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201584 · Beschlussvorlage

Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute, Abschnitt 3.2: Rechtsrheinische Rheinaue in Beuel zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und dem Biergarten "Zum Blauen Affen"

Nummer
201584
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 25.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201584
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur
Radschnellroute, Abschnitt 3.2: Rechtsrheinische
Rheinaue in Beuel zwischen Konrad-Adenauer-
Brücke und dem Biergarten "Zum Blauen Affen"
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 25.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung der landschaftsrechtlichen
Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde zur Realisierung einer
Radschnellroute in der Beueler Rheinaue zu.
Begründung
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Teilnahme der
Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ -
Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ gefasst (DS-
Nr.1910687).
Mit dem Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ verfolgt die Bundesstadt Bonn das
Ziel, Treibhausgasemissionen zu verringern und damit dem Klimawandel zu
begegnen. Hierfür hat sie ein Konzept zur Stärkung der emissionsfreien
Mobilität im Stadtgebiet konzipiert, im Rahmen dessen der Ausbau der
Fahrradinfrastruktur eine wesentliche Rolle spielt. Ein Bestandteil des
Ratsbeschlusses ist der Ausbau von verschiedenen Radwege-Abschnitten
(Radpendlerroute Bonn – Bornheim, Rheinaue linksrheinisch, Rheinaue
rechtsrheinisch). Das Vorhaben berücksichtigt dabei Routen, welche der Rat
als Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes in seiner Sitzung am
28.06.2012 bereits beschlossen hat (DS-Nr. 1112560EB23). Einzelne
Abschnitte dieser Routen sollen deutlich verbessert werden. Ein AusbauSeite 1 von 7

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bedeutet im Wesentlichen die Verbreiterung bestehender Radwege, deren
grundhafte Erneuerung sowie eine verbesserte Ausstattung.
Die dringende Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus den zu geringen
Bestandsbreiten und damit einhergehenden Sicherheitsproblemen der
bestehenden Radwege. Der Ausbau soll sichere, attraktive und vor allem
leistungsstarke Verbindungen für RadfahrerInnen schaffen und damit einen
wesentlichen Beitrag zur emissionsfreien Stadt leisten.
Vorliegend wird die rechtsrheinische Radschnellroute in der Rheinaue Beuel
(Abschnitt 3.2) behandelt. Hier ist es geplant den bestehenden
rechtsrheinischen Uferradweg zwischen der Konrad-Adenauer-Brücke und dem
Biergarten „Zum Blauen Affen“ auf einer Länge von ca. 1,8 km von derzeitig ca.
1,8 - 2 m auf ca. 3 m zu erweitern. Der parallel verlaufende Fußweg bleibt
bestehen.
Im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung wurden verschiedene
Routenalternativen geprüft und es wurde die aus Sicht des Naturschutzes
verträglichste Variante ausgewählt, die die geringsten Eingriffe in den
Baumbestand und den Naturschutz mit sich zieht. Zum Schutz des
Baumbestands wurde die Radwegeführung so optimiert, dass die Trasse
wechselnd auf jeweils nur einer Seite verbreitert wird und die Gesamtbreite in
Abschnitten reduziert wurde.
Das Vorhabengebiet liegt nicht in einem Natura-2000 oder Naturschutzgebiet.
Es liegt allerdings auf der gesamten Strecke im Landschaftsschutzgebiet
„Rheinufer“. Es ist Teil der Biotopverbundfläche 'Grünflächen der Bonner
Innenstadt mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund und im
Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop „Rechtes Rheinufer
zwischen dem ehemaligen Zementwerk Oberkassel“ erfasst.
Flächeninanspruchnahme / Baumbestand
Die geplante Verbreiterung des bestehenden Radweges führt zu einem Verlust
von z.T. altem Baumbestand und meist intensiv genutzten Grünflächen. Die
entstehende Flächenneuversiegelung beträgt insgesamt ca. 1.410 m².
Es wird in einer Vor-Kopf-Bauweise gebaut, um eine Reduzierung des
Arbeitsraumes in der Bauphase zu gewährleisten. Darüber hinaus werden
Freiflächen beidseitig des bestehenden Radweges in einer Breite von je 1 m
temporär in Anspruch genommen. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden
diese Flächen / Biotoptypen wiederhergestellt.
Trotz intensiver Bemühungen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen
in den Baumbestand, durch Planungsanpassungen und -optimierungen, lässt
sich die Fällung von 27 Bäumen nicht vermeiden.
Unter den Bäumen finden sich mehrere Spitz-Ahorne, Berg-Ahorne,
Gewöhnliche Eschen und Stiel-Eichen, aber auch eine Japanische Lärche, eine
Robinie und ein Feld-Ahorn. Es handelt sich um 7 Bäume mit starkemSeite 2 von 7

