201561-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umwidmung der Clemens-August-Straße in eine Fahrradstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201561-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201561-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umwidmung der Clemens-August-Straße in eine Fahrradstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Um eine Fahrradstraße einzurichten muss der Fahrradverkehr die vorherrschende Verkehrsart oder dies alsbald zu erwarten sein. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Kraftfahrzeuge oder schnellere Elektroräder). Auf der Clemens-August-Straße verkehren vier Buslinien im engen Takt. Die Straße gehört zu den Hauptzugangsrouten auf den Venusberg und trägt eine entsprechende Verkehrslast. Zudem handelt es sich bei der Clemens-August- Straße um eine Kreisstraße (K1) des Klassifizierten Straßennetz. Bei der letzten Verkehrszählung auf Höhe des Nachtigallenwegs wurden in 24 Stunden rund 13.500 Kfz gezählt. Um die Radfahrzahl im Bereich der Geschäftsstraße zu erheben, müsste eine weitere Verkehrszählung durchgeführt werden, allerdings ist nicht zu erwarten, dass die Radverkehrsstärken hier den Kfz-Verkehr überwiegen. Zudem würde der ÖPNV mit den erwähnten vier Buslinien durch Einrichtung einer Fahrradstraße an dieser Stelle stark beeinträchtigt werden. Die im Antrag angesprochenen Probleme mit Geschwindigkeitsübertretungen durch Kfz-Fahrer, Falschparken in zweiter Reihe und mangelnden Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern werden auch durch die Einrichtung einer Fahrradstraße nicht behoben. Hier sind vermehrte Aufklärung und Kontrollen nötig. Die Situation in der Clemens-August-Straße ist auch aus Sicht der Verwaltung für Radfahrer und Fußgänger verbesserungswürdig und es wird daher von der Verwaltung geprüft, welche Verbesserungen für den Radverkehr hier erreicht werden können. Die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Clemens-August- Straße im Bereich zwischen Nachtigallenweg und Am Botanischen Garten ist daher rechtlich nicht zulässig. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de