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201568-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Digitale Dienstleistungen der Stadt Bonn

Nummer
201568-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 25.03.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Hauptausschusses 09.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201568 Digitale Dienstleistungen der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201568-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Digitale Dienstleistungen der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 28.01.2021 Kenntnisnahme
1. Wie viele SID-Terminals hat die Stadt schon eingerichtet und wo?
Die Stadt Bonn hat schon frühzeitig verschiedene SID-Terminal erprobt.
Im Ergebnis war die Bürgerterminal-Hardware und die Benutzerführung
und Handhabung bislang nicht überzeugend. Derzeit erprobt die Stadt
Bonn gemeinsam mit buergerservice.org ein Bürgerterminal im
Dienstleistungszentrum.
Das im August 2018 erstmals aufgestellte Gerät wurde im Juli 2020
durch ein optimiertes Gerät im neuen Wartebereich des
Dienstleistungszentrums ersetzt.
Das Vorgängermodell wurde durch unseren Vertragspartner
buergerservice.org e.V. in der Telekom-Zentrale aufgestellt und wird dort
auch weiterhin erprobt.
2. Wie viele Terminals sollen noch aufgestellt werden und wo?
Bei Bewährung des Terminals ist beabsichtigt, weitere Geräte in den
Außenstellen der Abteilung für Bürger- und
Straßenverkehrsangelegenheiten in den Bezirksrathäusern der
jeweiligen Stadtbezirke aufzustellen.
3. Warum bietet die Stadt bisher noch keine Automaten an, an denen
man rund um die Uhr einen Personalausweis beantragen kann?
Ein Automat zur Beantragung von Personalausweisen ist derzeit aus
rechtlichen Gründen nicht möglich, da bei der Beantragung des
Ausweises unter anderem eine Überprüfung der Identität und damit eine
persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist.
Es ist aber geplant, für die Abholung der fertiggestellten
Personalausweise und Reisepässe eine kontaktlose, rund um die Uhr
zur Verfügung stehende Alternative zur Abholung mit Termin durch ein
sogenanntes Abholterminal anzubieten.Seite 1 von 4

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4. Wie viel Prozent der Dienstleistungen bietet die Stadt schon mit eID
an?
Mit Stand August 2020 bietet die Stadt Bonn 30 Serviceleistungen an,
welche über Onlineformulare mit der eID-Funktion über das Servicekonto
NRW genutzt werden können. 150 Serviceleistungen können komplett
online erledigt werden. Derzeit werden weitere 120 Dienstleistungen
geprüft, ob für einen Onlineantrag ein gesetzliches
Unterschriftserfordernis besteht. Ist dies nicht der Fall erfolgt eine
sukzessive Onlineumsetzung dieser Dienstleistungen ohne eID-
Funktion.
Bei der Betrachtung des städtischen Onlineangebotes sind eID-
Formulare und Onlineformulare ohne das Erfordernis einer elektronisch
zu ersetzenden Unterschrift insgesamt lohnenswert. Alle Onlineangebote
sind unter https://www.bonn.de/service-bieten/stadtverwaltung-a-bis-
z/online-service.php abrufbar. Weitere digitale Angebote finden sich in
einer Übersicht unter https://smartcity.bonn.de/digitale-
angebote/index.php
Mit dem neuen im Aufbau befindlichen Serviceportal
https://service.bonn.de hat Bonn als eine der ersten Kommunen die
Grundlage für weitere medienbruchfreie Dienste mit elektronischem
„Rücktransfer“ geschaffen.
Grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass die Stadt Bonn eine Vielzahl
von Dienstleitungen erbringt, bei der eine digitale Antragsbetrachtung
auch mittelfristig nicht sinnvoll ist. Das sind z.B. solche, für die weiterhin
persönliche und telefonische Auskünfte notwendig sind oder Betreuungs-
bzw. Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Im
Onlinezugangsgesetz des Bundes sind Antragsprozesse beschrieben,
die nun sukzessive im interkommunalen Verbund und mit staatlicher
Unterstützung umgesetzt werden (s. Frage 5).
Die Stadt Bonn ist eine der wenigen führenden Städte in Deutschland,
welche bereits ein umfangreiches Onlineformularangebot mit und ohne
eID umgesetzt haben. Dies spiegelte sich beispielsweise im Smart City
Index der Bitkom wider (siehe hierzu
https://www.bitkom.org/sites/default/files/2019-10/bitkom-charts-smart-
city-index-2019-15-10-2019_final.pdf).
5. Welche Dienstleistungen sollen künftig noch digital angeboten
werden?
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des BundesSeite 2 von 4

