201552-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verstöße gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt – Eigentümeranschreiben
Kerndaten
- Nummer
- 201552-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201552-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Verstöße gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt – Eigentümeranschreiben Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund personeller, teils auch Corona-bedingter Engpässe konnte die Verwaltung bisher nicht den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 16.01.2020 auf Information aller Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich der Vorgartensatzung der Süd- und Weststadt umsetzen. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass die Ermittlung von tausenden Eigentümeradressen sehr zeitaufwendig und mit hohem Aufwand verbunden ist. Die Verwaltung wird jetzt über eine Hauswurfinformation sobald wie möglich die Betroffenen informieren. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de