201593 · Beschlussvorlage
Befreiung zur Entfernung des Naturdenkmals 91, Riesenmammutbaum, auf dem Grundstück Kirschallee / Reuterstr. 2 b, Bonn, im Rahmen des Abriss- und Neubauvorhabens
Kerndaten
- Nummer
- 201593
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201593 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Befreiung zur Entfernung des Naturdenkmals 91, Riesenmammutbaum, auf dem Grundstück Kirschallee / Reuterstr. 2 b, Bonn, im Rahmen des Abriss- und Neubauvorhabens Beratungsfolge Naturschutzbeirat 25.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung zur Entfernung des Naturdenkmals Nr. 91.5 – Riesenmammutbaum auf dem Grundstück Kirschallee / Reuterstr. 2 b, Bonn, im Rahmen des Abriss- und Neubauvorhabens wird zugestimmt. Begründung Auf dem Grundstück der ehemaligen Villa Soennecken soll die denkmalgeschützte Villa saniert und als Wohngebäude neu genutzt werden. Zudem sollen noch weitere nicht denkmalgeschützte Gebäude abgebrochen werden. Als Folge entstehen auf dem Gelände Wohngebäude als Mehrfamilienhäuser. Mit dieser Bebauung soll auch eine Tiefgarage errichtet werden. Auf diesem Grundstück befindet sich das Naturdenkmal Nr. 91, das aus folgenden Bäumen besteht: Zeder – Cedrus libani -, Stammumfang über 300 cm, Kronendurchmesser 18 m, Höhe 20 m, Alter rund 120 Jahre, Nr. 91.1 Zeder – Cedrus libani -, Stammumfang über 380 cm, Kronendurchmesser 18 m, Höhe 24 m, Alter rund 120 Jahre, Nr. 91.2 Sumpfzypresse – Taxodium distichum -, Stammumfang über 300 cm, Kronendurchmesser 12 m, Höhe 28 m, Alter rund 120 Jahre, Nr. 91.3 Sumpfzypresse – Taxodium distichum -, Stammumfang über 380 cm, Kronendurchmesser 13 m, Höhe 26 m, Alter rund 120 Jahre, Nr. 91.4 Mammutbaum – Sequoia gigantea -, Stammumfang über 360 cm, Kronendurchmesser 9 m, Höhe 30 m, Alter rund 100 Jahre, Nr. 91.5 Blauzeder – cedrus altantica glauca -, Stammumfang über 500 cm, Kronendurchmesser 23 m, Höhe 22 m, Alter rund 120 Jahre, Nr. 91.6.Seite 1 von 2 Seite 2 Im Rahmen des Abriss- und Neubauvorhabens muss das Naturdenkmal Nr. 91.5 – Mammutbaum – entfernt werden. Der Baum steht 1,40 m entfernt von einem der Gebäude, die abgerissen werden und innerhalb des Baufeldes für einen Neubau. Das Baufeld entspricht dem Baufeld im rechtskräftigen Bebauungsplan. Der Mammutbaum wurde bereits im Jahre 2016 von einem Baumsachverständigen mit folgendem Ergebnis überprüft: Die Krone des Baumes wurde vor wenigen Jahren durch Blitzschlag herausgesprengt bzw. stark geschädigt. Das Aussehen und die Funktion des Baumes sind stark vermindert. Durch den angezeigten weiterführenden Aufriss des Stammkörpers ist die Bruchsicherheit der Krone beeinträchtigt. Auf der Ost- und Südseite des Stammes sind Brandspuren durch die Erdung des Blitzschlages sichtbar. Die Wurzelanläufe sind artgerecht und lastkonform ausgebildet. Die Spuren des Blitzschlages sind ersichtlich. Es sind Folgeschäden in den leitenden Zellschichten, wie im Stammbereich anzunehmen. Durch den Blitzschlag mit dem Verlust von ca. 50 % der gesamten Baumhöhe und Folgeschäden im Stamminnern durch die enorme thermische Energieentladung ist der Baum stark geschädigt. Im Rahmen des Bauvorhabens müssen weitere satzungsgeschützte Bäume entfernt werden. Sowohl die weiteren Naturdenkmale wie auch weitere satzungsgeschützte Bäume werden erhalten und im Rahmen der Baumaßnahme durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen geschützt. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens und aus Zustandsgründen beabsichtigt die Untere Naturschutzbehörde, die naturschutzrechtliche Befreiung zur Entfernung des Mammutbaumes gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz mit der Auflage einer Ersatzpflanzung eines heimischen Laubbaumes mit einem Stammumfang von 20/25 cm zu erteilen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de