteildecke über dem Studio von Mitte August bis Anfang
September.
Stahlbauarbeiten
Das Dachtragwerk des Studios wurde gefertigt und eingebaut. Im Anschluss
erfolgt die Errichtung des Stahltragwerkes für die Außenluftansaugung.
Tuffsteinfassade
Die Arbeiten verlaufen planmäßig und haben nach Ausführung der Süd- und
Ostseite derzeit die Nordseite der Saalfassade erreicht. Danach erfolgt die
Montage an der Westseite sowie die Komplettierung der Sockelbereiche.
Flachdachabdichtungen und Dachrandausbildung
Die Arbeiten erfolgen auf Grundlage des mit der Firma abgestimmten
Terminplanes derzeit im Bereich Bauteil C und D sowie über dem Küchen- und
Restaurantbereich.
Kuppeldach Großer Saal
Die Mängelbeseitigungsmaßnahmen (Dachdämmung) sind mittlerweile
abschließend beplant, statisch berechnet und zur Bestellung der erforderlichenSeite 5 von 8

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Befestigungsmittel freigegeben. Die Mängelbeseitigung erfolgt noch in diesem
Monat.
Leichtmetall-Fassadenarbeiten
Nach Demontage der Bestandsfassade werden die Fensterlaibungen / Sockel /
Sturzbereiche ertüchtigt und vorbereitet für die Montage der neuen Elemente.
Der Beginn dieser Montagen ist für Anfang September vorgesehen.
Estricharbeiten
Die terminkritischen Estricharbeiten sind samt Beschichtungen ausgeführt.
Nach erfolgtem Abschluss der Überprüfung der Festigkeiten der restlichen
Bestandsrohböden und Festlegung der qualitativ erforderlichen Maßnahmen
können diese nunmehr abschließend fertig gestellt werden.
Putzarbeiten
Bis auf Restbereiche sind die Putzarbeiten weitestgehend fertiggestellt.
Trockenbauarbeiten
Die Materialanlieferung hat begonnen. Montagebeginn ist noch im August.
Überarbeitung Saaldecke
Die technisch erforderlichen Rohrdurchführungen für die Bühnentechnik
wurden hinsichtlich Optimierungen im Hinblick auf Arbeitssicherheit planerisch
überarbeitet und können im September montiert werden.
Heizung / Kälte
Die Arbeiten in der neuen Zentrale im Bauteil F (unter dem Anlieferhof)
inklusive Rohrleitungsbau und Isolierungen sind abgeschlossen. Es folgen die
Montagen in der Heizzentrale Bauteil A.
Lüftung
Die Lüftungszentrale in Bauteil A ist weitgehend montiert und installiert. Ab
Oktober erfolgt die Montage im Bereich der Saalkuppel.
Elektro
Die Trassenmontage in den Untergeschossen wurde begonnen und wird
fortgesetzt. Die Lieferung der Netzersatzanlage inklusive Einbau ist ab
September eingeplant.
Infrastruktur
Die Fertigstellung des zweiten Einlaufbauwerkes in den „Sammelkanal
Wachsbleiche“ wird noch im August abgeschlossen.Seite 6 von 8

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Brandschutz: Stand Klärung der Entrauchung des großen Saals
Da sich die Parameter der brandschutztechnisch erforderlichen Entrauchung
des Großen Saals durch die Fortschreibung der Planung geändert haben,
musste die Entrauchung neu beplant werden.
Eine alleinige Entrauchung durch bereits vorhandene Schlitze und Öffnungen
ist nicht möglich.
Es wurde mittlerweile eine technische Lösung für die Entrauchung des Großen
Saals entwickelt: In der Mitte des Saals wird eine größere Öffnung vorgesehen.
Für diese technische Lösung gibt es mehrere Varianten, wie die Öffnung im
Großen Saal gestalterisch ausgeführt werden könnte. Alle Varianten wurden
zur Entscheidung bei der Unteren Denkmalbehörde eingereicht. Diese hat sich
mittlerweile für eine Variante entschieden. Auf Grundlage dieser wird nun die
diesbezügliche Planung mit den Fachplanern abgestimmt und finalisiert.
Baugenehmigung: Stand Tektur
Die Tektur (= Änderung des Bauantrages) befindet sich weiterhin in
Bearbeitung.
Nach Abschluss der Planung bezüglich der Entrauchung (siehe oben) kann die
Tektur eingereicht werden.
Objektplanung Nieto Sobejano Arquitectos (NSA)
Die mit dem Architekturbüro Nieto Sobejano Arquitectos GmbH (NSA) im
Rahmen des Architektenvertrages in 2014 vereinbarten Honorarparameter
sollen wie folgt modifiziert werden:
 Erhöhung der Honorarzone
 Anpassung der anrechenbaren Kosten
 Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
 Anpassung der Stundensätze
Die entsprechende Vorlage wird im nichtöffentlichen Teil näher erörtert und
zum Beschluss vorgelegt.
Projektsteuerung Drees & Sommer (Dreso)
Die Drees & Sommer GmbH erbringt die erforderliche Leistung zurzeit
zufriedenstellend.
Eine Budgetanpassung für die Honorarkosten für die von Dreso bis zum
Projektende zu erbringenden Leistungen ist erforderlich.
Diese wird im nichtöffentlichen Teil näher erörtert und zum Beschluss
vorgelegt.Seite 7 von 8

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Fachplanung TGA Fa. Kofler Energies
Die Nachträge NA Nr. 51 und NA Nr. 53 wurden zwischenzeitlich geprüft und
werden in gleicher Sitzungsfolge mit gesonderter Vorlage vorgelegt.
Anlage/n
1 Anlage 1_Übersicht Kostenverfolgung_KG200-600 (nichtöffentlich)Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 20:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de