201574 · Mitteilungsvorlage
Ausgleichszahlung an Aushilfen bei Corona bedingt nicht erfolgtem Abruf
Kerndaten
- Nummer
- 201574
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 10.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201574 Der Oberbürgermeister Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Ausgleichszahlung an Aushilfen bei Corona bedingt nicht erfolgtem Abruf Beratungsfolge Hauptausschuss 27.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Auf Grund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 10. Juni 2020, im Einzelfall bei unbilliger Härte eine angemessene Ausgleichszahlung an Aushilfen, die Corona bedingt nicht abgerufen werden konnten, zu leisten, hat die Verwaltung die betroffenen Amts- bzw. Fachbereichsleitungen mit der Bitte die Aushilfen auf die möglichen Ausgleichszahlungen hinzuweisen, angeschrieben. Da nur die Aushilfen selbst darlegen können, ob und inwieweit die Corona bedingten Einschränkungen bei ihnen zu wirtschaftlichen Einbußen geführt haben, wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, die Ausgleichszahlung bis zum 31. August 2020 formlos zu beantragen. Die Antragsfrist bis zum 31. August 2020 wurde bewusst gewählt, damit alle Aushilfen – auch im Hinblick auf die Ferienzeit – erreicht werden können. Um prüfen zu können, ob eine unbillige Härte vorliegt, muss die Aushilfskraft ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Die Vermögensverhältnisse und auch etwaige Unterhaltsansprüche werden im Rahmen der Härtefallprüfung berücksichtigt. Über die Inanspruchnahme wird die Verwaltung in der Sitzung des Rates am 1. September 2020 mündlich berichten. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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