201579-3 DA · Dringlichkeitsantrag
EU-weite Ausschreibung zum Wohnbauprojekt Im Rosenfeld – weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 201579
Kerndaten
- Nummer
- 201579-3 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 07.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 201579-3 DA Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion Bert Moll Dipl.-Ing. Henriette Reinsberg 04.09.2020 EU-weite Ausschreibung zum Wohnbauprojekt Im Rosenfeld – weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 201579 Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 03.09.2020 Empfehlung Rat 07.09.2020 Entscheidung Wegen der am 07.09.2020 stattfindenden Ratssitzung ist die Befassung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz noch erforderlich und insofern die Dringlichkeit gegeben. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Beschlussvorlage Wohnprojekt Rosenfeld wird vertagt mit der Maßgabe, dass die Stadtverwaltung bis zur Ratssitzung am 7. September 2020 darlegt, 1. Mit welcher Wahrscheinlichkeit und in welcher Höhe mit Schadensersatzansprüchen im Falle der Aufhebung der Ausschreibung Zu rechnen ist Und wie eine Stadt Entwicklungsgesellschaft in die Entwicklung dieses Geländes einbezogen werden kann. 2. Ob und wie eine Stadtentwicklungsgesellschaft mit der Planung und Umsetzung des Bauprojekts Rosenfeld beauftragt werden kann. Begründung Die Ausschreibung und der Wettbewerb für das Bauprojekt Rosenfeld dauert mittlerweile über einen längeren Zeitraum und zeigt Defizite inSeite 1 von 2 Seite 2 der städtebauliche Konzeption. Bevor jedoch über die Aufhebung der Ausschreibung und Änderung Beschlossen werden kann, soll die Verwaltung zunächst die Risiken möglicher Schadensersatz Ansprüche näher darlegen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Entwicklung dieser Freifläche einer Stadt Entwicklungsgesellschaft vorbehalten bleiben sollte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de