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201552 · Große Anfrage

Verstöße gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt – Eigentümeranschreiben

Nummer
201552
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
04.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 201552-1 ST Verstöße gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt – Eigentümeranschreiben

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Große Anfrage
öffentlich
201552
Fragesteller/in:
Hanno von Raußendorf
Holger Schmidt
04.08.2020 gez. Poppe-Reiners
Verstöße gegen die Vorgartensatzung in der
Bonner Südstadt – Eigentümeranschreiben
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Hat die Verwaltung den Beschluss der BV Bonn vom 16.01.2020
umgesetzt, ein Eigentümeranschreiben zu entwerfen und zuzustellen?
2. Wenn ja, wann wurde dieses Anschreiben verteilt und welchen Inhalt
hatte es (Bitte um Anlage)?
3. Wenn nein, warum bislang nicht, welchen Stand haben die
Abstimmungsgespräche zwischen Bauordnungsamt und Unterer
Denkmalbehörde und wann erfolgt die Zustellung?
Begründung
Am 16.01.2020 fasste die BV Bonn anlässlich eines Bürgerantrages (Drs.
190340) sowie eines Änderungsantrages folgenden Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen und die
Rückbildung der widerrechtlich versiegelten Flächen einzufordern. Die
Verwaltung erstellt in Kooperation mit der Unteren Denkmalbehörde zunächst
ein Anschreiben an alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich
der Vorgartensatzung der Süd- und Weststadt,
• in dem sie auf die Geltung der Satzung seit 1980,
• den erwünschten Erhalt der historischen Gestaltung innerhalb weitgehend
denkmalgeschützter Bereiche
• die deshalb geforderte überwiegend gärtnerische Gestaltung und
• den positiven klimatischen Effekt teilbegrünter Straßenzüge
freundlich hinweist und bittet, diese Satzung zu berücksichtigen. Dieses
Anschreiben wird per eingeworfener Hauswurfsendung zugestellt.“
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de