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201541 · Große Anfrage

Testungen zur Prävention bei städtischen MitarbeiterInnen in Risikobereichen

Nummer
201541
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
03.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201541-1 ST Testungen zur Prävention bei städtischen MitarbeiterInnen in Risikobereichen

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Große Anfrage
öffentlich
201541
Fragesteller/in:
Dr. Michael Faber
Holger Schmidt
03.08.2020
Testungen zur Prävention bei städtischen
MitarbeiterInnen in Risikobereichen
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Die Verwaltung wird um Darlegung gebeten, wie der Ratsbeschluss vom
22.06.2020, Drs. 201147 umgesetzt wurde. Insbesondere:
a. Welchem Personenkreis wurden symptomfreie Testmöglichkeiten
eingeräumt? Es wird um Darlegung der jeweiligen Fachbereiche
gebeten (Kita-Personal, Dienstleistungszentraum etc.).
b. Unter welchen näheren Voraussetzungen/Bedingungen und in
welchem Verfahren wurden die Testmöglichkeiten eingeräumt?
c. Ab wann bestanden die jeweiligen Testmöglichkeiten?
d. Wie wurde auf die Testmöglichkeiten jeweils hingewiesen bzw. diese
publik gemacht?
e. Wie viele Tests wurden in Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses
durchgeführt?
f. Kamen hierbei sog. Pooltests zum Einsatz? Wenn nein, warum
nicht?
g. Ergaben die Tests auch positive Befunde? Wenn ja, wie viele?
2. Sofern eine Umsetzung des Ratsbeschlusses in Gänze oder partiell bisher
unterblieben ist, wird um Darlegung der Gründe gebeten. Außerdem wird
dann um Darlegung der nächsten Umsetzungsschritte unter zeitlicher
Einordnung gebeten (wo wird es bis wann auch bei Symptomfreiheit
Testmöglichkeiten auf Kosten der Stadt geben)?
Begründung
Am 22.06.2020 hat der Rat auf Antrag der Linksfraktion beschlossen, dass
MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung, die in Risikobereichen mit viel
Kundenkontakten tätig sind, und MitarbeiterInnen in öffentlichen
Kindertagesstätten Zugang zu SARS-Cov-19-Tests erhalten (vgl. Drs. 201147).
Neben den Aspekten des Arbeitsschutzes kann so auch ein erneuter Ausbruch
ggf. frühzeitig erkannt werden. Die Fragesteller sind an der Umsetzung
interessiert.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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