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201554-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Öffnung des Melbbads im kommenden Jahr

Nummer
201554-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201554 Öffnung des Melbbads im kommenden Jahr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201554-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Öffnung des Melbbads im kommenden Jahr
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bauzustand der Sanitär-, Umkleide- und Mitarbeiterräume im Melbbad ist
mangelhaft. Der Zuschnitt der Mitarbeiterräume entspricht nicht mehr dem
aktuellen Standard der Arbeitsstättenverordnung. Die Verwaltung hat in den
vergangenen Jahren zur jeweiligen Wiedereröffnung des Freibades vor
Saisonbeginn Reparaturen durchgeführt, damit der Betrieb für die nächste
Freibadsaison freigegeben werden konnte.
Sollte es nicht zum Abriss des Schwimmbadgebäudes und der Baumaßnahme
für Wohnbebauung kommen, wird die Verwaltung auch vor der Freibadsaison
2021 – insbesondere nach den Schäden an der Technik durch das Unwetter
vom 12. August 2020 – prüfen, ob und mit welchem Aufwand eine
Inbetriebnahme für die Freibadsaison sichergestellt werden kann.
Anlage/n
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