← Vorlagen

201582-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Öffentliche Toilettenanlage im Bereich des Nordfeldes

Nummer
201582-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 27.08.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201582 Öffentliche Toilettenanlage im Bereich des Nordfeldes

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.427 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201582-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Öffentliche Toilettenanlage im Bereich des
Nordfeldes
Beratungsfolge
Hauptausschuss 27.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu der großen Anfrage der BBB-Fraktion wie folgt
Stellung:
Frage 1: Stimmt der OB der Ansicht der BBB-Fraktion zu, dass die in der
Ausschreibung zur Vergabe des Nordfeldes formulierte Bedingung:
„3. Grundstück und Standort (18. Öffentliche Einrichtungen)
Im Gebäudekomplex an der Poststraße/Maximilianstraße ist ein öffentliches
behindertengerechtes WC ebenerdig unterzubringen. Die Einrichtung und der
Betrieb sind mit der Stadt abzustimmen.“
durch den Einbau eines WC´s, das nur für behinderte Menschen zugänglich ist,
die über den sog.- EURO-Schlüssel verfügen (so 201102-1ST) nicht erfüllt
worden ist?
Antwort zu 1.: Die Verwaltung stimmt dem nicht zu. Der Investor hat im EG-
Bereich des Hotels an der der Maximilianstraße mit direktem Zugang zur
Straße ein ebenerdiges – für behinderte Menschen öffentlich zugängliches –
behindertengerechtes WC hergestellt. Damit ist die Pflicht aus der
Ausschreibung einvernehmlich erfüllt.
Frage 2: Wenn sich der Investor nicht dazu bereit erklärt hat, innerhalb seiner
Gebäude eine öffentliche WC-Anlage zu errichten, aus welchen Gründen wurde
er unter Hinweis auf die in der Ausschreibung formulierte Verpflichtung nicht
dazu gezwungen?
Antwort zu 2.: Es gibt in diesem Zusammenhang keine rechtliche Handhabe,
jemanden zum Bauen zu zwingen. Die Verwaltung hat darauf bestanden, dass
ein öffentliches behindertengerechtes WC durch den Investor eingeplant und
errichtet wird. Gemeinsam gefundener Kompromiss war ein
behindertengerechtes WC, das mit dem EURO-Schlüssel zugänglich ist. Auf
diese Weise sollte vermieden werden, dass an der Maximilianstraße ein
problematischer Ort entsteht, der von Vandalismus und Vermüllung betroffen ist
und ggfls. für die Anwohner und Gewerbetreibenden an der Maximilianstraße
eine Lärmbelastung darstellt.Seite 1 von 2

Seite 2
Frage 3: Sind dem Investor gegenüber, der dadurch für sich eine höhere teuer
vermietbare Zusatzfläche gewonnen hat, Kompensationsmaßnahmen in
finanzieller Hinsicht, in welcher Höhe oder in anderer Weise durchgesetzt
worden?
Antwort zu 3.: Nein, dies war nie Thema und wäre nicht verhandelbar gewesen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 03:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de