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Baumholz (StU >150 cm) und 20 Bäume mit mittlerem Baumholz (StU 51-150
cm). Zwei der zu rodenden Bäume haben einen Stammumfang von über 2 m.
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen
Durch die erfolgte detaillierte Erfassung und Bewertung des Baumbestandes,
spezielle Begehungen und fachliche Beratungen vor Ort (Umweltgutachter, Amt
68) sowie die daraufhin erfolgte Optimierung der Trassenplanung, konnte die
Anzahl der unumgänglichen Baumfällungen um 10 Bäume reduziert werden.
Zusätzlich sind im Vorhabenbereich bei einigen Bäumen baumpflegerische
Maßnahmen zum Erhalt des Baumbestandes in der Bauphase berücksichtigt:
 Lichtraumprofilschnitt / Kronenpflegeschnitt: bei 24 Bäumen
 Wurzelbehandlungsmaßnahmen: bei 58 Bäumen
 Baumschutzmaßnahmen / Bauzäune: bei 93 Bäumen, ca. 833 m
Kompensation
Für jede Baumfällung ist eine Ersatzpflanzung im Vorhabenbereich vorgesehen
(1:1 Ausgleich). Im Nahbereich des verbreiterten Radweges ist insgesamt eine
Neupflanzung von 28 Bäumen als Ausgleich vorgesehen.
Die durch die Baumaßnahme unvermeidbaren Eingriffe in Natur und
Landschaft, im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, können nur zum Teil
durch geeignete naturschutzfachlich geeignete Maßnahmen vor Ort
ausgeglichen werden.
Das verbleibende ökologische Defizit wird über externe
Kompensationsmaßnahmen im 'Deichvorland Bonn-Beuel' ausgeglichen. Hier
wurden im Frühjahr 2020 auf einer ca. 2 ha großen Fläche 18 Bäume alter
Obstsorten sowie einige Wildobstbäume neu gepflanzt (DS-Nr. 200578). Die
weitläufige Pflanzung berücksichtigt den starken Offenlandcharakter des
Deichvorlands. Zudem wurden zwei Strauchgruppen als Feldgehölze gepflanzt,
die wichtige Lebensraumstrukturen für zahlreiche Tierarten bilden. Die
Wiesenflächen werden durch einen lokalen Landwirt unter Berücksichtigung
naturschutzfachlich passender Mahdtermine gemäht, sodass eine artenreiche
Flur als Nahrungshabitat unter anderem für Feld- und Wiesenvögel zur
Verfügung steht. Die Pflanzmaßnahmen im Deichvorland von Schwarzrheindorf
wurden von der Unteren Naturschutzbehörde als Ökokontomaßnahme
anerkannt.
Beleuchtungskonzept / Artenschutz
Zum Schutz und zur Vermeidung von Ängsten und Unfällen bei der Nutzung
der geplanten Radschnellroute ist ein ämterübergreifend abgestimmtesSeite 3 von 7

