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201597 · Antrag

Bebauung Nordfeld; 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes

Nummer
201597
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.08.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201597-2 AA Bebauung Nordfeld; 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes Antrag zur Vorlage 201597

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Antrag
öffentlich
201597
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
10.08.2020
Bebauung Nordfeld; 3. Teilbericht des
Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Rat nimmt den 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
"Prüfung ausgewählter Fälle des Liegenschaftsmanagements - Bebauung
Nordfeld" in dem festgestellt wurde,
- dass das von Oberbürgermeister Ashok-Alexander Sridharan unterzeichnete
„Vertragswerk Nordfeld“ im Hinblick auf die vom Investor zu fordernde
Nachweisführung der Residualkosten deutliche Schwächen aufweist
und
- dass die gegen die Stadt geltend gemachten Residualkosten wegen der vom
Oberbürgermeister per Vertrag akzeptierten fehlenden Vorlagepflicht des
Investors nicht prüffähig waren und daher die vom Rat für eine abschließende
Entscheidung über die Residualkosten erhoffte Aufklärung durch die Prüfung
das Rechnungsprüfungsamt nicht bewirkt werden konnte
mit Mißbilligung zur Kenntnis.
2. Der Rat missbilligt weiter, dass Oberbürgermeister Sriharan
zwischenzeitlich nahezu alle Forderungen des Investors, selbst solche, die
ganz gewiss keine Residualkosten darstellen, wie z.B. Baumfällungen für
33.400 EUR, anerkannt hat.
3. Der Rat stellt fest, dass der Stadt Bonn durch das von Oberbürgermeister
Sridharan unterschriebene „Vertragswerk Nordfeld“ ein schwerer Schaden
entstanden ist.
4. Der Rat rügt neben dem sorglosen Handeln des Oberbürgermeister bei der
Vereinbarung von Vertragsinhalten zum Nordfeld zudem, dass er
gegenüber dem Investor auf das vom Rat in der Ausschreibung zum
Nordfeld geforderte öffentliche und behindertengerechte sowie ebenerdig
unterzubringende WC im Gebäudekomplex Post-/Maximilianstraße,
verzichtet hat.Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de