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201579-3 DA · Dringlichkeitsantrag

EU-weite Ausschreibung zum Wohnbauprojekt Im Rosenfeld – weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 201579

Nummer
201579-3 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
07.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.09.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 03.09.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 71,2 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
201579-3 DA
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Bert Moll
Dipl.-Ing. Henriette Reinsberg
04.09.2020
EU-weite Ausschreibung zum Wohnbauprojekt Im
Rosenfeld – weiteres Vorgehen
Antrag zur Vorlage 201579
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
03.09.2020 Empfehlung
Rat 07.09.2020 Entscheidung
Wegen der am 07.09.2020 stattfindenden Ratssitzung ist die Befassung des
Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz noch erforderlich und
insofern die Dringlichkeit gegeben.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Beschlussvorlage Wohnprojekt Rosenfeld wird vertagt mit der
Maßgabe, dass die Stadtverwaltung bis zur Ratssitzung am 7. September
2020 darlegt,
1. Mit welcher Wahrscheinlichkeit und in welcher Höhe
mit Schadensersatzansprüchen im Falle der Aufhebung der
Ausschreibung Zu rechnen ist Und wie eine Stadt
Entwicklungsgesellschaft in die Entwicklung dieses Geländes einbezogen
werden kann.
2. Ob und wie eine Stadtentwicklungsgesellschaft mit der Planung und
Umsetzung des Bauprojekts Rosenfeld beauftragt werden kann.
Begründung
Die Ausschreibung und der Wettbewerb für das Bauprojekt Rosenfeld
dauert mittlerweile über einen längeren Zeitraum und zeigt Defizite inSeite 1 von 2

Seite 2
der städtebauliche Konzeption. Bevor jedoch über die Aufhebung der
Ausschreibung und Änderung Beschlossen werden kann, soll die
Verwaltung zunächst die Risiken möglicher Schadensersatz Ansprüche
näher darlegen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwägen, ob und
unter welchen Voraussetzungen die Entwicklung dieser Freifläche einer
Stadt Entwicklungsgesellschaft vorbehalten bleiben sollte.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de