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201593 · Beschlussvorlage

Befreiung zur Entfernung des Naturdenkmals 91, Riesenmammutbaum, auf dem Grundstück Kirschallee / Reuterstr. 2 b, Bonn, im Rahmen des Abriss- und Neubauvorhabens

Nummer
201593
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 25.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201593
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Befreiung zur Entfernung des Naturdenkmals 91,
Riesenmammutbaum, auf dem Grundstück
Kirschallee / Reuterstr. 2 b, Bonn, im Rahmen des
Abriss- und Neubauvorhabens
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 25.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung zur Entfernung des
Naturdenkmals Nr. 91.5 – Riesenmammutbaum auf dem Grundstück
Kirschallee / Reuterstr. 2 b, Bonn, im Rahmen des Abriss- und
Neubauvorhabens wird zugestimmt.
Begründung
Auf dem Grundstück der ehemaligen Villa Soennecken soll die
denkmalgeschützte Villa saniert und als Wohngebäude neu genutzt werden.
Zudem sollen noch weitere nicht denkmalgeschützte Gebäude abgebrochen
werden. Als Folge entstehen auf dem Gelände Wohngebäude als
Mehrfamilienhäuser. Mit dieser Bebauung soll auch eine Tiefgarage errichtet
werden.
Auf diesem Grundstück befindet sich das Naturdenkmal Nr. 91, das aus
folgenden Bäumen besteht:
 Zeder – Cedrus libani -, Stammumfang über 300 cm,
Kronendurchmesser 18 m, Höhe 20 m, Alter rund 120 Jahre, Nr. 91.1
 Zeder – Cedrus libani -, Stammumfang über 380 cm,
Kronendurchmesser 18 m, Höhe 24 m, Alter rund 120 Jahre, Nr. 91.2
 Sumpfzypresse – Taxodium distichum -, Stammumfang über 300 cm,
Kronendurchmesser 12 m, Höhe 28 m, Alter rund 120 Jahre, Nr. 91.3
 Sumpfzypresse – Taxodium distichum -, Stammumfang über 380 cm,
Kronendurchmesser 13 m, Höhe 26 m, Alter rund 120 Jahre, Nr. 91.4
 Mammutbaum – Sequoia gigantea -, Stammumfang über 360 cm,
Kronendurchmesser 9 m, Höhe 30 m, Alter rund 100 Jahre, Nr. 91.5
 Blauzeder – cedrus altantica glauca -, Stammumfang über 500 cm,
Kronendurchmesser 23 m, Höhe 22 m, Alter rund 120 Jahre, Nr. 91.6.Seite 1 von 2

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Im Rahmen des Abriss- und Neubauvorhabens muss das Naturdenkmal Nr.
91.5 – Mammutbaum – entfernt werden. Der Baum steht 1,40 m entfernt von
einem der Gebäude, die abgerissen werden und innerhalb des Baufeldes für
einen Neubau. Das Baufeld entspricht dem Baufeld im rechtskräftigen
Bebauungsplan.
Der Mammutbaum wurde bereits im Jahre 2016 von einem
Baumsachverständigen mit folgendem Ergebnis überprüft:
Die Krone des Baumes wurde vor wenigen Jahren durch Blitzschlag
herausgesprengt bzw. stark geschädigt. Das Aussehen und die Funktion des
Baumes sind stark vermindert. Durch den angezeigten weiterführenden Aufriss
des Stammkörpers ist die Bruchsicherheit der Krone beeinträchtigt. Auf der
Ost- und Südseite des Stammes sind Brandspuren durch die Erdung des
Blitzschlages sichtbar. Die Wurzelanläufe sind artgerecht und lastkonform
ausgebildet. Die Spuren des Blitzschlages sind ersichtlich. Es sind
Folgeschäden in den leitenden Zellschichten, wie im Stammbereich
anzunehmen. Durch den Blitzschlag mit dem Verlust von ca. 50 % der
gesamten Baumhöhe und Folgeschäden im Stamminnern durch die enorme
thermische Energieentladung ist der Baum stark geschädigt.
Im Rahmen des Bauvorhabens müssen weitere satzungsgeschützte Bäume
entfernt werden.
Sowohl die weiteren Naturdenkmale wie auch weitere satzungsgeschützte
Bäume werden erhalten und im Rahmen der Baumaßnahme durch
entsprechende Sicherungsmaßnahmen geschützt.
Zur Verwirklichung des Bauvorhabens und aus Zustandsgründen beabsichtigt
die Untere Naturschutzbehörde, die naturschutzrechtliche Befreiung zur
Entfernung des Mammutbaumes gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz
mit der Auflage einer Ersatzpflanzung eines heimischen Laubbaumes mit
einem Stammumfang von 20/25 cm zu erteilen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de