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Beleuchtungskonzept in der rechtsrheinischen Rheinaue zur Umsetzung
vorgesehen.
Da im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I)
artenschutzrechtliche Konflikte bei Fledermäusen durch das geplante Vorhaben
nicht ausgeschlossen werden konnten, wurden 2019 umfassende Fledermaus-
Kartierungen in der Rheinaue durchgeführt.
Die auf der Grundlage 2020 erarbeitete, vertiefende Artenschutzprüfung (ASP
Stufe II) kommt i.W. zu dem Ergebnis, dass artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs.1 BNatSchG ausgeschlossen werden
können, wenn die im Gutachten detailliert beschriebenen Vermeidungs-,
Minimierungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen,
eingehalten und umgesetzt werden.
Notwendige Vermeidungsmaßnahmen:
 Zur Vermeidung von Gelegeverlusten oder der Tötung von Vogelarten
ist die Rodung von Bäumen und Sträuchern gemäß den Bestimmungen
des § 39 Abs. 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz wildlebender Tiere)
ausschließlich außerhalb der Brutzeit, im Zeitraum vom 01. Oktober bis
zum 28. Februar eines Jahres durchzuführen.
 Vor der Fällung sind die Bäume von einer fachkundigen Person zu
prüfen und zu dokumentieren, ob Höhlen oder Spalten vorhanden sind
und diese als Quartier von Fledermäusen genutzt werden. Sollten
genutzte Quartierbäume erfasst werden, ist eine Fällung in der aktuellen
Nutzungsperiode nicht möglich. Notwendige Maßnahmen sind dann mit
der UNB abzustimmen.
 Die zu erhaltenden Bäume und Gehölze im Vorhabenbereich sind durch
geeignete pflegende Maßnahmen (z.B. Lichtraumprofilschnitt,
Kronenpflegeschnitt, Kronenteileinkürzungen,
Wurzelbehandlungsmaßnahmen, Wurzelbrücken) zu schützen.
Während der Bauzeit sind dicht an den Baustellenbereich angrenzende
Gehölzbestände durch fest installierte Bauzäune vom Baufeld
abzugrenzen.
 Während der Bauzeit sind durch eine fachkundige ökologische
Baubegleitung regelmäßige Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung
der Vorgaben durchzuführen und zu dokumentieren.
 Um den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brutvögel und
Fledermäuse zu kompensieren, sind im Vorhabenbereich, vor Beginn
der Baumaßnahmen jeweils 25 Fledermaus- und Vogelnistkästen zu
installieren (vorgezogene, sog. CEF-Maßnahmen). Die im Gutachten
detaillierten Hinweise zum Anbringen der Nistkästen, sind verbindlich zu
beachten. Die ökologische Funktion des Eingriffsraums als
Fortpflanzungs- und Ruhestätte kann dadurch im räumlichen Umfeld
erhalten werden.
 Die negativen Auswirkungen der künstlichen nächtlichen Beleuchtung
insbesondere auf Fledermäuse, kann durch ein auf die Bedürfnisse der
Arten abgestimmtes und dem „Leitfaden zur Neugestaltung undSeite 4 von 7

