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201545 · Mitteilungsvorlage

Ergebnisse der Lärmimmissionsmessungen von Straßen- und Schienenverkehr an der Kita „An der Rheindorfer Burg“

Nummer
201545
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201545
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Ergebnisse der Lärmimmissionsmessungen von
Straßen- und Schienenverkehr an der Kita „An der
Rheindorfer Burg“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Ergebnisse der Lärmimmissionsmessungen von Straßen- und
Schienenverkehr an der Kita „An der Rheindorfer Burg"
Am 4.6.2019 hatte die BV Bonn Lärmimmissionsmessungen auf dem
Außengelände des Städtischen Familienzentrums “An der Rheindorfer Burg”
beschlossen (DS-Nr. 1910617).
Der Messbericht zur Lärmimmission von Straßen- und Schienenverkehr an der
Kita „An der Rheindorfer Burg“ liegt nun vor.
Die Messungen wurden noch vor der Coronakrise in der 11. KW 2020
durchgeführt.
Messergebnisse
Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert, der auf diesen Fall anzuwenden wäre,
da Verkehrslärmmessungen normalerweise nicht vorgesehen sind. Die
Grenzwerte der 16. BImSchV sind nur bei wesentlichen Änderungen
öffentlicher Verkehrswege auf Einhaltung zu prüfen.
Um hier überhaupt eine Referenz heranziehen zu können, wurde der für
Schulen gültige Grenzwert von 57 dB(A) als Orientierungswert zu Grunde
gelegt. Dabei handelt es sich um den niedrigsten Grenzwert in der 16.
BImSchV. Der Tagrichtwert von 57 dB(A) wurde um 3 bis 8 dB überschritten.
Direkt am Zaun an der Straße An der Josefshöhe traten Lärmpegel von 65
dB(A) auf. Aber auch am Messort selbst, in Höhe der Spielgeräte, lag der
Verkehrslärm mit mehr als 3 dB über dem Richtwert.
Der Straßenverkehrslärm dominiert gegenüber dem Schienenverkehrslärm.Seite 1 von 2

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Maßnahmen
Mit der Umstellung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf
Tempo 30 im Juli 2019 hat die Stadt bereits eine mögliche Maßnahme zur
Lärmreduzierung an der Straße "An der Josefshöhe" ergriffen. Darüber hinaus
wird das Außengelände im rückwärtigen Bereich so erweitert, dass eine
naturnahe und ruhigere Zone von den Kindern genutzt werden kann.
Vor der parallel zur Straße “An der Josefshöhe” verlaufenden Abgrenzung wird
eine dichte immergrüne Hecke als Abschirmungsmaßnahme gepflanzt.
Fazit
Den Grenzwert der 16. BImSchV unterstellt, wäre eine Einhaltung auf dem
Gelände der Kita “An der Rheindorfer Burg” dann gewährleistet, wenn eine
tägliche Aufenthaltsdauer von 2,5 Stunden in dem am stärksten verlärmten
Bereich am Zaun “An der Josefshöhe” nicht überschritten wird. Eine tägliche
Aufenthaltsdauer in dieser zeitlichen Größenordnung ist nach aller Erfahrung
sehr unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass mit der Erschließung des
rückwärtigen Bereichs der Kita weitere Flächen für den Aufenthalt erschlossen
wurden.
Die Verwaltung wird auswerten, ob sich die umgesetzten Maßnahmen positiv
auf den Kindergartenalltag auswirken, um danach gegebenenfalls weitere
Schritte zur Lärmreduzierung vorzuschlagen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de