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201557 · Beschlussvorlage

Fahrradbrücke über die Straße ‘Am Propsthof‘ im Zuge des Ausbaus der Radpendlerroute Bornheim-Bonn

Nummer
201557
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 03.09.2020 Empfehlung
  2. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201557
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Fahrradbrücke über die Straße ‘Am Propsthof‘ im
Zuge des Ausbaus der Radpendlerroute Bornheim-
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Brücke als Bestandteil der Radpendlerroute Bornheim-Bonn ist Teil dieses
geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz. NRW, besonderer
Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum endet im
Oktober 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss das Bauwerk erstellt sein. Für die
favorisierte Variante 2 wird eine Bauzeit von ca. 10 Monaten geschätzt. Unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Genehmigungsphase (ca. 7 Monate),
der vorausgehenden Ausführungsplanung und der anschließenden
Ausschreibung (jeweils ca. 3-4 Monate) sind die Variantenauswahl und der
Vorplanungsbeschluss dringlich. Daher ist ein Beschluss noch vor der
Kommunalwahl mit anschließnder Neukonstituierung der Gremien erforderlich.
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen
werden.
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz am 26.08.2020)
1. Der vorgelegten Vorplanung (Variante 2) zur Errichtung einer Fahrradbrücke
über die Straße Am Propsthof wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung erstellt eine Ausführungsplanung und legt sie zur weiteren
Beratung und Entscheidung vor.
Begründung
Im Zuge des unter dem Förderprogramm ‘Emissionsfreie Innenstadt‘ (s. DS-Nr.
1910687) geförderten Ausbaus der Radpendlerroute Bornheim-Alfter-Bonn ist
die Errichtung einer neuen Radwegbrücke geplant. Diese Brücke spannt
parallel zum Bahndamm der Stadtbahnlinie 18 über die Straße Am Propsthof.Seite 1 von 4

Seite 2
Die Vorplanung des Ingenieurbauwerks/der Konstruktion erfolgte durch ein
Fachingenieurbüro. Es liegen drei konstruktiv unterschiedliche Entwürfe für das
Bauwerk vor, welche neben den verschiedenen gestalterischen
Erscheinungsbildern auch stark unterschiedlich ausgeprägte bauliche Eingriffe
in die bestehende Bahndammböschung bedeuten. Bei allen drei Varianten
kann die Regeldurchfahrthöhe für die Straße Am Propsthof gewährleistet
werden.
Die bevorzugte Variante 2 besteht aus einer leichten, aufgeständerten
Stahlkonstruktion, die punktuell in der Böschung gründet, diese aber
weitgehend in ihrer Ausprägung belässt. Das statische Grundsystem/
Tragwerkskonzept ist mit Hauptträgern aus Hohlprofilen einfach gehalten, I-
Profile bilden die Querträger. Die Stützen der dem Bahndamm abgewandten
Seite weisen eine angedeutete Baumstruktur auf, welche das Erscheinungsbild
der Konstruktion optisch ansprechend gestaltet und sie nicht massiv erscheinen
lässt. Es wird angestrebt, bei dieser Variante einen neuartigen (GFK-
)Kunststoff-Gitterbelag mit geringer Maschenweite einzusetzen.
Der Böschungsbereich unter der Rampe soll bei dieser Variante nach wie vor
nicht versiegelt werden. Der Gitterbelag wird zu einer lokalen Verminderung
des Lichtein- und Wasseranfalls führen. Entsprechend wird eine extensive
Aussaat von angepassten Pflanzen unter der Rampe empfohlen.
Durch den minimalen Eingriff in die Böschung durch die Gründung auf
Einzelstützen können Teile der in der Böschung wachsenden Bäume zu
erhalten werden. Der Umfang der Rodungsarbeiten wird im Rahmen der
Ausführungsplanung ermittelt. Mit dem Einsatz der neuartigen GFK-Gitter soll
eine längere Lebensdauer und eine einfachere Wartung der tragenden Beläge
gegenüber den sonst bei kleineren Brücken verwendeten Holzbelägen erreicht
werden. Dieser Belag wurde bereits erfolgreich bei kleineren Rad- und
Fußgängerbrücken eingesetzt. Aufgrund der Brückenbreite von 4 m wird die
Brückenkonstruktion für eine unplanmäßige Befahrung mit einem
Wartungsfahrzeug der Brückenklasse 16 dimensioniert. Die GFK-Gitter sind für
derartige Fahrzeuglasten zertifiziert/ausgelegt, Langzeiterfahrungen unter
dieser Belastung liegen allerdings noch nicht vor.
Die Variante 3 setzt sich aus einer einfach gehaltenen Stahlbetonbrücke und
Rampen mit Standard-Wegeaufbau zusammen. Hierbei wird der
Geländeversprung der Rampe durch eine Spundwand gesichert, die hinterfüllt
wird und den Wegeaufbau der Anrampungen trägt. Die Spundwand kann aus
optischen Gründen mit einer vorgesetzten, nichttragenden Schale aus
Gabionenkästen versehen werden, um die Rampe besser in das Umfeld
einzubetten. Der Einsatz einer solchen Vorsatzschale ist jedoch fakultativ und
sollte unter dem Aspekt Vandalismus (Graffiti) abgewogen werden, da die
Verblendung keine statische Funktion erfüllt. Ein Vorteil der Variante 3 ist, dass
kein zusätzlicher bauzeitlicher Verbau erstellt werden muss, wie es bei der
Variante 1 der Fall wäre. Eine im Bereich der Spundwand liegende Gasleitung
ist bei dieser Variante zu sichern und in Teilbereichen zu verlegen. Die
Verwaltung empfiehlt, die Variante 3 als Rückfallebene zu Stahlbauvariante
(Variante 2) zu betrachten, falls bei der Bearbeitung der Ausführungsplanung
Hinderungsgründe zur Umsetzung der Variante 2 auftreten.Seite 2 von 4

Seite 3
Die Variante 1 bildet eine Standardlösung für die Querung mit typischen
Winkelstützwänden zur Sicherung des durch die Rampen entstehenden
Geländeversprungs. Optische Varianten der Wandgestaltung sind möglich. Die
eigentliche Brücke oberhalb der Straße wird wiederum als Stahlbetonbrücke mit
der Möglichkeit des Fertigteilbaus erstellt. Die Rampenoberfläche würde wie bei
Variante 3 ein Standard-Wegeaufbau auf der Hinterfüllung der
Winkelstützwände bilden.
Bei der Variante 1 ist ein größerer bauzeitlicher Eingriff in die Böschung
notwendig. Um den Arbeitsraum für die Erstellung der Winkelstützwände zu
schaffen, muss die Böschung bereichsweise mit Hilfe eines kostenintensiven
Verbaus eingeschnitten werden. Ein Entfall der im Böschungsbereich
wachsenden Bäume ist bei dieser Variante in größerem Umfang erforderlich.
Kostenschätzungen zu den einzelnen Varianten liegen aufgrund der noch
fehlenden Baugrundgutachten und der Auswirkungen auf die Gründung derzeit
noch nicht vor.
Eine grobe Kostenschätzung der Maßnahme geht zurzeit von rund 660.000 €
Baukosten für die Variante 2 aus. Die Förderung beträgt voraussichtlich 90%.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und -
anlagen, ÖPNV
1.12.07 Verkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 660.000 € 56100120790005/
78.5200
Einzahlungen 594.000 €
Investiver
Finanzsaldo
66.000€
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Brücke Am Propsthof Varianten (öffentlich)Seite 3 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de