201597 · Antrag
Bebauung Nordfeld; 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Kerndaten
- Nummer
- 201597
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 17.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.826 Zeichen)
Antrag öffentlich 201597 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 10.08.2020 Bebauung Nordfeld; 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Rat nimmt den 3. Teilbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die "Prüfung ausgewählter Fälle des Liegenschaftsmanagements - Bebauung Nordfeld" in dem festgestellt wurde, - dass das von Oberbürgermeister Ashok-Alexander Sridharan unterzeichnete „Vertragswerk Nordfeld“ im Hinblick auf die vom Investor zu fordernde Nachweisführung der Residualkosten deutliche Schwächen aufweist und - dass die gegen die Stadt geltend gemachten Residualkosten wegen der vom Oberbürgermeister per Vertrag akzeptierten fehlenden Vorlagepflicht des Investors nicht prüffähig waren und daher die vom Rat für eine abschließende Entscheidung über die Residualkosten erhoffte Aufklärung durch die Prüfung das Rechnungsprüfungsamt nicht bewirkt werden konnte mit Mißbilligung zur Kenntnis. 2. Der Rat missbilligt weiter, dass Oberbürgermeister Sriharan zwischenzeitlich nahezu alle Forderungen des Investors, selbst solche, die ganz gewiss keine Residualkosten darstellen, wie z.B. Baumfällungen für 33.400 EUR, anerkannt hat. 3. Der Rat stellt fest, dass der Stadt Bonn durch das von Oberbürgermeister Sridharan unterschriebene „Vertragswerk Nordfeld“ ein schwerer Schaden entstanden ist. 4. Der Rat rügt neben dem sorglosen Handeln des Oberbürgermeister bei der Vereinbarung von Vertragsinhalten zum Nordfeld zudem, dass er gegenüber dem Investor auf das vom Rat in der Ausschreibung zum Nordfeld geforderte öffentliche und behindertengerechte sowie ebenerdig unterzubringende WC im Gebäudekomplex Post-/Maximilianstraße, verzichtet hat.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de