201565 · Antrag
Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) für Nordstadt, Endenich und Kessenich
Kerndaten
- Nummer
- 201565
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 12.02.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.327 Zeichen)
Antrag öffentlich 201565 Antragsteller/in: Holger Schmidt Hanno von Raußendorf 04.08.2020 gez. Poppe-Reiners Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) für Nordstadt, Endenich und Kessenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Anhörung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung Rat 10.12.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Nordstadt, (Alt-)Endenich und Kessenich einen jeweiligen Geltungsbereich für eine soziale Erhaltungssatzung vorzuschlagen und für diese Bereiche vorbereitende Untersuchungen zur Ausgestaltung und Gebietsumfang jeweiliger sozialer Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB zu beauftragen. 2. Nach Abschluss der Untersuchungen wird der jeweilige endgültige Geltungsraum festgelegt, in dem dann auch per Satzung städtisches Vorkaufsrecht gelten soll. 3. Die Kosten für die notwendigen vorbereitenden Untersuchungen werden im Haushalt 2021/22 bereitgestellt. Für die Folgehaushalte sind Personalkosten zur Durchsetzung der Satzungen einzuplanen. Begründung In der Nordstadt, (Alt-)Endenich und Kessenich sind neben der allgemeinen Wohnungs- und Mietpreissteigerung in besonderer Weise Veränderungen durch Abrisse, Umbauten, „Sanierungen“ und Veränderungen des Wohnungskomforts speziell in älterem Wohnbestand festzustellen, die die zumindest in Teilen noch vorhandene weniger wohlhabende Bevölkerung verdrängt. Setzt sich dieser Prozess ungehindert fort, werden diese Teile der Wohnbevölkerung zukünftig nicht mehr bzw. nahezu nicht mehr in diesen Vierteln leben können. Um dieser Aufwertungstendenz und daraus resultierende städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzuwirken, sollte auch Bonn das Instrument sozialer Erhaltungssatzungen nutzen, so wie es z.B. Köln zuletzt fürs Severinsviertel beschlossen hat.Seite 1 von 2 Seite 2 Die benannten Viertel gruppieren sich um höherpreisige, bereits „aufgewertete“ innerstädtische Lagen, von denen aus sich die Aufwertungsprozesse nach außen hin verstärken. In diesen Vierteln existiert die Kombination von relativ großem Bestand älterer Gebäude mit einer – nicht stadtweit, aber verglichen mit den bereits „aufgewerteten“ bzw. hochpreisigen Vierteln - noch deutlich höheren Zahl von LeistungsempfängerInnen. Auch dies ist neben der alltäglichen Beobachtung ein Indiz dafür, dass hier durch entsprechende Satzungen Verdrängungseffekten entgegengearbeitet werden kann. Soziale Verdrängungsprozesse können durch die Nutzung der zur Verfügung stehenden Instrumente sicher nicht umfassend verhindert werden, jedoch ist überwiegend geteilte Einschätzung, dass soziale Erhaltungssatzungen eine sinnvolle Maßnahme darstellen, mindestens um Zeit zu gewinnen und die Entwicklung zu dämpfen (z.B. Difu, Kommunaler Umgang mit Gentrifizierung“ 2017). Mithilfe dort geltenden städtischen Vorkaufsrechts kann zudem in den betreffenden Vierteln der spekulativen Veräußerung Einhalt geboten und können über Abwendungsvereinbarungen städtebauliche und soziale Zielsetzungen verfolgt werden. Als Abgrenzungsbereiche für die jeweiligen Untersuchungen schlagen: Altstadt/Mackeviertel/Nordstadt: Kölnstraße, Wilhelmstraße, Thomastraße, Ellerstraße Kessenich: erweiterter Bereich der geltenden Gestaltungssatzung Endenich: erweiterter Bereich der geltenden Gestaltungssatzung Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de