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201541-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Testungen zur Prävention bei städtischen MitarbeiterInnen in Risikobereichen

Nummer
201541-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201541 Testungen zur Prävention bei städtischen MitarbeiterInnen in Risikobereichen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201541-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
03.08.2020
Testungen zur Prävention bei städtischen
MitarbeiterInnen in Risikobereichen
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Fragestellung
1. Die Verwaltung wird um Darlegung gebeten, wie der Ratsbeschluss
vom 22.06.2020, Drs. 201147 umgesetzt wurde. Insbesondere:
a. Welchem Personenkreis wurden symptomfreie
Testmöglichkeiten eingeräumt? Es wird um Darlegung der jeweiligen
Fachbereiche gebeten (Kita-Personal, Dienstleistungszentraum etc.).
In einem ersten Schritt wurde zunächst den Mitarbeitenden des
Dienstleistungszentrums eine symptomfreie Testmöglichkeit eingeräumt. Für
die zweite Testung wurde der Kreis der zu testenden Mitarbeitenden um die
Kolleginnen und Kollegen des Stadtordnungsdienstes und der Wache GABI
sowie eines Teams des Vollziehungsdienstes des Kassen- und Steueramtes
erweitert. Eine sukzessive Ausweitung ist darüber hinaus in Planung (s. Frage
2). Das Vorgehen wird eng mit der Personalvertretung abgestimmt.
b. Unter welchen näheren Voraussetzungen/Bedingungen und in welchem
Verfahren wurden die Testmöglichkeiten eingeräumt?
Es wird ein PCR-Test angeboten. Die Abstriche werden durch mobile Teams
des Coronavirus-Diagnostikzentrums (CDZ) in verschiedenen Dienstgebäuden
durchgeführt. Die Mitarbeitenden werden möglichst arbeitsplatznah getestet,
um einen möglichst störungsfreien Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.
c. Ab wann bestanden die jeweiligen Testmöglichkeiten?
Die erste Testung wurde am 5. August 2020 durchgeführt. Bis dahin mussten
auch bei der UKB die notwendigen Vorbereitungen zur Pooltestung (max.
Anzahl, Kapazitäten, Kosten) umgesetzt werden. Das förmliche Angebot der
UKB ist am 31.7. beim Gesundheitsamt eingegangen. Zudem sollten die Tests
möglichst nach eventueller Reiserückkehr der Mitarbeitenden stattfinden.
Alle bereits getesteten Mitarbeitenden sollen im 14-tägigen Rhythmus bis
(Stand jetzt) zum 9. Oktober 2020 nachgetestet werden. Seit dem 19.08.2020
bietet das CDZ hierfür einmal wöchentlich einen ganztägigen Besuch bei der
Stadtverwaltung an.Seite 1 von 3

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d. Wie wurde auf die Testmöglichkeiten jeweils hingewiesen bzw. diese publik
gemacht?
Das Verfahren und die Priorisierung der Fachbereiche wurde am Tag des
Eingangs des Angebotes für die Testung (31.07.2020) durch eine
Veröffentlichung im städtischen Intranet kommuniziert. Zudem wurden
zeitgleich alle Amtsleitungen persönlich angeschrieben und das Verfahren
vorgestellt.
Nach Festlegung der zu testenden Fachbereiche wurden die in Frage
kommenden Mitarbeitenden direkt angesprochen. Die Tests erfolgen auf
freiwilliger Basis.
e. Wie viele Tests wurden in Umsetzung des o.g.
Ratsbeschlusses durchgeführt?
Bei der ersten Testung am 5. August 2020 wurden 56 Mitarbeitende getestet.
Bei der zweiten Testung am 19. August 2020 waren 115 Mitarbeitende
gemeldet.
f. Kamen hierbei sog. Pooltests zum Einsatz? Wenn nein, warum nicht?
Es kommen Pooltests zum Einsatz. Das RKI hat in seinem Bericht zur
Optimierung der Laborkapazitäten zum direkten und indirektem Nachweis von
SARS-CoV-2 ausgeführt, dass eine Poolgröße von bis zu 5 Proben als
grundsätzlich möglich angesehen wird. Nach Einschätzung der Uniklinik Bonn
kann bei einer Poolgröße von 4 Proben die Qualität und die Sensitivität der
Testung gewährleistet werden. Aus diesem Grund wird die Testung für die
Mitarbeitenden der Bundesstadt Bonn in einem Pool mit 4 Proben angeboten.
g. Ergaben die Tests auch positive Befunde? Wenn ja, wie viele?
Die Tests am 5. August 2020 ergaben bisher keine positiven Befunde. Die
Ergebnisse der Testung am 19. August 2020 stehen noch aus.
2. Sofern eine Umsetzung des Ratsbeschlusses in Gänze oder partiell
bisher unterblieben ist, wird um Darlegung der Gründe gebeten. Außerdem
wird dann um Darlegung der nächsten Umsetzungsschritte unter
zeitlicher Einordnung gebeten (wo wird es bis wann auch bei
Symptomfreiheit Testmöglichkeiten auf Kosten der Stadt geben)?
Um das sensible Testungs-System nicht durch einen plötzlichen und
sprunghaften Anstieg an Testungen zu überlasten und zunächst einmal
Erfahrungen zum Umfang der Inanspruchnahme und auch im Hinblick auf
begrenzte Testkapazitäten, die an anderer Stelle entzogen werden, zu
gewinnen, wurde zunächst mit der Durchführung der Tests in einem Bereich
(Dienstleistungszentrum) begonnen und auf zwei weitere Bereiche
(Stadtordnungsdienst / Wache GABI und ein Teil des Vollziehungsdienstes)
erweitert. Auf Basis der gesammelten Erfahrungen werden nun sukzessive
weitere publikumsintensive Ämter eingebunden. So sollen nach Beschluss des
Krisenstabes in den nächsten Schritten der komplette Vollziehungsdienst des
Kassen- und Steueramtes sowie die Mitarbeitenden des Standesamtes, desSeite 2 von 3

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Ausländeramtes und der Abteilung Wirtschaftliche Hilfen des Amtes für
Soziales ein Testangebot erhalten.
Die Einschränkung erfolgte auch vor dem Hintergrund anderer bestehender
Testangebote. So werden beispielsweise Testungen für Beschäftigte in der
Kindertagesbetreuung seit dem 3. August 2020 durch das Land Nordrhein-
Westfalen übernommen. Hinzu kommen Testpflichten sowie kostenlose
Testangebote für Reiserückkehrer aus Nicht-Risiko-Gebieten.
Gleichzeitig sollen aber wiederholte Testungen angeboten werden, da
einmalige Tests (insbesondere bei einem asymptomatischen Personenkreis)
auch aus medizinischer Sicht wenig aussagekräftig sind.
Die weitere Priorisierung der Bereiche erfolgt durch den Krisenstab der
Bundesstadt Bonn.
Anlage/n
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