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201576 · Beschlussvorlage

Fällung eines städtischen Baumes mit einem Stammumfang von mehr als 100cm auf dem Gelände des Sportplatzes Wasserland

Nummer
201576
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201576
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Fällung eines städtischen Baumes mit einem
Stammumfang von mehr als 100cm auf dem
Gelände des Sportplatzes Wasserland
Beratungsfolge
Baumkommission 17.08.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte aufgrund umfassender verwaltungsinterner Abstimmung
nicht fristgerecht zur Sitzung der Baumkommission eingereicht werden. Eine
Beschlussfassung im August 2020 ist notwendig, damit die Fällung zeitnah
erfolgen kann, um Unfallgefahren auf privatem Grund auszuschließen.
Beschlussvorschlag
Der Fällung einer städtischen Schwarzkiefer (Pinus nigra) mit 150 cm
Stammumfang auf dem Gelände des Sportplatzes Wasserland wird
zugestimmt.
Die Ersatzpflanzung eines heimischen Laubbaumes mit einem Stammumfang
von 20-25cm wird an einem geeigneten Standort auf einer Bonner Sportstätte
in der nächsten Pflanzperiode durchgeführt.
Begründung
Bei dem nachfolgend beschriebenen Vorhaben geht es um:
1 Stck. Pinus nigra, Stammumfang 150 cm, Höhe ca. 20 Meter
Es handelt sich in diesem Fall um einen Antrag auf Fällung auf Grund einer
Anwohnerbeschwerde. Der o.g. Baum steht im Zufahrtsbereich zum
Kunstrasenplatz Wasserland auf städtischem Grund, wobei die Wurzeln dieser
Schwarzkiefer bereits bis in den Zugangsbereich und die Garagenzufahrt des
benachbarten Privatgrundstückes reichen.Seite 1 von 7

Seite 2
Bedingt durch den Wurzelverlauf haben sich die Plattenbeläge und
Pflasterflächen des Privatgrundstückes über mehrere Zentimeter angehoben,
was wiederum zu einer erhöhten Unfallgefahr führt.
Eine Kappung der Wurzeln würde zu einem Eingriff in das statische
Wurzelwerk des Baumes führen und wäre nicht ohne Beeinträchtigung der
Standfestigkeit des Baumes möglich. Eine Erhöhung des Belages ist im
Bereich des Garagentores nicht möglich, da eine Öffnung des Tores somit
gänzlich nicht mehr möglich wäre. Aus den genannten Gründen kann nur eine
Fällung des Baumes zur Lösung der Bodenproblematik und bestehenden
Unfallgefahr beitragen. Dies wurde zusätzlich bereits durch ein
Fachunternehmen (Garten- und Landschaftsbau) geprüft und bestätigt.
Die Arbeiten werden teils auf dem städtischen und teils auf dem
Privatgrundstück erfolgen, daher wird die Beauftragung der
Regulierungsarbeiten über die dortigen Anwohner erfolgen. Die Fällung des
Baumes selbst wird von Amt 52 beauftragt werden.
Die Ersatzpflanzung mit einem heimischen, standortgerechten Baum wird in der
nächsten Pflanzperioden auf einer Bonner Sportstätte durchgeführt.
Mittel zur Fällung sowie zur Beschaffung der Ersatzpflanzung stehen im
laufenden Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Ber. u. Betr. v. Sportanlag 1.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 7

Seite 3
FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.300 EUR 152000801/72.100 2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Anlage zur Fällung Schwarzkiefer Wasserland (öffentlich)Seite 3 von 7

1
Antrag auf Fällung einer städt. Schwarzkiefer |
Antrag zur Baumkommission des 17. August 2020Seite 4 von 7

2
Antrag auf Fällung einer städt. Schwarzkiefer |
Antrag zur
Baumkommission
des 17. August
2020
Lageplan, Sportanlage Wasserland / Privatgrundstück Wasserland 10
Baumart: Schwarzkiefer
Pinus nigra
St.U = 150cm
H.Krone = ca. 20m
D.Krone = ca. 9m
Planausschnitt, Bereich SchwarzkieferSeite 5 von 7

3
Antrag auf Fällung einer städt. Schwarzkiefer |
Antrag zur Baumkommission des 17. August 2020
Zugangsbereich zu Hauseingang
Wurzelaufbruch im ZugangsbereichSeite 6 von 7

4
Antrag auf Fällung einer städt. Schwarzkiefer |
Antrag zur Baumkommission des 17. August 2020
Einschränkung des Garagentores durch Pflasterunebenheiten in WurzelverlaufSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de