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sind alle Behörden, auch die des Landes und des Bundes verpflichtet,
bestimmte Dienstleistungen bis 31.12.2022 digital in einem Serviceportal
anzubieten. Insgesamt wurden 270 Dienstleistungsbündel für die
Kommunen identifiziert und zur Umsetzung festgelegt.
Unter diesen Dienstleistungsbündeln hängen sogenannte
Einzelleistungen. So gibt es z.B. ein Dienstleistungsbündel
„Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung“, unter
das die folgenden Dienstleistungen fallen:
 Sondernutzungen bei Baumaßnahmen,
 Sondernutzungen zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf
der Straße, aber auch die
 Parkplatzabsperrungen für Umzüge.
Hierbei handelt es sich um Vorgänge, die von unterschiedlichen Ämtern
erledigt werden, in diesem Beispiel das Tiefbauamt (Amt 66) und die
Bürgerdienste (Amt 33) und dort auch noch verschiedene Abteilungen
(33-1 und 33-4). Durch die Vielzahl der umzusetzenden Dienstleistungen
betrifft das Onlinezugangsgesetz alle Fachämter in allen Dezernaten mit
einer Anzahl von umzusetzenden rund 2500 Einzelleistungen. Der
Umsetzungskatalog ist unter https://informationsplattform.ozg-
umsetzung.de einsehbar. Die Stadt Bonn hat mit der Umsetzung schon
begonnen und setzt die dort benannten Dienstleistungen der Priorität 1
sukzessive bis zum 31.12.2022 um.
Konkret bedeutet das, dass die technischen und insbesondere
organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um
immer mehr Dienstleistungen über das Serviceportal beantragen zu
können. Das Serviceportal der Stadt Bonn, welches mit ersten
Dienstleistungsangeboten unter https://service.bonn.de erreichbar ist,
bietet den Nutzerinnen und Nutzern ein Nutzerkonto und einen Postkorb.
Nach der Beantragung der Leistungen können die Bürgerinnen und
Bürger die Bearbeitung des Antrags nachvollziehen und direkt mit der
zuständigen Sachbearbeitung in Kontakt treten, falls es noch Rückfragen
gibt. Zudem kann die Sachbearbeitung über den Postkorb Unterlagen
nachfordern, im Postkorb kann der Bürger oder die Bürgerin direkt die
entsprechenden Dokumente hochladen und der Sachbearbeitung zur
Verfügung stellen.
Der Umsetzungsaufwand bei der Entwicklung von Onlineformularen
besteht darin, dass es nicht nur um eine bloße Darstellung eines
Onlineangebotes geht, sondern Arbeitsprozesse organisatorisch für die
digitale Umsetzung angepasst bzw. geändert werden müssen.
Fälschlicherweise stellen einige Kommunen immer noch die Anzahl derSeite 3 von 4

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PDF-Formulare als Onlineformulare dar, wodurch eine kommunale
Vergleichbarkeit sehr schwierig ist. Der Idealprozess muss künftig
folgendermaßen aussehen: Die von den Bürgerinnen und Bürgern
eingegebenen Daten werden nach der Prüfung der Sachbearbeitung
direkt in das Fachverfahren integriert, in dem der Antrag weiterbearbeitet
wird. Somit würde das manuelle Abtippen von Daten entfallen (=
Medienbruchfreiheit). Wenn gesetzlich erlaubt, soll der digitale
Rückkanal gegeben sein, also dass der Bürger oder die Bürgerin die
entsprechende Bescheinigung oder den Bescheid direkt im Portal online
abrufen kann.
Die Umsetzungen dieser digitalen Dienstleistungen ist teilweise
aufwändig und stößt an gesetzliche und technische Grenzen mit Hürden
in der zeitlichen Umsetzung. Beispielsweise ist das gewerbliche eID-
Unternehmenskonto noch nicht verfügbar. Das „Once-Only-Prinzip“
(persönliche Daten müssen nur einmal eingegeben werden) ist mit
einem Registerzugriff auf mehrere kommunale Datenbestände
datenschutzrechtlich in der Regel derzeit nicht umsetzbar. Aus
städtischer Sicht ist es für die OZG-Umsetzung zeitkritisch, dass
zahlreiche IT-Hersteller im Behördensektor bislang die eID-Funktion mit
einer Anbindung an das Servicekonto NRW abgewartet und noch nicht
realisiert haben. Aufgrund der stark konsolidierten Marktsituation und der
fehlenden verbindlichen Vorgaben des Bundes und der Länder fehlen
Alternativen, um z.B. Bundesleistungen zeitnah mit eID-Funktionen
online anzubieten. Das beschlossene Onlinezugangsgesetz ist daher
kommunal begrüßenswert und muss für die verbindlichen technischen
Vorgaben weiter verstetigt werden. Die Stadt Bonn wirkt hieran über eine
interkommunale Gremienarbeit und Mitarbeit in Digitallaboren des
Bundesinnenministeriums aktiv und nachdrücklich mit und verfolgt diese
stringent im Zuge ihrer „Smart City Strategie“.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de