← Vorlagen

201570 · Beschlussvorlage

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Bonn

Nummer
201570
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,8 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.384 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201570
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2.
Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Entscheidung
Beschlussvorschlag
Den von der Verwaltung vorgelegten Plänen zum barrierefreien Ausbau der
folgenden Bushaltestellen wird zugestimmt:
- Kiefernweg, stadtauswärts (Standort Sigmund-Freud-Straße)
- Graf-Stauffenberg-Straße, stadtein- und -auswärts (Standort Graf-
Stauffenberg-Straße)
- Herz-Jesu-Hof, stadteinwärts (Standort Kaiserstraße)
- Auf dem Hügel, stadtein- und -auswärts (Standort Hermann-
Wandersleb-Ring)
- Auf dem Hügel, stadtein- und -auswärts (Standort Auf dem Hügel)
Begründung
Gemäß Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 und
gemäß § 8 des Personenbeförderungsgesetzes sollen alle Bushaltestellen im
Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut werden (gesetzliche Vorgabe bis 2022).
Die vorgesehenen Bushaltestellen sind Teil des vom Rat am 18.04.2013
beschlossenen Fortführungsprogramms zur barrierefreien und
fahrgastfreundlichen Umgestaltung der Bushaltestellen im Stadtgebiet –
2.Priorität, 1. Baustufe (DS 1310548EB8).
Grundsätzlich sollen die Haltestellen auf eine Länge von 18 Metern und eine
Höhe von mindestens 18 Zentimetern über Straßenoberkante barrierefrei
ausgebaut werden.
Auf Grund örtlicher Gegebenheiten muss vereinzelt von diesen Vorgaben
abgewichen werden. Jedoch ist stets gewährleistet, dass die ersten beiden
Türen barrierefrei genutzt werden können.Seite 1 von 9

Seite 2
Bei einer Breite des Seitenbereichs von weniger als 2,50 Metern ist der Einsatz
der Busrampen für den barrierefreien Ein-/Ausstieg nicht mehr möglich. In
diesen Fällen soll der Seitenbereich auf eine Höhe von 22 Zentimetern über
Straßenoberkante angehoben werden. Hierdurch ist ein direkter barrierefreier
Ein-/Ausstieg ohne Rampe möglich.
Nach Abstimmung mit der SWB Verkehrs GmbH werden die Haltestellen für
eine bessere Anfahrbarkeit mit einem spurführenden Buskapstein (z.B.
Kasseler Sonderbord) ausgestattet.
Für Sehbehinderte ist die Einrichtung taktiler Leitsysteme vorgesehen. Die
Wartehallen sollen so aufgestellt bzw. versetzt werden, dass ein barrierefreier
Ein-/Ausstieg insbesondere an der 2. Bustür möglich ist.
Folgende Maßnahmen sind für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen
vorgesehen:
Kiefernweg, stadtauswärts (Standort Sigmund-Freud-Straße)
Anhebung des Gehwegbereichs
Graf-Stauffenberg-Straße, stadtein- und -auswärts (Standort Graf-Stauffenberg-
Straße)
Anhebung und fahrgeometrische Anpassung der Gehwegbereiche
Herz-Jesu-Hof, stadteinwärts (Standort Kaiserstraße)
Anhebung des Gehwegbereichs
Auf dem Hügel, stadtein- und -auswärts (Standort Hermann-Wandersleb-Ring)
Anhebung der GehwegbereicheSeite 2 von 9

Seite 3
Bei der Haltestelle stadtauswärts wird die notwendige Fällung eines Baumes
durch eine Neupflanzung kompensiert.
Auf dem Hügel, stadtein- und -auswärts (Standort Auf dem Hügel)
Stadtauswärts Einrichtung einer Kaphaltestelle
Stadtauswärts Anhebung des Gehwegbereichs
Für die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen werden beim NVR Fördergelder
gemäß § 12 ÖPNVG NRW beantragt. Darüber hinaus erfolgt eine ergänzende
Finanzierung durch Haushaltsmittel und § 11 (2) ÖPNVG NRW Mittel.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.01 Gemeindestraße 1.12.01.01 Verkehrsflächen Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 225.000 € 5660012019030/
78.5200
2020
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/nSeite 3 von 9

Seite 4
1 Lageplan Haltestelle Kiefernweg (Standort Sigmund-Freud-Straße)
(öffentlich)
2 Lageplan Haltestelle Graf-Stauffenberg-Straße (Standort Graf-Stauffenberg-
Straße) (öffentlich)
3 Lageplan Haltestelle Herz-Jesu-Hof (Standort Kaiserstraße) (öffentlich)
4 Lageplan Haltestelle Auf dem Hügel (Standort Hermann-Wandersleb-Ring)
(öffentlich)
5 Lageplan Haltestelle Auf dem Hügel (Standort Auf dem Hügel) (öffentlich)Seite 4 von 9

Seite 5 von 9

Seite 6 von 9

Seite 7 von 9

Seite 8 von 9

Seite 9 von 9

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de