201576 · Beschlussvorlage
Fällung eines städtischen Baumes mit einem Stammumfang von mehr als 100cm auf dem Gelände des Sportplatzes Wasserland
Kerndaten
- Nummer
- 201576
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.174 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201576 Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Fällung eines städtischen Baumes mit einem Stammumfang von mehr als 100cm auf dem Gelände des Sportplatzes Wasserland Beratungsfolge Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte aufgrund umfassender verwaltungsinterner Abstimmung nicht fristgerecht zur Sitzung der Baumkommission eingereicht werden. Eine Beschlussfassung im August 2020 ist notwendig, damit die Fällung zeitnah erfolgen kann, um Unfallgefahren auf privatem Grund auszuschließen. Beschlussvorschlag Der Fällung einer städtischen Schwarzkiefer (Pinus nigra) mit 150 cm Stammumfang auf dem Gelände des Sportplatzes Wasserland wird zugestimmt. Die Ersatzpflanzung eines heimischen Laubbaumes mit einem Stammumfang von 20-25cm wird an einem geeigneten Standort auf einer Bonner Sportstätte in der nächsten Pflanzperiode durchgeführt. Begründung Bei dem nachfolgend beschriebenen Vorhaben geht es um: 1 Stck. Pinus nigra, Stammumfang 150 cm, Höhe ca. 20 Meter Es handelt sich in diesem Fall um einen Antrag auf Fällung auf Grund einer Anwohnerbeschwerde. Der o.g. Baum steht im Zufahrtsbereich zum Kunstrasenplatz Wasserland auf städtischem Grund, wobei die Wurzeln dieser Schwarzkiefer bereits bis in den Zugangsbereich und die Garagenzufahrt des benachbarten Privatgrundstückes reichen.Seite 1 von 7 Seite 2 Bedingt durch den Wurzelverlauf haben sich die Plattenbeläge und Pflasterflächen des Privatgrundstückes über mehrere Zentimeter angehoben, was wiederum zu einer erhöhten Unfallgefahr führt. Eine Kappung der Wurzeln würde zu einem Eingriff in das statische Wurzelwerk des Baumes führen und wäre nicht ohne Beeinträchtigung der Standfestigkeit des Baumes möglich. Eine Erhöhung des Belages ist im Bereich des Garagentores nicht möglich, da eine Öffnung des Tores somit gänzlich nicht mehr möglich wäre. Aus den genannten Gründen kann nur eine Fällung des Baumes zur Lösung der Bodenproblematik und bestehenden Unfallgefahr beitragen. Dies wurde zusätzlich bereits durch ein Fachunternehmen (Garten- und Landschaftsbau) geprüft und bestätigt. Die Arbeiten werden teils auf dem städtischen und teils auf dem Privatgrundstück erfolgen, daher wird die Beauftragung der Regulierungsarbeiten über die dortigen Anwohner erfolgen. Die Fällung des Baumes selbst wird von Amt 52 beauftragt werden. Die Ersatzpflanzung mit einem heimischen, standortgerechten Baum wird in der nächsten Pflanzperioden auf einer Bonner Sportstätte durchgeführt. Mittel zur Fällung sowie zur Beschaffung der Ersatzpflanzung stehen im laufenden Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Ber. u. Betr. v. Sportanlag 1.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 7 Seite 3 FiPos in zustellen Auszahlungen / Aufwendungen 3.300 EUR 152000801/72.100 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Anlage zur Fällung Schwarzkiefer Wasserland (öffentlich)Seite 3 von 7 1 Antrag auf Fällung einer städt. Schwarzkiefer | Antrag zur Baumkommission des 17. August 2020Seite 4 von 7 2 Antrag auf Fällung einer städt. Schwarzkiefer | Antrag zur Baumkommission des 17. August 2020 Lageplan, Sportanlage Wasserland / Privatgrundstück Wasserland 10 Baumart: Schwarzkiefer Pinus nigra St.U = 150cm H.Krone = ca. 20m D.Krone = ca. 9m Planausschnitt, Bereich SchwarzkieferSeite 5 von 7 3 Antrag auf Fällung einer städt. Schwarzkiefer | Antrag zur Baumkommission des 17. August 2020 Zugangsbereich zu Hauseingang Wurzelaufbruch im ZugangsbereichSeite 6 von 7 4 Antrag auf Fällung einer städt. Schwarzkiefer | Antrag zur Baumkommission des 17. August 2020 Einschränkung des Garagentores durch Pflasterunebenheiten in WurzelverlaufSeite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de