201584 · Beschlussvorlage
Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute, Abschnitt 3.2: Rechtsrheinische Rheinaue in Beuel zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und dem Biergarten "Zum Blauen Affen"
Kerndaten
- Nummer
- 201584
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 201584 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute, Abschnitt 3.2: Rechtsrheinische Rheinaue in Beuel zwischen Konrad-Adenauer- Brücke und dem Biergarten "Zum Blauen Affen" Beratungsfolge Naturschutzbeirat 25.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde zur Realisierung einer Radschnellroute in der Beueler Rheinaue zu. Begründung Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Teilnahme der Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ - Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ gefasst (DS- Nr.1910687). Mit dem Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ verfolgt die Bundesstadt Bonn das Ziel, Treibhausgasemissionen zu verringern und damit dem Klimawandel zu begegnen. Hierfür hat sie ein Konzept zur Stärkung der emissionsfreien Mobilität im Stadtgebiet konzipiert, im Rahmen dessen der Ausbau der Fahrradinfrastruktur eine wesentliche Rolle spielt. Ein Bestandteil des Ratsbeschlusses ist der Ausbau von verschiedenen Radwege-Abschnitten (Radpendlerroute Bonn – Bornheim, Rheinaue linksrheinisch, Rheinaue rechtsrheinisch). Das Vorhaben berücksichtigt dabei Routen, welche der Rat als Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes in seiner Sitzung am 28.06.2012 bereits beschlossen hat (DS-Nr. 1112560EB23). Einzelne Abschnitte dieser Routen sollen deutlich verbessert werden. Ein AusbauSeite 1 von 7 Seite 2 bedeutet im Wesentlichen die Verbreiterung bestehender Radwege, deren grundhafte Erneuerung sowie eine verbesserte Ausstattung. Die dringende Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus den zu geringen Bestandsbreiten und damit einhergehenden Sicherheitsproblemen der bestehenden Radwege. Der Ausbau soll sichere, attraktive und vor allem leistungsstarke Verbindungen für RadfahrerInnen schaffen und damit einen wesentlichen Beitrag zur emissionsfreien Stadt leisten. Vorliegend wird die rechtsrheinische Radschnellroute in der Rheinaue Beuel (Abschnitt 3.2) behandelt. Hier ist es geplant den bestehenden rechtsrheinischen Uferradweg zwischen der Konrad-Adenauer-Brücke und dem Biergarten „Zum Blauen Affen“ auf einer Länge von ca. 1,8 km von derzeitig ca. 1,8 - 2 m auf ca. 3 m zu erweitern. Der parallel verlaufende Fußweg bleibt bestehen. Im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung wurden verschiedene Routenalternativen geprüft und es wurde die aus Sicht des Naturschutzes verträglichste Variante ausgewählt, die die geringsten Eingriffe in den Baumbestand und den Naturschutz mit sich zieht. Zum Schutz des Baumbestands wurde die Radwegeführung so optimiert, dass die Trasse wechselnd auf jeweils nur einer Seite verbreitert wird und die Gesamtbreite in Abschnitten reduziert wurde. Das Vorhabengebiet liegt nicht in einem Natura-2000 oder Naturschutzgebiet. Es liegt allerdings auf der gesamten Strecke im Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“. Es ist Teil der Biotopverbundfläche 'Grünflächen der Bonner Innenstadt mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund und im Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop „Rechtes Rheinufer zwischen dem ehemaligen Zementwerk Oberkassel“ erfasst. Flächeninanspruchnahme / Baumbestand Die geplante Verbreiterung des bestehenden Radweges führt zu einem Verlust von z.T. altem Baumbestand und meist intensiv genutzten Grünflächen. Die entstehende Flächenneuversiegelung beträgt insgesamt ca. 1.410 m². Es wird in einer Vor-Kopf-Bauweise gebaut, um eine Reduzierung des Arbeitsraumes in der Bauphase zu gewährleisten. Darüber hinaus werden Freiflächen beidseitig des bestehenden Radweges in einer Breite von je 1 m temporär in Anspruch genommen. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden diese Flächen / Biotoptypen wiederhergestellt. Trotz intensiver Bemühungen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Baumbestand, durch Planungsanpassungen und -optimierungen, lässt sich die Fällung von 27 Bäumen nicht vermeiden. Unter den Bäumen finden sich mehrere Spitz-Ahorne, Berg-Ahorne, Gewöhnliche Eschen und Stiel-Eichen, aber auch eine Japanische Lärche, eine Robinie und ein Feld-Ahorn. Es handelt sich um 7 Bäume mit starkemSeite 2 von 7 Seite 3 Baumholz (StU >150 cm) und 20 Bäume mit mittlerem Baumholz (StU 51-150 cm). Zwei der zu rodenden Bäume haben einen Stammumfang von über 2 m. