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201555-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Musikpavillon am Alten Zoll

Nummer
201555-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201555 Musikpavillon am Alten Zoll

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201555-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Musikpavillon am Alten Zoll
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme zur Kleinen Anfrage unter DS-
Nr. 201051. Diese ist als Anlage beigefügt.
Anlage/n
1 201051-1 ST (öffentlich)Seite 1 von 3

Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201051-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Musikpavillon am Alten Zoll
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. – 3.:
1. Wann und vom wem wurde der Musikpavillon errichtet?
2. Wer war der Architekt?
3. Welche Bedeutung hatte das Bauwerk früher?
Das Bauwerk wurde 1938 durch Architekt Heinrich Schmitz als Ersatz für den
Vorgängerbau eines Musikpavillons an leicht verändertem Standort mit
vorgelagerter Tanzfläche errichtet, durch Fliegerbombe tlw. beschädigt und
bereits 1948 wieder instandgesetzt. Im Jahre 1950 wurde der Musikpavillon bei
der Neuanlage des Stadtgartens in die „Konzertterrassen“ integriert. Die
Planunterlagen der Errichtung liegen beim Stadtarchiv Bonn.
Zu 4. Wer ist heute Eigentümer und verantwortlich für den Erhalt?
Eigentümerin und damit verantwortlich für die Bauunterhaltung ist die
Bundesstadt Bonn.
Zu 5. Steht das Bauwerk unter Denkmalschutz?
Eine Prüfung, ob die Kriterien als Einzeldenkmal erfüllt sind, ist noch nicht
erfolgt. Das vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Jahre 2018 vorgelegte
Gutachten über den Stadtgarten ist nicht auf eine Beurteilung des
Denkmalwertes einzelner Bestandteile ausgelegt.
Zu 6. Wie wird der heutige Bauzustand bewertet?
Die Verwaltung prüft den baulichen Zustand zeitnah.
Sollten Schäden vorhanden sein, welche die Bausubstanz schädigen, wie z.B.
Dachundichtigkeiten, werden die erforderlichen Arbeiten veranlasst.
Die dort vorhandene WC-Anlage wird im Rahmen der Entwicklung eines
stadtweiten Konzeptes für die Bereitstellung öffentlicher Toiletten
berücksichtigt.Seite 2 von 3

Seite 2
Zu 7. und 9.:
7. Wie wird das Bauwerk heute genutzt?
9. Gibt es dort technische und sanitäre Infrastruktur, Keller?
Mit Errichtung des heutigen Gastronomiepavillons wurde die Orchestermuschel
als provisorischer Lager- und Kühlraum, sowie Spülküche und im
Untergeschoss öffentliche Toiletten umgenutzt.
Der Musikpavillon ist dem Pächter des Biergartens Alter Zoll zur Durchführung
von Sonderveranstaltungen, als Lagerfläche und zur Benutzung der
Toilettenanlage vermietet. Des Weiteren besteht ein Mietvertrag mit dem Boule-
Club über einen Lagerraum.
Zu 8. Gibt es Pläne zur Sanierung und künftigen Nutzung?
Aktuell ist keine Sanierung vorgesehen. Eine Änderung der Nutzung wäre erst
mit Beendigung der Mietverträge möglich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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