201555-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Musikpavillon am Alten Zoll
Kerndaten
- Nummer
- 201555-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201555-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Musikpavillon am Alten Zoll Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme zur Kleinen Anfrage unter DS- Nr. 201051. Diese ist als Anlage beigefügt. Anlage/n 1 201051-1 ST (öffentlich)Seite 1 von 3 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201051-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Musikpavillon am Alten Zoll Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. – 3.: 1. Wann und vom wem wurde der Musikpavillon errichtet? 2. Wer war der Architekt? 3. Welche Bedeutung hatte das Bauwerk früher? Das Bauwerk wurde 1938 durch Architekt Heinrich Schmitz als Ersatz für den Vorgängerbau eines Musikpavillons an leicht verändertem Standort mit vorgelagerter Tanzfläche errichtet, durch Fliegerbombe tlw. beschädigt und bereits 1948 wieder instandgesetzt. Im Jahre 1950 wurde der Musikpavillon bei der Neuanlage des Stadtgartens in die „Konzertterrassen“ integriert. Die Planunterlagen der Errichtung liegen beim Stadtarchiv Bonn. Zu 4. Wer ist heute Eigentümer und verantwortlich für den Erhalt? Eigentümerin und damit verantwortlich für die Bauunterhaltung ist die Bundesstadt Bonn. Zu 5. Steht das Bauwerk unter Denkmalschutz? Eine Prüfung, ob die Kriterien als Einzeldenkmal erfüllt sind, ist noch nicht erfolgt. Das vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Jahre 2018 vorgelegte Gutachten über den Stadtgarten ist nicht auf eine Beurteilung des Denkmalwertes einzelner Bestandteile ausgelegt. Zu 6. Wie wird der heutige Bauzustand bewertet? Die Verwaltung prüft den baulichen Zustand zeitnah. Sollten Schäden vorhanden sein, welche die Bausubstanz schädigen, wie z.B. Dachundichtigkeiten, werden die erforderlichen Arbeiten veranlasst. Die dort vorhandene WC-Anlage wird im Rahmen der Entwicklung eines stadtweiten Konzeptes für die Bereitstellung öffentlicher Toiletten berücksichtigt.Seite 2 von 3 Seite 2 Zu 7. und 9.: 7. Wie wird das Bauwerk heute genutzt? 9. Gibt es dort technische und sanitäre Infrastruktur, Keller? Mit Errichtung des heutigen Gastronomiepavillons wurde die Orchestermuschel als provisorischer Lager- und Kühlraum, sowie Spülküche und im Untergeschoss öffentliche Toiletten umgenutzt. Der Musikpavillon ist dem Pächter des Biergartens Alter Zoll zur Durchführung von Sonderveranstaltungen, als Lagerfläche und zur Benutzung der Toilettenanlage vermietet. Des Weiteren besteht ein Mietvertrag mit dem Boule- Club über einen Lagerraum. Zu 8. Gibt es Pläne zur Sanierung und künftigen Nutzung? Aktuell ist keine Sanierung vorgesehen. Eine Änderung der Nutzung wäre erst mit Beendigung der Mietverträge möglich. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de