201545 · Mitteilungsvorlage
Ergebnisse der Lärmimmissionsmessungen von Straßen- und Schienenverkehr an der Kita „An der Rheindorfer Burg“
Kerndaten
- Nummer
- 201545
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 10.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201545 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Ergebnisse der Lärmimmissionsmessungen von Straßen- und Schienenverkehr an der Kita „An der Rheindorfer Burg“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Ergebnisse der Lärmimmissionsmessungen von Straßen- und Schienenverkehr an der Kita „An der Rheindorfer Burg" Am 4.6.2019 hatte die BV Bonn Lärmimmissionsmessungen auf dem Außengelände des Städtischen Familienzentrums “An der Rheindorfer Burg” beschlossen (DS-Nr. 1910617). Der Messbericht zur Lärmimmission von Straßen- und Schienenverkehr an der Kita „An der Rheindorfer Burg“ liegt nun vor. Die Messungen wurden noch vor der Coronakrise in der 11. KW 2020 durchgeführt. Messergebnisse Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert, der auf diesen Fall anzuwenden wäre, da Verkehrslärmmessungen normalerweise nicht vorgesehen sind. Die Grenzwerte der 16. BImSchV sind nur bei wesentlichen Änderungen öffentlicher Verkehrswege auf Einhaltung zu prüfen. Um hier überhaupt eine Referenz heranziehen zu können, wurde der für Schulen gültige Grenzwert von 57 dB(A) als Orientierungswert zu Grunde gelegt. Dabei handelt es sich um den niedrigsten Grenzwert in der 16. BImSchV. Der Tagrichtwert von 57 dB(A) wurde um 3 bis 8 dB überschritten. Direkt am Zaun an der Straße An der Josefshöhe traten Lärmpegel von 65 dB(A) auf. Aber auch am Messort selbst, in Höhe der Spielgeräte, lag der Verkehrslärm mit mehr als 3 dB über dem Richtwert. Der Straßenverkehrslärm dominiert gegenüber dem Schienenverkehrslärm.Seite 1 von 2 Seite 2 Maßnahmen Mit der Umstellung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Tempo 30 im Juli 2019 hat die Stadt bereits eine mögliche Maßnahme zur Lärmreduzierung an der Straße "An der Josefshöhe" ergriffen. Darüber hinaus wird das Außengelände im rückwärtigen Bereich so erweitert, dass eine naturnahe und ruhigere Zone von den Kindern genutzt werden kann. Vor der parallel zur Straße “An der Josefshöhe” verlaufenden Abgrenzung wird eine dichte immergrüne Hecke als Abschirmungsmaßnahme gepflanzt. Fazit Den Grenzwert der 16. BImSchV unterstellt, wäre eine Einhaltung auf dem Gelände der Kita “An der Rheindorfer Burg” dann gewährleistet, wenn eine tägliche Aufenthaltsdauer von 2,5 Stunden in dem am stärksten verlärmten Bereich am Zaun “An der Josefshöhe” nicht überschritten wird. Eine tägliche Aufenthaltsdauer in dieser zeitlichen Größenordnung ist nach aller Erfahrung sehr unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass mit der Erschließung des rückwärtigen Bereichs der Kita weitere Flächen für den Aufenthalt erschlossen wurden. Die Verwaltung wird auswerten, ob sich die umgesetzten Maßnahmen positiv auf den Kindergartenalltag auswirken, um danach gegebenenfalls weitere Schritte zur Lärmreduzierung vorzuschlagen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de