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Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen; Anforderungen an eine
nachhaltige Außenbeleuchtung“, (BfN-Skripten Nr. 543, 2019) folgenden
Beleuchtungskonzept reduziert werden. Dieses soll Festsetzungen zu
den folgenden Themen enthalten:
 Definition von Dunkelbereichen in Fledermausfunktionsräumen mit
besonderer Bedeutung (Erhalt bzw. Herstellung von Dunkelbereichen,
ggf. Rückbau von Leuchten)
 Einsatz passiver Maßnahmen zur Reduzierung der Beleuchtungsstärke:
reflektierende / fluoreszierende Fahrbahnbegrenzungen, helle bzw.
kontrastreiche Wegebeläge
 Abschirmende Baum- / Gehölzpflanzungen, in offenen Uferbereichen
und zur Abschirmung von Leuchten, zur Verringerung von
Lichtemissionen auf den Rhein
 Festlegung von Beleuchtungszeiten (Jahreszeiten und Tageszeiten) mit
zeitnaher Implementierung für Bestandleuchten
 Festlegung der genauen Anzahl und Standorte aller Leuchten unter
Einbeziehung der Bestandsleuchten
 Definition und Berücksichtigung der standortspezifischen, technischen
Anforderungen an eine fledermausfreundliche Beleuchtung:
Beleuchtungsstärke, Abstrahlgeometrie, Lichtfarbe, Leuchtenhöhe
In einem die Fachämter übergreifenden Prozess, wurden die folgenden
Eckpunkte für ein Beleuchtungskonzept abgestimmt:
 Vorhandene und nicht mehr funktionstüchtige Leuchten aus der BuGa-
Zeit sollen aus Gründen des Denkmalschutzes möglichst erhalten
bleiben.
 Neu zu installierende Leuchten sollen prinzipiell im gleichen Design wie
die bereits vorhandenen Leuchten aufgestellt werden.
 Die genauen technischen Eigenschaften der Bestandsleuchten
(Beleuchtungsstärke, Abstrahlgeometrie, Lichtfarbe, Leuchtenhöhe),
sollen ermittelt und auf die Kompatibilität hinsichtlich des
Fledermausschutzes überprüft werden. Sollte es erhebliche
Abweichungen der verbauten Leuchten zu den notwendigen
Anforderungen aus Artenschutzsicht geben, sind technische
Anpassungen notwendig (vgl. BfN-Leitfaden).
 Es sind insgesamt 14 neue Leuchtenstandorte vorgesehen. Zwei
Bestandsleuchten werden aus Gründen des Artenschutzes
zurückgebaut. Die provisorisch aufgestellte Beleuchtung wird nach der
Aufstellung der neuen Leuchten komplett zurückgebaut werden. Die
neuen Leuchten sollen eine maximale Höhe von 4 m haben. Bei Ersatz
der alten BuGa – Leuchten soll sich an deren Höhe orientiert werden.
 Gemäß den Vorgaben des BfN - Leitfadens und in Bezug auf die
Beleuchtungsklassen nach DIN EN 13201-2, ist nicht über eine
Beleuchtungsstärke von 0,6lx horizontal und 0,4 lx vertikal (Klasse P6)
hinauszugehen.Seite 5 von 7

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 Aus Gründen des Artenschutzes soll die Beleuchtung ganzjährig in
„Halbnachtschaltung“ erfolgen. Die Beleuchtung erfolgt
dementsprechend von der Abenddämmerung bis 23 Uhr und ab 5:30
Uhr bis zur Morgendämmerung. Zwischen 23 Uhr am Abend und 5:30
Uhr am Morgen erfolgt keine Beleuchtung.
Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden, sollen die
o.g. Beleuchtungszeiten zeitnah auch für alle Bestandsleuchten etabliert
werden.
Mit Vorlage eines ausgearbeiteten Beleuchtungskonzepts, das nach
aktuellem Stand der fachlichen Praxis, dazu geeignet ist, die Auswirkungen
auf planungsrelevante Fledermausarten zu vermeiden und minimieren und
sich dadurch das Tötungs- und Verletzungsverbot nicht signifikant erhöht,
ist der Eingriff aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig.
Landschaftsschutz
Das Vorhabengebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer. Hier sind u.a.
alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder
dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist es insbesondere
bauliche Anlagen, Straßen, Wege oder sonstige Verkehrsanlagen zu errichten
oder deren Nutzung zu ändern sowie die Außenseite baulicher Anlagen zu
ändern.
Aus diesem Grund ist eine Befreiung von den Ge- und Verboten des
Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNatSchG) durch die Untere
Naturschutzbehörde mit Zustimmung des Naturschutzbeirates erforderlich.
Anlage/n
1 Übersichtsplan Radschnellroute Rheinaue Beuel-07-2020 (öffentlich)Seite 6 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de