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen Durch die erfolgte detaillierte Erfassung und Bewertung des Baumbestandes, spezielle Begehungen und fachliche Beratungen vor Ort (Umweltgutachter, Amt 68) sowie die daraufhin erfolgte Optimierung der Trassenplanung, konnte die Anzahl der unumgänglichen Baumfällungen um 10 Bäume reduziert werden. Zusätzlich sind im Vorhabenbereich bei einigen Bäumen baumpflegerische Maßnahmen zum Erhalt des Baumbestandes in der Bauphase berücksichtigt: Lichtraumprofilschnitt / Kronenpflegeschnitt: bei 24 Bäumen Wurzelbehandlungsmaßnahmen: bei 58 Bäumen Baumschutzmaßnahmen / Bauzäune: bei 93 Bäumen, ca. 833 m Kompensation Für jede Baumfällung ist eine Ersatzpflanzung im Vorhabenbereich vorgesehen (1:1 Ausgleich). Im Nahbereich des verbreiterten Radweges ist insgesamt eine Neupflanzung von 28 Bäumen als Ausgleich vorgesehen. Die durch die Baumaßnahme unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft, im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, können nur zum Teil durch geeignete naturschutzfachlich geeignete Maßnahmen vor Ort ausgeglichen werden. Das verbleibende ökologische Defizit wird über externe Kompensationsmaßnahmen im 'Deichvorland Bonn-Beuel' ausgeglichen. Hier wurden im Frühjahr 2020 auf einer ca. 2 ha großen Fläche 18 Bäume alter Obstsorten sowie einige Wildobstbäume neu gepflanzt (DS-Nr. 200578). Die weitläufige Pflanzung berücksichtigt den starken Offenlandcharakter des Deichvorlands. Zudem wurden zwei Strauchgruppen als Feldgehölze gepflanzt, die wichtige Lebensraumstrukturen für zahlreiche Tierarten bilden. Die Wiesenflächen werden durch einen lokalen Landwirt unter Berücksichtigung naturschutzfachlich passender Mahdtermine gemäht, sodass eine artenreiche Flur als Nahrungshabitat unter anderem für Feld- und Wiesenvögel zur Verfügung steht. Die Pflanzmaßnahmen im Deichvorland von Schwarzrheindorf wurden von der Unteren Naturschutzbehörde als Ökokontomaßnahme anerkannt. Beleuchtungskonzept / Artenschutz Zum Schutz und zur Vermeidung von Ängsten und Unfällen bei der Nutzung der geplanten Radschnellroute ist ein ämterübergreifend abgestimmtesSeite 3 von 7 Seite 4 Beleuchtungskonzept in der rechtsrheinischen Rheinaue zur Umsetzung vorgesehen. Da im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) artenschutzrechtliche Konflikte bei Fledermäusen durch das geplante Vorhaben nicht ausgeschlossen werden konnten, wurden 2019 umfassende Fledermaus- Kartierungen in der Rheinaue durchgeführt. Die auf der Grundlage 2020 erarbeitete, vertiefende Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) kommt i.W. zu dem Ergebnis, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 Abs.1 BNatSchG ausgeschlossen werden können, wenn die im Gutachten detailliert beschriebenen Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, eingehalten und umgesetzt werden. Notwendige Vermeidungsmaßnahmen: Zur Vermeidung von Gelegeverlusten oder der Tötung von Vogelarten ist die Rodung von Bäumen und Sträuchern gemäß den Bestimmungen des § 39 Abs. 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz wildlebender Tiere) ausschließlich außerhalb der Brutzeit, im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar eines Jahres durchzuführen. Vor der Fällung sind die Bäume von einer fachkundigen Person zu prüfen und zu dokumentieren, ob Höhlen oder Spalten vorhanden sind und diese als Quartier von Fledermäusen genutzt werden. Sollten genutzte Quartierbäume erfasst werden, ist eine Fällung in der aktuellen Nutzungsperiode nicht möglich. Notwendige Maßnahmen sind dann mit der UNB abzustimmen. Die zu erhaltenden Bäume und Gehölze im Vorhabenbereich sind durch geeignete pflegende Maßnahmen (z.B. Lichtraumprofilschnitt, Kronenpflegeschnitt, Kronenteileinkürzungen, Wurzelbehandlungsmaßnahmen, Wurzelbrücken) zu schützen. Während der Bauzeit sind dicht an den Baustellenbereich angrenzende Gehölzbestände durch fest installierte Bauzäune vom Baufeld abzugrenzen. Während der Bauzeit sind durch eine fachkundige ökologische Baubegleitung regelmäßige Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben durchzuführen und zu dokumentieren. Um den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brutvögel und Fledermäuse zu kompensieren, sind im Vorhabenbereich, vor Beginn der Baumaßnahmen jeweils 25 Fledermaus- und