201558-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Autobahnanschluss Maarstraße / B56
Kerndaten
- Nummer
- 201558-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201558-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Autobahnanschluss Maarstraße / B56 Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1: Die Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßen.NRW zum Stand des Deckblattverfahrens lautet wie folgt: „Die Unterlagen zum Deckblatt an der A 59, Neubau der AS Bonn-Maarstraße liegen zur Prüfung bei der Bezirksregierung in Köln. Sobald die Vorprüfung erfolgt ist und keine weiteren Änderungen notwendig werden, wird die Bezirksregierung Köln das Verfahren zur Baurechtserlangung durchführen.“ Für Informationen zum Kreuzungsbereich B56/Bundesgrenzschutzstraße/Kautexstraße wird auf die Mitteilungsvorlage zum Sachstand B56 (DS: 201075) verwiesen. Zu 2 und 3: Im Rahmen der Verkehrskonzeption Beuel-Ost mit AS Maarstraße wurden die genannten Maßnahmen bereits mitbetrachtet. Die Stellungnahme des Planungsbüros VSU lautet wie folgt: „Der Bericht "Verkehrskonzept Beuel Ost mit AS Maarstraße Verkehrsmodellbetrachtungen" wurde im Jahr 2014 erstellt. Der damalige Prognosehorizont war das Jahr 2025. Der aktuelle Prognosehorizont der Verkehrsuntersuchungen im Bonner Raum ist das Jahr 2030. Der Raum des Bonner Ostens wird derzeit in einer weiteren Verkehrsuntersuchung begutachtet. Die Auswirkungen des geplanten Gewerbeparks Bechlinghoven sowie verschiedene Anschlussvarianten werden gegenwärtig mit dem Prognosehorizont 2030 geprüft, dessen erste Ergebnisse Ende August 2020 / Anfang September vorliegen sollen. Im Fokus stehen dabei der Gewerbepark selbst sowie eine Reihe möglicher Anbindungsformen an die A59, die St. Augustiner Str. (B56) und die Siegburger Str. (L83),Seite 1 von 2 Seite 2 der Knotenkomplex B56 / Bundesgrenzschutzstr. / Siegburgerstr. / Kautexstr. / Kölnstr. in verschiedenen Ausführungsformen (LSA- gesteuert oder Kreisel) und dessen Leistungsfähigkeiten, die anstehenden Erweiterungen des Bundespolizeistandortes in Hangelar (500 zusätzliche Arbeitsplätze), der geplante Wohnpark II im Hinblick auf eventuell erforderliche Mobilitätsmaßnahmen (Stichwort „autoarmes Wohnen“), weitere Planungen im Umfeld der vorgenannten Maßnahmen, wie o die Tankstelle / Waschstraße an der Fränkische Str. (siehe DS 1512092 und DS 1512701NV3), o der Vorhabenbezogene B-Plan 6823-1 (REWE-Markt mit Kreisel-Anschluss an die Siegburger Str., siehe DS 1812136) oder o die geplante Wohnbebauung im Bereich Am Herz-Jesu-Kloster (siehe DS 1810122) und darüber hinaus alle weiteren Maßnahmen des VEP 2020 und der nach dessen Abschluss weiter vorgenommenen Planungen, die bis 2030 voraussichtlich indisponibel sind (einschließlich derjenigen im Bundesviertel). In der Verkehrsuntersuchung ist auch die geplante A59-Anschlussstelle (AS) Maarstraße enthalten. Dabei soll auch eine hypothetische Zwischensituation begutachtet werden: Der Gewerbepark existiert, die AS-Maarstraße ist aber noch nicht realisiert und stattdessen ist die AS-Pützchen noch in Betrieb. Darüber hinaus ist bei der Südumfahrung Pützchen der Lückenschluss vom REWE-Center bis zur Müldorfer Str. noch nicht realisiert.“ Sobald die Verkehrsuntersuchung des Planungsbüros vorliegt, wird die Verwaltung eine Mitteilung erstellen und in einer der nächsten Sitzungen über die Ergebnisse berichten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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