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201597-2 AA · Änderungsantrag

Bebauung Nordfeld; 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes Antrag zur Vorlage 201597

Nummer
201597-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201597 Bebauung Nordfeld; 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes

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Änderungsantrag
öffentlich
201597-2 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Tim Achtermeyer
Fraktion Freie Demokratische Partei
Werner Hümmrich
01.09.2020
Bebauung Nordfeld; 3. Teilbericht des
Rechnungsprüfungsamtes
Antrag zur Vorlage 201597
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Rat nimmt den 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
"Prüfung ausgewählter Fälle des Liegenschaftsmanagements - Bebauung
Nordfeld" in dem festgestellt wurde,
- dass das von Oberbürgermeister unterzeichnete „Vertragswerk
Nordfeld“ im Hinblick auf die vom Investor zu fordernde
Nachweisführung der Residualkosten deutliche Schwächen aufweist
und
- dass die gegen die Stadt geltend gemachten Residualkosten wegen
der vom Oberbürgermeister per Vertrag akzeptierten fehlenden
Vorlagepflicht des Investors nicht prüffähig waren,
mit Kritik an der zuständigen Verwaltung und dem zuständigen Dezernenten
zur Kenntnis.
2. Der Rat fordert den OB auf, zukünftig sicherzustellen, dass bei
Verhandlungen über etwaige Grundstücksverkäufe/Erbpachtverträge
a. das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip auch tatsächlich gelebt und
wirksam durchgesetzt wird
b. die Aktenführung so erfolgt, dass eine Akteneinsicht durch
Stadtratsmitglieder mit vertretbarem Aufwand möglich wird
c. diese protokolliert werden
d. die Protokolle dem RPA umgehend zu Verfügung gestellt werden
e. die Protokolle von dem zuständigen Dezernenten und der Amtsleitung
gelesen werden
f. Protokolle von dem zuständigen Dezernenten und der Amtsleitung
abgezeichnet werden
g. der Rat vor Ratsbeschluss eine Stellungnahme des RPA zugeleitet
bekommt.Seite 1 von 2

Seite 2
h. der Rat nach Vertragsabschluss eine Stellungnahme des RPA
zugeleitet bekommt
3. Residualkosten werden zukünftig in Verträgen der Stadt grundsätzlich
gedeckelt.
Begründung
Mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de