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201561-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umwidmung der Clemens-August-Straße in eine Fahrradstraße

Nummer
201561-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201561 Umwidmung der Clemens-August-Straße in eine Fahrradstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201561-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umwidmung der Clemens-August-Straße in eine
Fahrradstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Kenntnisnahme
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Um eine Fahrradstraße einzurichten muss der Fahrradverkehr die
vorherrschende Verkehrsart oder dies alsbald zu erwarten sein. Anderer
Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die
Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B.
Kraftfahrzeuge oder schnellere Elektroräder).
Auf der Clemens-August-Straße verkehren vier Buslinien im engen Takt. Die
Straße gehört zu den Hauptzugangsrouten auf den Venusberg und trägt eine
entsprechende Verkehrslast. Zudem handelt es sich bei der Clemens-August-
Straße um eine Kreisstraße (K1) des Klassifizierten Straßennetz.
Bei der letzten Verkehrszählung auf Höhe des Nachtigallenwegs wurden in 24
Stunden rund 13.500 Kfz gezählt. Um die Radfahrzahl im Bereich der
Geschäftsstraße zu erheben, müsste eine weitere Verkehrszählung
durchgeführt werden, allerdings ist nicht zu erwarten, dass die
Radverkehrsstärken hier den Kfz-Verkehr überwiegen. Zudem würde der
ÖPNV mit den erwähnten vier Buslinien durch Einrichtung einer Fahrradstraße
an dieser Stelle stark beeinträchtigt werden.
Die im Antrag angesprochenen Probleme mit Geschwindigkeitsübertretungen
durch Kfz-Fahrer, Falschparken in zweiter Reihe und mangelnden
Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern werden auch durch die Einrichtung einer
Fahrradstraße nicht behoben. Hier sind vermehrte Aufklärung und Kontrollen
nötig.
Die Situation in der Clemens-August-Straße ist auch aus Sicht der Verwaltung
für Radfahrer und Fußgänger verbesserungswürdig und es wird daher von der
Verwaltung geprüft, welche Verbesserungen für den Radverkehr hier erreicht
werden können. Die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Clemens-August-
Straße im Bereich zwischen Nachtigallenweg und Am Botanischen Garten ist
daher rechtlich nicht zulässig.
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Datenstand: 03.11.2026, 08:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de