201557 · Beschlussvorlage
Fahrradbrücke über die Straße ‘Am Propsthof‘ im Zuge des Ausbaus der Radpendlerroute Bornheim-Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201557
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 201557 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Fahrradbrücke über die Straße ‘Am Propsthof‘ im Zuge des Ausbaus der Radpendlerroute Bornheim- Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Brücke als Bestandteil der Radpendlerroute Bornheim-Bonn ist Teil dieses geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz. NRW, besonderer Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum endet im Oktober 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss das Bauwerk erstellt sein. Für die favorisierte Variante 2 wird eine Bauzeit von ca. 10 Monaten geschätzt. Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Genehmigungsphase (ca. 7 Monate), der vorausgehenden Ausführungsplanung und der anschließenden Ausschreibung (jeweils ca. 3-4 Monate) sind die Variantenauswahl und der Vorplanungsbeschluss dringlich. Daher ist ein Beschluss noch vor der Kommunalwahl mit anschließnder Neukonstituierung der Gremien erforderlich. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 26.08.2020) 1. Der vorgelegten Vorplanung (Variante 2) zur Errichtung einer Fahrradbrücke über die Straße Am Propsthof wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung erstellt eine Ausführungsplanung und legt sie zur weiteren Beratung und Entscheidung vor. Begründung Im Zuge des unter dem Förderprogramm ‘Emissionsfreie Innenstadt‘ (s. DS-Nr. 1910687) geförderten Ausbaus der Radpendlerroute Bornheim-Alfter-Bonn ist die Errichtung einer neuen Radwegbrücke geplant. Diese Brücke spannt parallel zum Bahndamm der Stadtbahnlinie 18 über die Straße Am Propsthof.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Vorplanung des Ingenieurbauwerks/der Konstruktion erfolgte durch ein Fachingenieurbüro. Es liegen drei konstruktiv unterschiedliche Entwürfe für das Bauwerk vor, welche neben den verschiedenen gestalterischen Erscheinungsbildern auch stark unterschiedlich ausgeprägte bauliche Eingriffe in die bestehende Bahndammböschung bedeuten. Bei allen drei Varianten kann die Regeldurchfahrthöhe für die Straße Am Propsthof gewährleistet werden. Die bevorzugte Variante 2 besteht aus einer leichten, aufgeständerten Stahlkonstruktion, die punktuell in der Böschung gründet, diese aber weitgehend in ihrer Ausprägung belässt. Das statische Grundsystem/ Tragwerkskonzept ist mit Hauptträgern aus Hohlprofilen einfach gehalten, I- Profile bilden die Querträger. Die Stützen der dem Bahndamm abgewandten Seite weisen eine angedeutete Baumstruktur auf, welche das Erscheinungsbild der Konstruktion optisch ansprechend gestaltet und sie nicht massiv erscheinen lässt. Es wird angestrebt, bei dieser Variante einen neuartigen (GFK- )Kunststoff-Gitterbelag mit geringer Maschenweite einzusetzen. Der Böschungsbereich unter der Rampe soll bei dieser Variante nach wie vor nicht versiegelt werden. Der Gitterbelag wird zu einer lokalen Verminderung des Lichtein- und Wasseranfalls führen. Entsprechend wird eine extensive Aussaat von angepassten Pflanzen unter der Rampe empfohlen. Durch den minimalen Eingriff in die Böschung durch die Gründung auf Einzelstützen können Teile der in der Böschung wachsenden Bäume zu erhalten werden. Der Umfang der Rodungsarbeiten wird im Rahmen der Ausführungsplanung ermittelt. Mit dem Einsatz der neuartigen GFK-Gitter soll eine längere Lebensdauer und eine einfachere Wartung der tragenden Beläge gegenüber den sonst bei kleineren Brücken verwendeten Holzbelägen erreicht werden. Dieser Belag wurde bereits erfolgreich bei kleineren Rad- und Fußgängerbrücken eingesetzt. Aufgrund der Brückenbreite von 4 m wird die Brückenkonstruktion für eine unplanmäßige Befahrung mit einem Wartungsfahrzeug der Brückenklasse 16 dimensioniert. Die GFK-Gitter sind für derartige Fahrzeuglasten zertifiziert/ausgelegt, Langzeiterfahrungen unter dieser Belastung liegen allerdings noch nicht vor. Die Variante 3 setzt sich aus einer einfach gehaltenen Stahlbetonbrücke und Rampen mit Standard-Wegeaufbau zusammen. Hierbei wird der Geländeversprung der Rampe durch eine Spundwand gesichert, die hinterfüllt wird und den Wegeaufbau der Anrampungen trägt. Die Spundwand kann aus optischen Gründen mit einer vorgesetzten, nichttragenden Schale aus Gabionenkästen versehen werden, um die Rampe besser in das Umfeld einzubetten. Der Einsatz einer solchen Vorsatzschale ist jedoch fakultativ und sollte unter dem Aspekt Vandalismus (Graffiti) abgewogen werden, da die Verblendung keine statische Funktion erfüllt. Ein Vorteil der Variante 3 ist, dass kein zusätzlicher bauzeitlicher Verbau erstellt werden muss, wie es bei der Variante 1 der Fall wäre. Eine im Bereich der Spundwand liegende Gasleitung ist bei dieser Variante zu sichern und in Teilbereichen zu verlegen. Die Verwaltung empfiehlt, die Variante 3 als Rückfallebene zu Stahlbauvariante (Variante 2) zu betrachten, falls bei der Bearbeitung der Ausführungsplanung Hinderungsgründe zur Umsetzung der Variante 2 auftreten.Seite 2 von 4 Seite 3 Die Variante 1 bildet eine Standardlösung für die Querung mit typischen Winkelstützwänden zur Sicherung des durch die Rampen entstehenden Geländeversprungs. Optische Varianten der Wandgestaltung sind möglich. Die eigentliche Brücke oberhalb der Straße wird wiederum als Stahlbetonbrücke mit der Möglichkeit des Fertigteilbaus erstellt. Die Rampenoberfläche würde wie bei Variante 3 ein Standard-Wegeaufbau auf der Hinterfüllung der Winkelstützwände bilden. Bei der Variante 1 ist ein größerer bauzeitlicher Eingriff in die Böschung notwendig. Um den Arbeitsraum für die Erstellung der Winkelstützwände zu schaffen, muss die Böschung bereichsweise mit Hilfe eines kostenintensiven Verbaus eingeschnitten werden. Ein Entfall der im Böschungsbereich wachsenden Bäume ist bei dieser Variante in größerem Umfang erforderlich. Kostenschätzungen zu den einzelnen Varianten liegen aufgrund der noch fehlenden Baugrundgutachten und der Auswirkungen auf die Gründung derzeit noch nicht vor. Eine grobe Kostenschätzung der Maßnahme geht zurzeit von rund 660.000 € Baukosten für die Variante 2 aus. Die Förderung beträgt voraussichtlich 90%. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und - anlagen, ÖPNV 1.12.07 Verkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 660.000 € 56100120790005/ 78.5200 Einzahlungen 594.000 € Investiver Finanzsaldo 66.000€ Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Brücke Am Propsthof Varianten (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de