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201565-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) für Nordstadt, Endenich und Kessenich

Nummer
201565-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201565 Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) für Nordstadt, Endenich und Kessenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201565-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) für
Nordstadt, Endenich und Kessenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Kenntnisnahme
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Annahme des Antrags, entsprechender Beschlussfassung des Rates und
Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wird die Verwaltung die
erforderlichen Untersuchungen beauftragen.
Wie die Antrag stellende Fraktion richtig darlegt, müssen im Falle des Erlasses
solcher Satzungen auch für die absehbar notwendigen Verwaltungsverfahren
(Prüfung von Genehmigungsanträgen, Ermittlung und Verfolgung von
Verstößen) personelle Ressourcen bereitgestellt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de