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201565 · Antrag

Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) für Nordstadt, Endenich und Kessenich

Nummer
201565
Art
Antrag
Veröffentlicht
12.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201565-2 AA Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) für Nordstadt, Endenich und Kessenich Antrag zur Vorlage 201565
  2. 201565-1 ST Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) für Nordstadt, Endenich und Kessenich

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Text anzeigen (3.327 Zeichen)
Antrag
öffentlich
201565
Antragsteller/in:
Holger Schmidt
Hanno von Raußendorf
04.08.2020 gez. Poppe-Reiners
Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) für
Nordstadt, Endenich und Kessenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Anhörung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Empfehlung
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Nordstadt, (Alt-)Endenich und
Kessenich einen jeweiligen Geltungsbereich für eine soziale
Erhaltungssatzung vorzuschlagen und für diese Bereiche vorbereitende
Untersuchungen zur Ausgestaltung und Gebietsumfang jeweiliger
sozialer Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB zu beauftragen.
2. Nach Abschluss der Untersuchungen wird der jeweilige endgültige
Geltungsraum festgelegt, in dem dann auch per Satzung städtisches
Vorkaufsrecht gelten soll.
3. Die Kosten für die notwendigen vorbereitenden Untersuchungen werden
im Haushalt 2021/22 bereitgestellt. Für die Folgehaushalte sind
Personalkosten zur Durchsetzung der Satzungen einzuplanen.
Begründung
In der Nordstadt, (Alt-)Endenich und Kessenich sind neben der allgemeinen
Wohnungs- und Mietpreissteigerung in besonderer Weise Veränderungen
durch Abrisse, Umbauten, „Sanierungen“ und Veränderungen des
Wohnungskomforts speziell in älterem Wohnbestand festzustellen, die die
zumindest in Teilen noch vorhandene weniger wohlhabende Bevölkerung
verdrängt. Setzt sich dieser Prozess ungehindert fort, werden diese Teile der
Wohnbevölkerung zukünftig nicht mehr bzw. nahezu nicht mehr in diesen
Vierteln leben können. Um dieser Aufwertungstendenz und daraus
resultierende städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzuwirken, sollte auch
Bonn das Instrument sozialer Erhaltungssatzungen nutzen, so wie es z.B. Köln
zuletzt fürs Severinsviertel beschlossen hat.Seite 1 von 2

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Die benannten Viertel gruppieren sich um höherpreisige, bereits „aufgewertete“
innerstädtische Lagen, von denen aus sich die Aufwertungsprozesse nach
außen hin verstärken. In diesen Vierteln existiert die Kombination von relativ
großem Bestand älterer Gebäude mit einer – nicht stadtweit, aber verglichen
mit den bereits „aufgewerteten“ bzw. hochpreisigen Vierteln - noch deutlich
höheren Zahl von LeistungsempfängerInnen. Auch dies ist neben der
alltäglichen Beobachtung ein Indiz dafür, dass hier durch entsprechende
Satzungen Verdrängungseffekten entgegengearbeitet werden kann.
Soziale Verdrängungsprozesse können durch die Nutzung der zur Verfügung
stehenden Instrumente sicher nicht umfassend verhindert werden, jedoch ist
überwiegend geteilte Einschätzung, dass soziale Erhaltungssatzungen eine
sinnvolle Maßnahme darstellen, mindestens um Zeit zu gewinnen und die
Entwicklung zu dämpfen (z.B. Difu, Kommunaler Umgang mit Gentrifizierung“
2017).
Mithilfe dort geltenden städtischen Vorkaufsrechts kann zudem in den
betreffenden Vierteln der spekulativen Veräußerung Einhalt geboten und
können über Abwendungsvereinbarungen städtebauliche und soziale
Zielsetzungen verfolgt werden.
Als Abgrenzungsbereiche für die jeweiligen Untersuchungen schlagen:
Altstadt/Mackeviertel/Nordstadt: Kölnstraße, Wilhelmstraße, Thomastraße,
Ellerstraße
Kessenich: erweiterter Bereich der geltenden Gestaltungssatzung
Endenich: erweiterter Bereich der geltenden Gestaltungssatzung
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de