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201581 · Große Anfrage

Einhaltung der Corona-Schutzverordnung in der -1-Ebene unter dem Bonner Hauptbahnhof

Nummer
201581
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
07.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 27.08.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 201581-1 ST Einhaltung der Corona-Schutzverordnung in der -1-Ebene unter dem Bonner Hauptbahnhof

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Große Anfrage
öffentlich
201581
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
06.08.2020
Einhaltung der Corona-Schutzverordnung in der -1-
Ebene unter dem Bonner Hauptbahnhof
Beratungsfolge
Hauptausschuss 27.08.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. In welchen Bereichen der -1-Ebene aus Richtung ZOB, aus Richtung
Quantiusstraße und aus Richtung Poststraße gilt die Verpflichtung zum
Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen?
2. Wer ist für die Überwachung der Einhaltung in den unterschiedlichen
Bereichen (Verkaufsebenen unter dem Maximilian-Center, Süd-
/Nordunterführung und Zugang U-Bahnhof/Hauptbahnhof zuständig?
3. Wie ist jeweils die rechtliche Widmung dieser Teile der Passage?
4. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, ähnlich wie in den von der
Station & Service AG der Bahn unterhaltenen Bereichen zusätzliche
Hinweise auf die Maskenpflicht durch Piktogramme hinzuweisen?
5. Besteht die Möglichkeit, seitens der Verwaltung für die Anbringung
entsprechend großer Piktogramme durch den für die Einhaltung der
Corona-Schutzverordnung Pflichtigen zu veranlassen?
6. Besteht für die Verwaltung die rechtliche oder vertragliche Möglichkeit,
den Betreiber der Geschäftszeilen der Süd-/Nordüberbauung zu
verpflichten, die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung durch einen
eigenen Security-Service sicherzustellen, der dort seit einigen Wochen
nicht mehr tätig ist?
Begründung
Der Bonner Hauptbahnhof, die dortige Stadtbahnhaltestelle und der ZOB bilden
den zentralen Verkehrsknotenpunkt der Stadt Bonn. Nach wie vor ist
festzustellen, dass ein nicht unbeachtlicher Teil der Passanten auf der -1-
Ebene am Hauptbahnhof ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs ist.
Angesichts der nach wie vor medizinisch nicht beherrschbaren Corona-
Epidemie sollte dies in der Bundesstadt Bonn nicht länger geduldet werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de