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201552-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verstöße gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt – Eigentümeranschreiben

Nummer
201552-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201552 Verstöße gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt – Eigentümeranschreiben

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201552-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verstöße gegen die Vorgartensatzung in der
Bonner Südstadt – Eigentümeranschreiben
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund personeller, teils auch Corona-bedingter Engpässe konnte die
Verwaltung bisher nicht den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom
16.01.2020 auf Information aller Eigentümerinnen und Eigentümer im
Geltungsbereich der Vorgartensatzung der Süd- und Weststadt umsetzen. An
dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass die Ermittlung von
tausenden Eigentümeradressen sehr zeitaufwendig und mit hohem Aufwand
verbunden ist.
Die Verwaltung wird jetzt über eine Hauswurfinformation sobald wie möglich die
Betroffenen informieren.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de