201568-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Digitale Dienstleistungen der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201568-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201568-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Digitale Dienstleistungen der Stadt Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Hauptausschuss 28.01.2021 Kenntnisnahme 1. Wie viele SID-Terminals hat die Stadt schon eingerichtet und wo? Die Stadt Bonn hat schon frühzeitig verschiedene SID-Terminal erprobt. Im Ergebnis war die Bürgerterminal-Hardware und die Benutzerführung und Handhabung bislang nicht überzeugend. Derzeit erprobt die Stadt Bonn gemeinsam mit buergerservice.org ein Bürgerterminal im Dienstleistungszentrum. Das im August 2018 erstmals aufgestellte Gerät wurde im Juli 2020 durch ein optimiertes Gerät im neuen Wartebereich des Dienstleistungszentrums ersetzt. Das Vorgängermodell wurde durch unseren Vertragspartner buergerservice.org e.V. in der Telekom-Zentrale aufgestellt und wird dort auch weiterhin erprobt. 2. Wie viele Terminals sollen noch aufgestellt werden und wo? Bei Bewährung des Terminals ist beabsichtigt, weitere Geräte in den Außenstellen der Abteilung für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten in den Bezirksrathäusern der jeweiligen Stadtbezirke aufzustellen. 3. Warum bietet die Stadt bisher noch keine Automaten an, an denen man rund um die Uhr einen Personalausweis beantragen kann? Ein Automat zur Beantragung von Personalausweisen ist derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da bei der Beantragung des Ausweises unter anderem eine Überprüfung der Identität und damit eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist. Es ist aber geplant, für die Abholung der fertiggestellten Personalausweise und Reisepässe eine kontaktlose, rund um die Uhr zur Verfügung stehende Alternative zur Abholung mit Termin durch ein sogenanntes Abholterminal anzubieten.Seite 1 von 4 Seite 2 4. Wie viel Prozent der Dienstleistungen bietet die Stadt schon mit eID an? Mit Stand August 2020 bietet die Stadt Bonn 30 Serviceleistungen an, welche über Onlineformulare mit der eID-Funktion über das Servicekonto NRW genutzt werden können. 150 Serviceleistungen können komplett online erledigt werden. Derzeit werden weitere 120 Dienstleistungen geprüft, ob für einen Onlineantrag ein gesetzliches Unterschriftserfordernis besteht. Ist dies nicht der Fall erfolgt eine sukzessive Onlineumsetzung dieser Dienstleistungen ohne eID- Funktion. Bei der Betrachtung des städtischen Onlineangebotes sind eID- Formulare und Onlineformulare ohne das Erfordernis einer elektronisch zu ersetzenden Unterschrift insgesamt lohnenswert. Alle Onlineangebote sind unter https://www.bonn.de/service-bieten/stadtverwaltung-a-bis- z/online-service.php abrufbar. Weitere digitale Angebote finden sich in einer Übersicht unter https://smartcity.bonn.de/digitale- angebote/index.php Mit dem neuen im Aufbau befindlichen Serviceportal https://service.bonn.de hat Bonn als eine der ersten Kommunen die Grundlage für weitere medienbruchfreie Dienste mit elektronischem „Rücktransfer“ geschaffen. Grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass die Stadt Bonn eine Vielzahl von Dienstleitungen erbringt, bei der eine digitale Antragsbetrachtung auch mittelfristig nicht sinnvoll ist. Das sind z.B. solche, für die weiterhin persönliche und telefonische Auskünfte notwendig sind oder Betreuungs- bzw. Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Im Onlinezugangsgesetz des Bundes sind Antragsprozesse beschrieben, die nun sukzessive im interkommunalen Verbund und mit staatlicher Unterstützung umgesetzt werden (s. Frage 5). Die Stadt Bonn ist eine der wenigen führenden Städte in Deutschland, welche bereits ein umfangreiches Onlineformularangebot mit und ohne eID umgesetzt haben. Dies spiegelte sich beispielsweise im Smart City Index der Bitkom wider (siehe hierzu https://www.bitkom.org/sites/default/files/2019-10/bitkom-charts-smart- city-index-2019-15-10-2019_final.pdf). 5. Welche Dienstleistungen sollen künftig noch digital angeboten werden? Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des BundesSeite 2 von 4 Seite 3 sind alle Behörden, auch die des Landes und des Bundes verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen bis 31.12.2022 digital in einem Serviceportal anzubieten. Insgesamt wurden 270 Dienstleistungsbündel für die Kommunen identifiziert und zur Umsetzung festgelegt. Unter diesen Dienstleistungsbündeln hängen sogenannte Einzelleistungen. So gibt es z.B. ein Dienstleistungsbündel „Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung“, unter das die folgenden Dienstleistungen fallen: Sondernutzungen bei Baumaßnahmen, Sondernutzungen zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße, aber auch die Parkplatzabsperrungen für Umzüge. Hierbei handelt es sich um Vorgänge, die von unterschiedlichen Ämtern erledigt werden, in diesem Beispiel das Tiefbauamt (Amt 66) und die Bürgerdienste (Amt 33) und dort auch noch verschiedene Abteilungen (33-1 und 33-4). Durch die Vielzahl der umzusetzenden Dienstleistungen betrifft das Onlinezugangsgesetz alle Fachämter in allen Dezernaten mit einer Anzahl von umzusetzenden rund 2500 Einzelleistungen. Der Umsetzungskatalog ist unter https://informationsplattform.ozg- umsetzung.de einsehbar. Die Stadt Bonn hat mit der Umsetzung schon begonnen und setzt die dort benannten Dienstleistungen der Priorität 1 sukzessive bis zum 31.12.2022 um. Konkret bedeutet das, dass die technischen und insbesondere organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um immer mehr Dienstleistungen über das Serviceportal beantragen zu können. Das Serviceportal der Stadt Bonn, welches mit ersten Dienstleistungsangeboten unter https://service.bonn.de erreichbar ist, bietet den Nutzerinnen und Nutzern ein Nutzerkonto und einen Postkorb. Nach der Beantragung der Leistungen können die Bürgerinnen und Bürger die Bearbeitung des Antrags nachvollziehen und direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung in Kontakt treten, falls es noch Rückfragen gibt. Zudem kann die Sachbearbeitung über den Postkorb Unterlagen nachfordern, im Postkorb kann der Bürger oder die Bürgerin direkt die entsprechenden Dokumente hochladen und der Sachbearbeitung zur Verfügung stellen. Der Umsetzungsaufwand bei der Entwicklung von Onlineformularen besteht darin, dass es nicht nur um eine bloße Darstellung eines Onlineangebotes geht, sondern Arbeitsprozesse organisatorisch für die digitale Umsetzung angepasst bzw. geändert werden müssen. Fälschlicherweise stellen einige Kommunen immer noch die Anzahl derSeite 3 von 4 Seite 4 PDF-Formulare als Onlineformulare dar, wodurch eine kommunale Vergleichbarkeit sehr schwierig ist. Der Idealprozess muss künftig folgendermaßen aussehen: Die von den Bürgerinnen und Bürgern eingegebenen Daten werden nach der Prüfung der Sachbearbeitung direkt in das Fachverfahren integriert, in dem der Antrag weiterbearbeitet wird. Somit würde das manuelle Abtippen von Daten entfallen (= Medienbruchfreiheit). Wenn gesetzlich erlaubt, soll der digitale Rückkanal gegeben sein, also dass der Bürger oder die Bürgerin die entsprechende Bescheinigung oder den Bescheid direkt im Portal online abrufen kann. Die Umsetzungen dieser digitalen Dienstleistungen ist teilweise aufwändig und stößt an gesetzliche und technische Grenzen mit Hürden in der zeitlichen Umsetzung. Beispielsweise ist das gewerbliche eID- Unternehmenskonto noch nicht verfügbar. Das „Once-Only-Prinzip“ (persönliche Daten müssen nur einmal eingegeben werden) ist mit einem Registerzugriff auf mehrere kommunale Datenbestände datenschutzrechtlich in der Regel derzeit nicht umsetzbar. Aus städtischer Sicht ist es für die OZG-Umsetzung zeitkritisch, dass zahlreiche IT-Hersteller im Behördensektor bislang die eID-Funktion mit einer Anbindung an das Servicekonto NRW abgewartet und noch nicht realisiert haben. Aufgrund der stark konsolidierten Marktsituation und der fehlenden verbindlichen Vorgaben des Bundes und der Länder fehlen Alternativen, um z.B. Bundesleistungen zeitnah mit eID-Funktionen online anzubieten. Das beschlossene Onlinezugangsgesetz ist daher kommunal begrüßenswert und muss für die verbindlichen technischen Vorgaben weiter verstetigt werden. Die Stadt Bonn wirkt hieran über eine interkommunale Gremienarbeit und Mitarbeit in Digitallaboren des Bundesinnenministeriums aktiv und nachdrücklich mit und verfolgt diese stringent im Zuge ihrer „Smart City Strategie“. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de