201597-2 AA · Änderungsantrag
Bebauung Nordfeld; 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes Antrag zur Vorlage 201597
Kerndaten
- Nummer
- 201597-2 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.877 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 201597-2 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Tim Achtermeyer Fraktion Freie Demokratische Partei Werner Hümmrich 01.09.2020 Bebauung Nordfeld; 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes Antrag zur Vorlage 201597 Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Rat nimmt den 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die "Prüfung ausgewählter Fälle des Liegenschaftsmanagements - Bebauung Nordfeld" in dem festgestellt wurde, - dass das von Oberbürgermeister unterzeichnete „Vertragswerk Nordfeld“ im Hinblick auf die vom Investor zu fordernde Nachweisführung der Residualkosten deutliche Schwächen aufweist und - dass die gegen die Stadt geltend gemachten Residualkosten wegen der vom Oberbürgermeister per Vertrag akzeptierten fehlenden Vorlagepflicht des Investors nicht prüffähig waren, mit Kritik an der zuständigen Verwaltung und dem zuständigen Dezernenten zur Kenntnis. 2. Der Rat fordert den OB auf, zukünftig sicherzustellen, dass bei Verhandlungen über etwaige Grundstücksverkäufe/Erbpachtverträge a. das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip auch tatsächlich gelebt und wirksam durchgesetzt wird b. die Aktenführung so erfolgt, dass eine Akteneinsicht durch Stadtratsmitglieder mit vertretbarem Aufwand möglich wird c. diese protokolliert werden d. die Protokolle dem RPA umgehend zu Verfügung gestellt werden e. die Protokolle von dem zuständigen Dezernenten und der Amtsleitung gelesen werden f. Protokolle von dem zuständigen Dezernenten und der Amtsleitung abgezeichnet werden g. der Rat vor Ratsbeschluss eine Stellungnahme des RPA zugeleitet bekommt.Seite 1 von 2 Seite 2 h. der Rat nach Vertragsabschluss eine Stellungnahme des RPA zugeleitet bekommt 3. Residualkosten werden zukünftig in Verträgen der Stadt grundsätzlich gedeckelt. Begründung Mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de