Vogelnistkästen zu installieren (vorgezogene, sog. CEF-Maßnahmen). Die im Gutachten detaillierten Hinweise zum Anbringen der Nistkästen, sind verbindlich zu beachten. Die ökologische Funktion des Eingriffsraums als Fortpflanzungs- und Ruhestätte kann dadurch im räumlichen Umfeld erhalten werden. Die negativen Auswirkungen der künstlichen nächtlichen Beleuchtung insbesondere auf Fledermäuse, kann durch ein auf die Bedürfnisse der Arten abgestimmtes und dem „Leitfaden zur Neugestaltung undSeite 4 von 7 Seite 5 Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen; Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung“, (BfN-Skripten Nr. 543, 2019) folgenden Beleuchtungskonzept reduziert werden. Dieses soll Festsetzungen zu den folgenden Themen enthalten: Definition von Dunkelbereichen in Fledermausfunktionsräumen mit besonderer Bedeutung (Erhalt bzw. Herstellung von Dunkelbereichen, ggf. Rückbau von Leuchten) Einsatz passiver Maßnahmen zur Reduzierung der Beleuchtungsstärke: reflektierende / fluoreszierende Fahrbahnbegrenzungen, helle bzw. kontrastreiche Wegebeläge Abschirmende Baum- / Gehölzpflanzungen, in offenen Uferbereichen und zur Abschirmung von Leuchten, zur Verringerung von Lichtemissionen auf den Rhein Festlegung von Beleuchtungszeiten (Jahreszeiten und Tageszeiten) mit zeitnaher Implementierung für Bestandleuchten Festlegung der genauen Anzahl und Standorte aller Leuchten unter Einbeziehung der Bestandsleuchten Definition und Berücksichtigung der standortspezifischen, technischen Anforderungen an eine fledermausfreundliche Beleuchtung: Beleuchtungsstärke, Abstrahlgeometrie, Lichtfarbe, Leuchtenhöhe In einem die Fachämter übergreifenden Prozess, wurden die folgenden Eckpunkte für ein Beleuchtungskonzept abgestimmt: Vorhandene und nicht mehr funktionstüchtige Leuchten aus der BuGa- Zeit sollen aus Gründen des Denkmalschutzes möglichst erhalten bleiben. Neu zu installierende Leuchten sollen prinzipiell im gleichen Design wie die bereits vorhandenen Leuchten aufgestellt werden. Die genauen technischen Eigenschaften der Bestandsleuchten (Beleuchtungsstärke, Abstrahlgeometrie, Lichtfarbe, Leuchtenhöhe), sollen ermittelt und auf die Kompatibilität hinsichtlich des Fledermausschutzes überprüft werden. Sollte es erhebliche Abweichungen der verbauten Leuchten zu den notwendigen Anforderungen aus Artenschutzsicht geben, sind technische Anpassungen notwendig (vgl. BfN-Leitfaden). Es sind insgesamt 14 neue Leuchtenstandorte vorgesehen. Zwei Bestandsleuchten werden aus Gründen des Artenschutzes zurückgebaut. Die provisorisch aufgestellte Beleuchtung wird nach der Aufstellung der neuen Leuchten komplett zurückgebaut werden. Die neuen Leuchten sollen eine maximale Höhe von 4 m haben. Bei Ersatz der alten BuGa – Leuchten soll sich an deren Höhe orientiert werden. Gemäß den Vorgaben des BfN - Leitfadens und in Bezug auf die Beleuchtungsklassen nach DIN EN 13201-2, ist nicht über eine Beleuchtungsstärke von 0,6lx horizontal und 0,4 lx vertikal (Klasse P6) hinauszugehen.Seite 5 von 7 Seite 6 Aus Gründen des Artenschutzes soll die Beleuchtung ganzjährig in „Halbnachtschaltung“ erfolgen. Die Beleuchtung erfolgt dementsprechend von der Abenddämmerung bis 23 Uhr und ab 5:30 Uhr bis zur Morgendämmerung. Zwischen 23 Uhr am Abend und 5:30 Uhr am Morgen erfolgt keine Beleuchtung. Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden, sollen die o.g. Beleuchtungszeiten zeitnah auch für alle Bestandsleuchten etabliert werden. Mit Vorlage eines ausgearbeiteten Beleuchtungskonzepts, das nach aktuellem Stand der fachlichen Praxis, dazu geeignet ist, die Auswirkungen auf planungsrelevante Fledermausarten zu vermeiden und minimieren und sich dadurch das Tötungs- und Verletzungsverbot nicht signifikant erhöht, ist der Eingriff aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Landschaftsschutz Das Vorhabengebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer. Hier sind u.a. alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist es insbesondere bauliche Anlagen, Straßen, Wege oder sonstige Verkehrsanlagen zu errichten oder deren Nutzung zu ändern sowie die Außenseite baulicher Anlagen zu ändern. Aus diesem Grund ist eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNatSchG) durch die Untere Naturschutzbehörde mit Zustimmung des Naturschutzbeirates erforderlich. Anlage/n 1 Übersichtsplan Radschnellroute Rheinaue Beuel-07-2020 (öffentlich)Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de